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Berufsbetreuer bestellt

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Hallo agw, wir haben uns gefragt, aber konnten keine Antwort finden. Zu dem Zeitpunkt hatten wir gar keine Ahnung, was ...


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Alt 21.01.2015, 14:47   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
Standard

Hallo agw,

wir haben uns gefragt, aber konnten keine Antwort finden. Zu dem Zeitpunkt hatten wir gar keine Ahnung, was die berufliche Betreuung ist... Also, Du meinst, dass wenn ein Anwalt sich an das Gericht wendet und um die Auskunft übee die Vermögensverwaltung bittet, muss ihm Auskunft gegeben werden?

Der Betreuer ist für alle Aufgabenkreise bestellt, was für uns totale Schock ist.

Geändert von Gretta (21.01.2015 um 14:49 Uhr)
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Alt 21.01.2015, 16:32   #12
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Also, Du meinst, dass wenn ein Anwalt sich an das Gericht wendet und um die Auskunft übee die Vermögensverwaltung bittet, muss ihm Auskunft gegeben werden?
Nein, da hast du mich falsch verstanden. Es ging dabei um deine Freunde die ja angeblich so gar nicht nachvollziehen können was mit dem Vermögen in der abgelaufenen Betreuung passiert ist .

Zu euch:

Wenn jetzt ein Betreuer für deine Mutter bestellt wurde ist dieser dir gegenüber während der laufenden Betreuung nicht auskunftspflichtig. Auch nicht einem von dir beauftragten Anwalt.

Jedoch muss er dem Gericht gegenüber eine jährliche Rechnungslegung erstellen und ist entweder dem Betreuten gegenüber, bei Aufhebung der Betreuung oder bei Tod des Betreuten den Erben gegenüber zur Auskunft über die Vermögensverwaltung verpflichtet.

Du als Angehörige hast in der laufenden Betreuung kein Anrecht auf Auskunft über das Vermögen deiner Mutter.

Wie der Betreuer sich mit euch in Verbindung setzen wird und sich auch mit euch austauscht wird dir hier niemand sagen können.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 21.01.2015, 17:33   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Und bei Tod des Betreuten muss er eine Schlußrechnungslegung erstellen und ist darüber hinaus den Erben zur Vermögensauskunft verpflichtet.
na ja, sie haben erzählt, dass beim Schluss kein Vermögen da war, da alles wurde ins Heim für die Pflege gesteckt. Wie sieht denn Schlussrechnungslegeung eines Berufspfleger aus?

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Wenn eine Veruntreuung durch den Betreuer vorgelegen hätte dann hätten sie dies sicherlich ohne Probleme juristisch verfolgen lassen können. Frag dich mal warum sie dies nicht getan haben?
Gruß,
Andreas
Ja aber wie, wenn du sagst:
Zitat:
Wenn jetzt ein Betreuer für deine Mutter bestellt wurde ist dieser dir gegenüber während der laufenden Betreuung nicht auskunftspflichtig. Auch nicht einem von dir beauftragten Anwalt.
Entschuldige bitte die dumme Fragen....
Gretta
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Alt 21.01.2015, 19:54   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Also… wenn ich Deine Ausführungen richtig lese….

solltest Du dankbar dafür sein, dass nun jemand anders die Schimpfe bekommt; denn - wenn ich Dich richtig verstanden habe - hätte dieser jemand auch nicht im Sinn das Geld Deiner Mutter sinnlos zu horten, sondern würde es in eine angemessene Pflege stecken und dies sicherlich so lange wie möglich im eigenen Heim… Lediglich die von Andreas geschilderten Entwicklungen könnten dagegen sprechen…

Der Satz
…. ist er Dir während der laufenden Betreuung nicht auskunftspflichtig,"
erklärt sich vielleicht nun durch die andere Verteilung der fetten Buchstaben.
Das heißt, z.B. im Todesfall, ist der rechtliche Betreuer (nimm hier besser nicht den Ausdruck Berufspfleger) selbstverständlich
- zum einen zu einer Schlussrechnungslegung bei Gericht verpflichtet
- zum anderen den Erben gegenüber zur Auskunft.
Allerdings ist der Betreuer nicht dazu da das Erbe zu mehren, d.h. notwendige und machbare Ausgaben müssen getätigt werden.
Wenn ich aber lese (und auch mir stehen da, wie Andreas, die - wenigen - Haare zu Berge), dass mehret Immobilen und ein großes Barvermögen verbraucht wurden, kann ich dies nicht glauben, hier wäre auf jeden Fall eine Nachforschung sinnvoll und sicherlich auch zielführend.
Also; keine Angst vorm Berufsbetreuer.
Herzlichst
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 21.01.2015, 20:39   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
Standard

Lieben Dank blindfisch für deine Antwort,

leider doch, das ist so wie ich geschrieben habe... der Verwandschaft geht es nur darum, die Gelder unserer Mutter zu horten, und nicht für die häusliche Pflege auszugeben, weil das nämlich viel teuer ist. Wir wollen aber nicht, das Mutters Geld für UNSERE Zukunft horten, weil sie lebenlang hart gearbeitet hat, hat schweres Leben gehabt, und hat sich verdient, ihre letzten Jahre zu Huase zu verbringt, und nicht im Heim.

Wir wollen auf keinem Fall die Erbe vermehren, das will aber die Verwandschaft.

Durch dieses Forum wurde uns in der Tat die Angst von bevorstehndem Berufspfleger ein bisschen weggenommen... Danke an allen Beteiligten!

Wir haben bereits dem Pflegedienst angekündigt, dass es wolh ein Berufspfleger eingesetzt ist.... Mannmannmann... Was für ein Aufwand steht allen bevor...

Gibt es im Forum eventuell einen Link, oder ein Datenbank über die "lieben Berufspfleger"? Ich frage nur, weil wenn man durch das Forum stöbert, dann liest man sxhonbnicht sehr schöne Sachen über die Pfleger....

Auch habe ich einen Link im inet entdeckt, wo einige OLGEntscheidungen gibt. Es gibt leider doch nicht so nette anständige Pfleger....

Ja, aber zu meinen Freuden jetzt. Wie können sie auf den Spur kommen? Man kann doch ein Pflegegericht nicht belangen? Aber wie ich das verstehe, ist ein Pfleger nur dem Gericht die Auskunft schuldig.... Eine verflixte Kiste... Kann mir doch jemand helfen?

Geändert von Gretta (21.01.2015 um 20:42 Uhr)
Gretta ist offline  
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Alt 21.01.2015, 22:00   #16
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,624
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Hallo Gretta

Jetzt lehne Dich erst mal zurück und sortiere Deine Worte:
Vom Gericht werden "rechtliche Betreuer" bestellt und keine "Berufspfleger". Letztere gibt es in der Alten- und Krankenpflege und haben mit rechtlicher Betreuung nichts zu tun.
Ein "Pflegegericht" gibt es nicht.
Das Gericht, das für die rechtlichen Betreuer zuständig ist, heißt "Betreuungsgericht".

Und als zweites solltest Du eine ganz klare Trennung zwischen der Betreuung der Mutter von Deinen Freunden einerseits und der Betreuung Deiner eigenen Mutter ziehen. Das sind zwei ganz verschiedene Betreuungen, bei der Du nicht etwas von der einen Betreuung mit etwas von der anderen Betreuung durcheinanderwürfeln darfst.

Was Deine Freunde von Ihrer Geschichte erzählen ist eine ganz andere Geschichte. Die darfst Du nicht auf die Betreuung Deiner Mutter übertragen. Erst recht nicht, wenn erst mal geprüft werden sollte, was von den Erzählungen der Freunde stimmt und was viel mehr deren Wunschvorstellung davon ist.
Die Kritik von agw ist durchaus berechtigt: Ein Betreuer kann keine Immobilien verkaufen oder Konten plündern, ohne dass dies vom Gericht genehmigt wird. Dazu ist ja die Kontrolle durch das Gericht da. Und wenn er es doch tut, hat er das Gericht betrogen - und das
dann können die Erben dann durchaus nachweisen. Sie müssen sich nur Mühe geben und dürfen keine Gerichtsprozesse scheuen.
Das ist natürlich deutlich unangenehmer und arbeitsaufwändiger als einfach nur über den Betreuer zu schimpfen.

Und was Deinen Mutter angeht: Wenn Du Dich gegenüber dem Betreuer kooperativ zeigst und er erkennen kann, dass es zum Wohl Deiner Mutter ist, wenn sie weiter bei Euch gepflegt wird, dann wird er das auch zulassen und unterstützen.
Dafür müßt Ihr aber mit ihm zusammenarbeiten und nicht gegen ihn. Sonst wird das garantiert nix.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.01.2015, 22:28   #17
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Danke Imre, das muss ich alles noch verdauen.

schwarz auf weiss steht: Herr soundso übt die Betreuung als Berufsbetreuer aus.

Zitat:
Wenn Du Dich gegenüber dem Betreuer kooperativ zeigst..
Wie macht man denn das?
Gretta ist offline  
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Alt 21.01.2015, 22:51   #18
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Schaltet jetzt ZDF ein!!! Es geht um die Deutsche Pflegeheime!!!!
Gretta ist offline  
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Alt 22.01.2015, 08:45   #19
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Zitat:
Zitat von Gretta Beitrag anzeigen
Wie macht man denn das?

Ganz einfach:
Mitarbeiten. Zuarbeiten. Keine Steine in den Weg legen. Kommunizieren.




Betreuer sind oft nicht nur auf die Mithilfe der Betreuten, sondern auch auf die der Angehörigen angewiesen. Wenn Arztbesuche vom Bruder begleitet werden können, muss man sich als Betreuer nicht um einen Krankentransport oder um Pflegedienste zur Begleitung bemühen.
Wenn Papiere fehlen und der Betreute sie selbst nicht auffinden kann, wäre es hilfreich, wenn die im Haus lebenden Angehörigen bei der Suche helfen.
Wenn der Medizinische Dienst kommt, auf den Betreuten einwirken, dass er diesen auch hineinlässt und nicht die Türe von innen verschließen.


Meist sind es Kleinigkeiten, die im Ganzen Großes bewirken. ...
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 22.01.2015, 10:16   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Ja, aber wenn die Betreute bettlägerig ist und versteht nichts mehr?
So lange wir sie betreut haben, sind wir "freiwillig" immer Zuhause geblieben. Jetzt, wenn ein Betreuer gibt, können wir doch auch mal irgendwohin fahren, o.Ä. Wer wird dann die Tür aufmachen? So kommt man ins Heim....
Gretta ist offline  
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