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ärztliche Zeugnis - Betreuung alle Angelegenheiten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema ärztliche Zeugnis - Betreuung alle Angelegenheiten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, und nun eine Neue Frage: Im ärztlichen Zeugnis fürs Amtsgericht bezgl. Betreuung steht an Diagnosen: - Lymphozytäre Meningoenzephalitis (nicht-eitrige ...


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Alt 19.01.2015, 15:10   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Frage ärztliche Zeugnis - Betreuung alle Angelegenheiten?

Hallo,

und nun eine Neue Frage:
Im ärztlichen Zeugnis fürs Amtsgericht bezgl. Betreuung steht an Diagnosen:
- Lymphozytäre Meningoenzephalitis (nicht-eitrige Meningitis)
- Tetraparese (Lähmung aller vier Extremitäten)
- Gedächnisstörung
- Schluckstörung
- Orientierungsstörung
- eingeschränkte kognitive u. motorische Wahrnehmung

mit dem Hinweis, die Betreuung auf sämtliche Aufgabenkreise zu erweitern.
Bislang besteht lediglich Betreuung für Krankenfürsorge und Aufenthaltsbestimmung.

Wird das Gericht jetzt tatsächlich auf alle Aufgabenkreise die Betreuung erweitern, oder nur teilweise?
Wie sind da Eure Erfahrungen?
Bella Pride ist offline  
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Alt 19.01.2015, 15:47   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Auch hier...

ist das reines stochern im Nebel...
Das Gericht hat die entsprechenden Gutachten einzufordern um dann angemessen zu urteilen; dies geschieht regelhaft unter Hinzuziehung aller Stellungnahmen.
Wenn Du selber als Betreuerin vorgesehen bist, wirst Du ja wahrscheinlich bei der Anhörung anwesend sein und auch Deine Sichtweise bezüglich der Aufgabenkreise darlegen können.
...
herzlicher gruß
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 19.01.2015, 16:25   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Standard

Hallo Blindfisch.

das Gericht hat lediglich ein ärztliches Zeugnis verlangt.
- Ein Rechtspfleger hatte meinen Bruder auch schon besucht.
- Der jetzige Betreuer ist ebenfalls der Meinung, das die Ausweitung der Betreuung erforderlich ist.
Wir jetzt noch ein Gutachten erstellt?
Das kann dann ja ewig dauern.

... und in der Zwischenzeit geht bei meinem Bruder alles den Bach runter
Bella Pride ist offline  
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Alt 20.01.2015, 08:38   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Normalerweise wird die Betreuung nur auf bestimmte Bereiche erweitert, beispielsweise Gesundheitsorge, oder Vermögensorge. Die geschieht auf Antrag des Betreuers, wenn man mit seinen Rechten an eine Grenze stösst bzw. ein Notfall entsprechende Betreuerrechte nötig macht. Dazu lässt das Gericht per Beschluss ein Gutachten zu einer gewissen Fragestellung anfertigen. Parallel wird die betreute Person angehört bzw. aufgesucht, bei uns durch den zuständigen Richter.

Ich habe nur wenige Ausweise wo steht: Aufgabenbereich: alles, Einwilligungsvorbehalt: Alles. Dabei handelt es sich aber um schwerst geistig behinderte Heimbewohner.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 20.01.2015, 19:29   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin

Ich muss da die Lotte noch mal unterstützen:
"alle Angelegenheiten" und die auch noch mit EiWi ist ein absoluter Hammer. Der Betreute dürfte sich dann noch nicht einmal den Hintern abwischen, ohne zu fragen.
Darüber hinaus hätte er sogar grundlegende Bürgerrechte, wie das Wahlrecht verloren.

Die Aufgabenbereiche Vermögenssorge, Rechts-, Antrags-, Behörden- & Versicherungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Aufenthaltssorge, postalische Angelegenheiten und ggf. Estscheidung über die Unterbringung sollten vollends ausreichen.

MfG

Imre
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.01.2015, 21:07   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Hallo Imre,

das ist kein Witz, so steht es bei mir auf einer Bestallung aus dem Jahre 2009.

Ich muss dazu sagen, die betreute Person, von der ich unter anderem diesen Eintrag habe ist ein Komapatient. Von da her spielt es keine Rolle ob die Person wählen kann oder nicht.

Ich hänge ein anonymsiertes Beispiel an.

Gruss
Lotte
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Beispiel.jpg‎ (79.3 KB, 22x aufgerufen)
die_lotte ist offline  
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Alt 21.01.2015, 11:49   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hm. Für zwei meiner betreuten habe ich alle Bereiche mit Eiwi. Beide Damen haben geistige und seelische Behinderungen. Zu Beginn wurde ein Gutachten erstellt und gleich empfohlen, alles zu betreuen. Die Verlängerung ist eigentlich immer nur Formsache, da socg am Gesundheitszustand nichts mehr ändern wird.
Boomer ist offline  
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Alt 21.01.2015, 21:42   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Lotte

Das Du da keine Witze machst, glaube ich Dir gerne. Ich hatte auch mal einen Betreuten, da war der Betreuerausweis voll mit Aufgabenbereichen und unten drunter stand dann auch noch "und alle anderen Bereiche" - und dann auch noch der Eiwi für alle Bereiche.
OK der Betreute war auch schon wiklich extrem, aber grundsätzlich finde ich, dass sich ein Gericht mehr Mühe geben muss bei der Eingrenzung der Aufgabenbereiche. So ist das einfach entwürdigend.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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