Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer bestellt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Community,
ich neu hier und suche einen Rat. Vllt. könnte mir jemand hier helfen.
Nach einem Jahr Gerichtsauseinandersetzung ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Hallo liebe Community,
ich neu hier und suche einen Rat. Vllt. könnte mir jemand hier helfen. Nach einem Jahr Gerichtsauseinandersetzung mit einem meinen Verwandten habe wir verloren, und es wurde nun ein Berufspfleger für meine Mutter bestellt. Er muss alle sämtliche Aufgaben übernehmen, auch meine Vollmacht, die mir meine Mutter gegeben hat, kann er kündigen. Wir geben nicht auf, und werden Becschwerde anlegen, und haben einen Frist - einen Monat. Wir sind zwar anwaltlich vertreten, er ist aber kein Betreuungsanwalt. Deswegen möchte ich hier meine Frage stellen, und zwar, ab war übernimmt der bestellte Betreuer die Betreuung meiner Mutter? Sofort nach dem Beschluss, oder nach dem Ablauf vom Frist, also nach 4 Wochen? Danke für eure Hilfe im Voraus. Gretta |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Vorausschickend, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, kann ich Dir nur sagen, dass es auf den Beschluss ankommt.
Wurde der Betreuer (nicht Pfleger!) mit sofortiger Wirksamkeit bestellt, dann sofort. Wurde keine sofortige Wirksamkeit bestimmt, dann ab Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Wenn Du den Beschluss schon kennst - ich würde sagen, er darf schon.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Danke Fara,
ja, den Beschluss wurde uns zugestellt. Da steht aber nichts über die Wirksamkeit. Also dann ab sofort ![]() Hat schon jemand hier erlebt, dass nach der Beschwerde der Beschluss zurückgewiesen wurde? Wie melden sich die Betreuer? Schriftlich, telefonisch, oder einfach kommen sie ins Haus? Wie wohnen zusammen mit unserer Mutter. Fara, danke auch für deinen Hinweis. Wie gesagt- bin neu hier. Gretta |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Du willst Beschwerde einlegen?
Das kannst Du, wenn Du am Verfahren beteiligt bist (Betreute, Betreuer oder zum Verfahren Hinzugezogene). Das Beschwerdegericht muss sich mit Deiner Beschwerdeschrift auseinandersetzen. Und entscheiden. Mehr kann man dazu nicht sagen, da es auf den Einzelfall ankommt. Tja, und ob sich der Betreuer schriftlich oder telefonisch vorankündigt, gar nicht ankündigt und gleich rumkommt, oder gar nicht kommt und nur schriftlich kommuniziert ... kann ich auch nicht sagen. Es hindert Dich aber auch niemand, den ersten Schritt zu machen.
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Ja, die Beschwerde wird auf jedem Fall eingelegt. Das darf doch nicht sein, dass ein fremder Mensch eines Tages über die Unterbringung unserer Mutter ins Heim entscheidet!
Im Beschluss das Gericht behauptet, dass irgendwann die häusliche Pflege nicht möglich wird, und Mutter ins Heim muss! Wir haben alles getan, damit sie zu Hause bleibt und gepflegt wird- wir haben das Badezimmer barrierefrei umgebaut, der Patientenlifter ist da, Antidekubitusmatrazze, Pflegerollstuhl... alles ist da....Die eingesetzte Pflegedienste beschäftigen auch professionelle Krankenschwester, und machen Poliativbegleitung.... die Pflege unserer Mutter findet 4 Mal am Tag statt. Die Krankengymnastikerin kommt zwei Mal Wochentlich. Sie wird von uns liebevoll betreuet..... Wenn sie ins Heim abgeschoben wird, wird sie wahrscheinlich sofort die Sonde bekommen, da sie allein nicht mehr essen kann, wir füttern sie aber immer, damit sie das Kauen nicht verlernt. Schon das Frühstück mit ihr dauert ca. 1 Std. Auf Grund ihrer Krankheit hat sie Ängste, weill sie nicht versteht, was mit gerade geschiet.... Dadurch wird sie aggressiev, schreit, und kann um sich schlagen.... Wenn sie ins Heim eingewiesen wird, wird sie bestimmt mit Medikamenten ruhiggestellt.... Und dann bleibt sie für immer und ewig im Bett liegen. Sie kann schon seit vielen Monaten nicht laufen. Aber wir bewegen sie aus dem Bett in den Pflegerollstuhl und zurück, damit sie kein Dekubitus bekommt.... Und jatzt kommt ein fremder Mann, und wer weiis, was er entscheidet....So eine Ungerechtigkeit..... Unglaublich... Tut mir leid für den langen Beitrag.... Noch eine Frage, Fara, was genau bedeutet "zum Verfahren Zugezogener? Danke nochnochmals Geändert von Gretta (20.01.2015 um 14:35 Uhr) |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Hallo Gretta
Mal den Teufel nicht an die Wand, er kommt meistens von ganz wo anders her. Du hast geschrieben, dass Du Dich übner ein Jahr lang mit deiner Verwandschaft gestritten hast. Wenn es um die Bestellung eines Betreuers ging, und ihr Euch das Amt gegenseitig streitig gemacht habt, dann bleibt dem Gericht gar nichts anderes übrig, als jemand von aussen - und dann aber auch bitte einen erfahrenen Profi - zu bestellen. Du wirst eine Beschwerde einreichen können, aber große Erfolgschancen sehe ich nicht, wenn Du oder wer anders aus der Familie die Betreuung übernehmen wollte. In einem Zerstrittenen Haufen wird das Gericht keine Persone finden können, die als Betreuer auch "geeignet" ist. Der Betreuer wird sich auf jeden Fall Deine Mutter ansehen und mit ihr sprechen (so weit sie das noch kann). Er hat den Job sich um ihr Wohl zu kümmern und nach ihrem Willen zu richten. Dazu wird er Dich befragen, aber möglicherweise auch den Rest der Verwandtschaft. Und er wird sich seine Meinung dazu machen. Nicht Deine. Betreuer sind üblicherweise auch keine Teufel. Sie sind eher wie ein Wald: Wie es hineinschallt, so schallt es auch hinaus. Wer Betreuer wie Teufel behandelt, muss sich nicht wundern, wenn der Betreuer anfängt zu piesacken. Das können sie auch. Mach' Dir lieber die Mühe und biete dem Betreuer Deine Zusammenarbeit an, dann tut er auch alles, dass Deine Mutter so lange zu Hause leben kann, wie es nur geht. Und: So wie Du es beschreibst, ist Deine Mutter pflegebedürftig und dement. Das wird sich mit Sicherheit nicht mehr rückgängig machen lassen oder verbessern. Es wird in Schritten immer schwerer werden, die Mutter zu versorgen - und den Stress auszuhalten. Auch wenn es noch eine ganze Zeit lang dauert: Irgendwann werden ihr den Betreuer bitten, dass er für die Mutter eine gute Einrichtung findet, weil ihr es selber nicht mehr schafft oder auch nur aushaltet. Dann werdet ihr froh sein, dass es Betreuer gibt, sie wissen, welche Heime gute Pflege leisten und sich gut um die Bewohner kümmern. ...und die die ganze Organisation und ARbeit damit regeln. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Hallo Imre,
herzlichen Dank für deine beruhinde Worter. Nein, die Verwandschaft will nicht die Mutter betreuen. Es geht, wie wahrscheinlich zu oft ums Geld. Unsere Mutter hat eine gute Rente, die wir nicht für unsere Zukunft sparen wollen, sondern alles für ihre Pflege aufwenden, damit sie ihre letzen Tage in Würde leben kann.Das gefählt der Verwandschaft natürlich nicht. Ihrer Meinung nach, das Geld muss aufgespart werden. Wir fragen uns - wofür denn? Wir haben nur eine Antwort! Und zwar, um zu erben nach dem ableben der Mutter. Daher befürchten wir, dass der bestellte Betreuer sagt- im Heim wird es billiger, was wahrscheinlich auch stimmt. Unsere Mutter ist sehr krank, sie hat Pflegestuffe 3. Aber wenn nicht diese ständige Gerichtsauseinandersetztungen, wäre alle halb so schlimm. Wenn wir um sie nicht so gekümmert hätten, würde sie schon längst im sterben liegen. Wir haben über jeden Cent, den wir für sie von ihrem Geld ausgeben, eine Rechnung. Aber dafür interessiert sich niemand. Wir hoffen sehr, dass der Betreuer ein netter, anständiger und verständnisvoller und herlicher Mensch ist. Wir hätten uns nicht so viel Sorgen gemacht, wenn wir von unseren Freunden eine Geschichte über den Betreuer ihrer Eltern hörten. Die Geschichte geht so: Unsere Freunde sind beruflich nach Frankreich umgezogen. Seine Eltern sind irgendwann an Demenz erkrankt, und es wurde ein Berufsbetreuer bestellt. Die Eltern waren sehr vermögen, sie hatten Immobilien, Mietshäuser, Aktien etc.. Nach einigen Monaten hat der Betreuer die Eltern ins Heim gebracht. Der Vater starb im Heim relativ bald, die Mutter lebte noch einige Jahre. Wärend Aufenthalts im Heim versuchten unsere Freunde irgendein Auskunft über das Vermögen von Eltern vom Pfleger zu bekommen. Der Betreuer hat nie darauf reagiert. Erst nach dem Ableben von der Mutter stellte sich heraus, dass alle Immobilien etc. vom Pfleger verkauft worden.... Die Freunde können nichts nachverfolgen, nichts beweisen. Das alle Geld hat er wohl für die Eltern im Heim ausgegeben - so der Pfleger. Klar, nicht alle sind so.... hoffen wir. Wir haben entschieden abzuwarten, bis er sich selbst bei uns meldet. Wir sind nette Menschen, und werden selbstverständlich versuchen mit ihm zu kooperieren, da das in Interessen unserer Mutter ist. Aber die Beschwerde legen wir trotzdem ein. Ganz herzlichen Dank für eure Unterstützung! Gretta |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
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Noch eine Frage. Sollen wir die Pflegedienste über den Betreuer informieren? Oder wie funktioniert das?
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#9 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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HAllo Gretta,
Zitat:
![]() Ein Betreuer kann nicht wahllos Immobilien verkaufen oder Gelder verschwinden lassen. Er braucht für Immobilienverkäufe und Grundstücksverkäufe eine gerichtliche Genehmigung. Für Abhebungen von Sparkonten braucht er eine gerichtliche Genehmigung. Er ist verpflichtet dem Gericht eine jährliche Rechnungslegung zu erstellen, die auch sehr genau geprüft wird. Und bei Tod des Betreuten muss er eine Schlußrechnungslegung erstellen und ist darüber hinaus den Erben zur Vermögensauskunft verpflichtet. Wenn deine Freunde also behaupten sie könnten überhaupt nichts nachvollziehen ist das etwas aus dem Reich der Fabeln aber hat nichts mit einer rechtlichen Betreuung zu tun. Wenn eine Veruntreuung durch den Betreuer vorgelegen hätte dann hätten sie dies sicherlich ohne Probleme juristisch verfolgen lassen können. Frag dich mal warum sie dies nicht getan haben? Gruß, Andreas
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#10 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Zitat:
Gruß, Andreas
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