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Was darf, kann und muss ein Betreuer

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Hallo, ich habe dringende Fragen zu den Pflichten (Aufgaben) eines Betreuers. Mein Sohn hat einen Betreuer (seit 20.11.2014) mit folgendem ...


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Alt 22.01.2015, 13:04   #1
kreta
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Was darf, kann und muss ein Betreuer

Hallo,
ich habe dringende Fragen zu den Pflichten (Aufgaben) eines Betreuers.
Mein Sohn hat einen Betreuer (seit 20.11.2014) mit folgendemAufgabenkreis:
  • Sorge für die Gesundheit
  • Entscheidung über die Unterbringung
  • Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt
  • Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten

Mein Sohn ist seit ca. 15 Juni 2014 nicht mehr in ärztlicher Behandlung. Sein Gesundheitszustand hat sich sehr verschlechtert. Es fehlt jegliche Krankheitseinsicht. Laut eigenen Aussagen ist er gesund.
Sein Betreuer sagt uns, daß er unserSohn nichtzu einem Arzt muss, wenn er dies nicht möchte.Nun ist er laut Gutachten auch nicht in der Lage seinen Willen frei zu äußern. Dieses Gutachten stammt vom Juli 2014. Zu diesem Zeitpunkt ging es ihm aber deutlich besser als heute.
Anfang Dezember humpelte unser Sohn. Dieser Zustand wurde immer schlimmer, am 20.12.2014 hüpfte er nur noch auf einem Bein, da er nicht auftreten konnte.Als der Betreuer am 29.12.2014 bei ihm war konnte er wieder auftreten und unser Sohn sagte, dass er umgeknickt sei und eswieder besser wird mit seinem Bein.
Unsteilte der Betreuer mit, dass unser Sohn in der Wohnung laufen konnte.Was auch der Fall war.
Heute nun kann er immer noch nicht auftreten. Er humpelt immer noch mit dem Bein. Wir sprachen den Betreuer wieder an undsagten ihm auch, dass nach so langer Zeit eine Verstauchung ausgeheilt sein müsste und wir befürchten, dass er einen Dauerschaden bekommen kann. Seine einzige Antwort: „ Das wollen wir mal nicht hoffen.“

Weder in dem o.g. Fall noch im Fall seiner psychischen Erkrankung unternimmt der Betreuer etwas.

  • Frage
    Ist es richtige, dass er nichts machen kann bzw. darf?????????????????




    Am 24.12.2014 hat unser Sohn sein Fenster zerschlagen. Es ist ein Loch in der Scheibe sowie mehrere Risse. Seit 27.12.2014 weiß der Betreuer davon. Bis zum heutigen Tag ist diesbezüglich nichts geschehen.
    Für den Betreuer mit Sicherheit einige schwierige Situation, denn unser Sohn hat keine Versicherung und kein Geld für die Reparatur. Bei seinem Vermieter hat er auch Mietschulden.
    Nur muss nach so langer Zeit eine Lösung gefunden werden, gerade bei den momentanen Temperaturen. Dazu kommen steigende Heizkosten.
    Von dem Betreuer hören wir immer andere Ausreden. Montag sprachen wir ihn erneut darauf an, da durch die Heizung unter dem Fenster das Fenster ganz nass war, das Wasser lief schon runter. Die Gefahr, dass sich Schimmel bildet dabei gross ist. Er sagte uns, dass er jetzt Druck machen will beim Vermieter. Dazu muss ich sagen, dass er sicher keine Lösung bezüglich der Bezahlung hat und aus diesem Grund wohl keinen Druck ausüben wird. Auch kann ich davon ausgehen, dass er keinen Druck gemacht hat bzw. es nicht am Vermieter liegt. Es ist der größte Vermieter in der Stadt und bereits vor einem Jahr hatte unser Sohn eine Scheibe zerschlagen. Zu diesem Zeitpunkt dauerte es bis zu Reparatur genau 3 Tage.
    Weiterhin kann unser Sohn seine Toilette seit Anfang November nicht mehr benutzen. Sie ist verstopft und wirklich nicht zu benutzen!!!!!! Von diesem Zustand informierten wir den Betreuer sofort zu Beginn der Betreuung. Anfänglich sagte er uns, dass unser Sohn ihn nicht in seine Wohnung lassen muss bzw. auch nicht ins Bad. Wir wissen, dass er damit RECHT hat.
    Dieser Zustand ist aber nicht nur eklig sondern er ist meiner Meinung nach eine Krankheitsgefahr.
    Vor zwei Wochen nun hat er unseren Sohn endlich darauf angesprochen. Er sagte dem Betreuer, dass er sich selbst darum kümmern möchte, was natürlich wie die Monat zuvor nicht geschehen ist.
    Nun sagte auch zu diesem Thema der Betreuer am Montag, dass er sich darum kümmern wird. Auch hier bis heute nichts.

  • Frage
    Welche Möglichkeiten haben wir, damit er endlich etwas unternimmt bzw. fällt dies in sein Aufgabengebiet?


    Am Dienstag hatte unser Sohn eine Gerichtsverhandlung. Wir baten den Betreuer dem Gericht mitzuteilen, dass unser Sohn krank ist und das er das Gutachten vorlegt o.ä. Er hat unseren Sohn gefragt, ob er das möchte und dieser wollte es natürlich nicht. Er ist ja laut eigenen Aussagen gesund. Schließich sprachen wir vor Beginn der Verhandlung mit der Richterin.
  • Frage
    Ist es richtig, dass er dies dem Gericht nicht mitteilen darf?


    Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.


 
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Alt 22.01.2015, 19:40   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Was der Betreuer auf jeden Fall nicht muß, ist zaubern können.

Was der Betreuer von gesetzeswegen auch nicht kann, ist, gegen den Betreuten unmittelbaren Zwang anzuwenden, ihm als Prügel androhen , wenn er nicht zum Arzt geht , oder ihn unter Verwendung von Pfefferspray und Handschellen dort persönlich vorzuführen.

Zwangswendung erfolgt allenfalls mit richterlicher Genehmigung bei der Zuführung in eine geschlossene Einrichtung . Dort kann ihn das Personal mit unmittelbaren Zwang erstmal am Ausbüchsen hindern.

Für ne Zwangsmedikation gegen den Willen des Betreuten müssen sehr hohe rechtliche Hürden erreicht werden, außerdem gehts nur im Rahmen einer geschlossenen Unterrichtung.

Der Betreuer muß auch nicht (sozial)pädagogisch, oder (sozial)psychiatrisch auf den Klienten einwirken , insbesondere nicht mit einer konkreten Erfolgsaussicht auf Verhaltensänderungen des Klienten.

Der Betreuer muß auch nicht das Glaserhandwerk beherrschen und verstopfte Klo ´s freikriegen. Sein Auftrag ist das Inauftraggeben solcher Arbeiten bei entsprechenden Firmen.

Er muß sich allerdings nicht des Betrugs strafbar machen, wenn er
einen solchen Auftrag mit dem Wissen erteilt , daß die Rechnung vom Klienten als Auftraggeber nicht bezahlt wird.

Gelddrucker gibts vom Betreuungsgericht meines wissens auch nicht zum Betreuerausweis.

Bei ner verwahrlosten Wohnung könnte der Betreuer daran denken, beim Gericht die Genehmigung für die Wohnungskündigung zu beantragen, weil die Wohnung entweder so miserabel ist, daß das Klo verstopft oder weil der Klient nicht in der Lage ist selbständig in ner eigenen Wohnung zu leben.

Andere Alternative, vom monatlichen Einkommen 200 € als Vorschuss für ne Rohreinigungsfirma auf die Seite legen , und ein paar Euro für ein Klebeband fürs Loch in der Scheibe.

Bezüglich der Gerichtsverhandlung ist nicht klar, um welche Art von Verfahren es geht.
Wenn es eine Strafsache ist, und der Betreuer dafür nicht zuständig ist, geht ihn das nix an - mangels Aufgabenkreis.


fwu

Geändert von fwu (22.01.2015 um 19:43 Uhr)
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Alt 22.01.2015, 20:54   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 9,488
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Moin Kreta

Für Eltern ist die von Dir geschilderte Situation nur sehr schwer auszuhalten. Für Betreuer allerdings auch, da sie üblicherweise auch gerne helfen und ihre Arbeit machen wollen, aber da einige Hindernisse im Wege sind. Unabhängig davon gehen die Vorstellungen von "was ist Hilfe?" und "wie kann geholfen werden" zwischen Betreuern, Betreuten und Angehörigen gerne mal sehr unterschiedlich. Darüber hinaus haben Betreuer "Spielregeln", üblicherweise gesetzliche Vorgaben genannt, nach denen sie sich zu richten haben.

So, wie Du es geschildert hast, hat Dein Sohn eine psychische Erkrankung, evtl. eine Persönlichkeitsstörung und ist diesbezüglich überhaupt nicht einsichtig (das gehört blöderweise zu dem Krankheitsbild dazu).
Für den Betreuer wäre es auch schön, wenn der Betreute mitspielen und sich behandeln würde etc.. Das klappt aber leider nicht immer. Und da bleibt dem Betreuer nichts anderes übrig, als zuzusehen und abzuwarten, bis er endlich genug Handhabe (Begründung) hat, um Zwangsmaßnahmen beantragen und durchführen zu können. Gleichzeitig muss er zusehen, dass er sich selber haftungsrechtlich korrekt verhält. Auch nicht einfach.

Ich habe selber gerade drei solche Fälle und das macht wirklich keinen Spaß, wenn dann noch andere Personen (Verwandte, Vermieter, Bekannte etc.) unbedingt wollen, dass ich deren Wünsche erfülle und den Betreuten ins Krankenhaus packe, ob es ihm paßt oder nicht.
Ach ja, ganz vergessen: Weil es so schön ist, wird auch noch mit Beschwerden gearbeitet, weshalb alles doppelt und dreifach dem Gericht geschildert werden muß, obwohl es schon von Anfang an und ohne Aufforderung auf dem Stand gehalten wurde.

Als Tipp für Dich:
Der Betreuer weiß auch, dass die Situation auch für Dich besch... ist. Deshalb wirf ihm keine Knüppel zwischen die Beine oder fordere Zauberkunststücke von ihm.
Ruf ihn an oder schreibe ihm, dass Du mit ihm zusammenarbeiten und gemeinsam mit ihm Wege aus dieser Situation finden willst.
Dann werdet ihr auch was finden.
Alles andere ist nur unnötiger und zusätzlicher Stress.

MfG

Imre
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und daraus zu lernen.
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Alt 23.01.2015, 08:30   #4
kreta
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Sehr geehrter FWU,


Zuerst bedanke ich mich für Ihre Zeit, dass Sie meinen Text gelesen haben und geantwortet haben.
Die Art der Antworten halte ich jedoch für sehr unpassend.




Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Was der Betreuer von gesetzeswegen auch nicht kann, ist, gegen den Betreuten unmittelbaren Zwang anzuwenden, ihm als Prügel androhen , wenn er nicht zum Arzt geht , oder ihn unter Verwendung von Pfefferspray und Handschellen dort persönlich vorzuführen.

fwu



Diese Antwort hätte ich mir auch jeder Hauptschüler im Schülerforum geben können.




Ich sprach weder von Zwangseinweisung noch von Zwangsmedikation. Lediglich von einer ärztlichen Vorstellung 1. wegen der psychischen Erkrankung und 2. wegen dem Bein!





fwu[/QUOTE]
Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen

Der Betreuer muß auch nicht das Glaserhandwerk beherrschen und verstopfte Klo ´s freikriegen. Sein Auftrag ist das Inauftraggeben solcher Arbeiten bei entsprechenden Firmen.

fwu

Danke für diese sehr hilfreiche Information.
Schön, wie Sie ernste Fragen lächerlich darstellen.





Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Er muß sich allerdings nicht des Betrugs strafbar machen, wenn er
einen solchen Auftrag mit dem Wissen erteilt , daß die Rechnung vom Klienten als Auftraggeber nicht bezahlt wird.

Andere Alternative, vom monatlichen Einkommen 200 € als Vorschuss für ne Rohreinigungsfirma auf die Seite legen.

fwu

Auch das habe ich nicht behauptet und gedacht.




Mein Sohn hat im Monat 250 Euro zur Verfügung, welche übrigens nach ca. 5 Tagen ausgegeben sind von ihm.
Davon kann man nichts sparen für anstehende Reparaturen.


Die finanzielle Lage wird sich auch nicht ändern. Genau aus solchen Gründen fragte ich nach Möglichkeiten.



Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen

Gelddrucker gibts vom Betreuungsgericht meines wissens auch nicht zum Betreuerausweis.

fwu

Vielen Dank für diese Antwort. Ohne weitere Worte.
 
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Alt 23.01.2015, 08:47   #5
kreta
Gast
 
Beiträge: n/a
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Sehr geehrte Imre,


Danke für die Antwort.


Genau diese gesetzlichen Vorgaben über die Möglichkeiten hätten mich interessiert.


Ich weiß, dass Betreuer nicht zaubern können.
Nur ist die Situation eigentlich nicht so, dass eine Besserung eintreten wird.
Ich weiß wie schwierig es ist mit der fehlenden Krankheitseinsicht.
Das muss mir auch keiner erklären.


Meine Fragen wie mit der Gesundheitssorge:
Die Sache mit dem Bein und die psychische Erkrankung.
Ich weiß, dass ein Betreuer keinen Zwang anwenden kann!


Ein im Juli erstelltes Gutachten besagt, dass mein Sohn seinen Willen nicht frei äußern kann und deshalb die Gesundheitssorge notwendig ist..........


Die Gesundheitssorge könnte man also weglassen? Da der Betreuer ja keine Möglichkeiten hat.




Ich habe ständigen Kontakt zu ihm, ich möchte auch Lösungen finden. Nur die weitere Situation mit der Wohnung ist auf die Dauer nicht zu halten.
Wie ich schon geschrieben habe: hat er 250 Euro für sein Lebensunterhalt. Die Schäden in der Wohnung müssen aber beseitigt werden.
Die Heizkosten steigen ja auch, was wieder bedeutet noch mehr Kosten in Zukunft. Das für eine Wohnung die sowieso bei seinem geringen Einkommen 40 Euro zu teuer ist.


Die Fensterscheibe (übrigens nicht zum ersten Mal) ging auch nicht kaputt, weil er eben mal das Fenster nur zugeschlagen hat.


Das alles schreit nach einer Lösung. Es sind noch mehr Baustellen, nur wollte ich zuerst das momentan Wichtigste mit dem Betreuer klären.

Genau aus diesem Grund wollte ich wissen was es für Möglichkeiten gibt.


Viele Grüße
 
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Alt 23.01.2015, 20:28   #6
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Moin Kreta

Die gesetzlichen Vorgaben für Betreuer sind, sich nach den Wünschen und dem Wohl der Betreuten zu richten. Ist nicht immer einfach, wenn der Wille dem Wohl widerspricht.
Ferner gibt es Berichtspflichten sowie Genehmigungspflichten für eine Reihe von Sachen. Genaueres findest Du, wenn Du im BGB unter den §§ 1836 - 1908 nachliest.

Zu den Spielregeln der Betreuer gehört auch, dass bei Maßnahmen gegen den Willen der Betreuten nicht nur vorher Genehmigungen einzuholen sind, sondern dass die Betreuten sich in ausreichendem Maße "daneben"-benehmen müssen, damit eine Genehmigung erteilt werden kann bzw. darf.
Im wirklichen Leben sieht das dann tatsächlich so aus, dass erst mal was passieren muss, bevor ein Antrag geschrieben und eine Genehmigung erteilt werden kann.
- Bei der Vermögenssorge muss der Betreute sich finanziell erst mal in die Grütze geritten haben, bevor ein Einwilligungsvorbehalt beantragt und genehmigt werden kann.
- Bei der Gesundheits- und Aufenthaltssorge muss erst eine Eigengefährdung vorliegen (und auch eine ärztliche Stellungnahme, dass eine stationäre Unterbringung notwendig ist), bevor beantragt und genehmigt werden kann.
- Eine med. Behandlung gegen den Willen der Betreuten kann nur beantragt werden, wenn diese schon einige Wochen (wg. Eigengefährdung) in der Klinik sind, ganz schwerwiegende und wahrscheinlich irreversible Schäden zu erwarten sind, wenn die ganz genau zu beschreibende, geplante Behandlung nicht durchgeführt wird. Darüber hinaus muss extra ein Gutachten von einem unabhängigen (externen) Arzt zu all diesen Fragen angefertigt werden.

Was Deinen Sohn angeht, so ist es die Aufgabe des Betreuers dafür zu sorgen, dass Dein Sohn seine Grundsicherung, ALG 2 oder Unterhalt (je nach dem, was für Einkommensansprüche bestehen) bekommt. Er kann und soll das Geld Deinem Sohn so einteilen, dass er davon leben kann - und wenn er dafür Betreutes Wohnen organisiert, dass ihm die Euronen täglich auszahlt.

Wenn Dein Sohn in einer eigenen Wohnung wohnen sollte, würde ich mir als Betreuer überlegen, ob er überhaupt in der Lage ist, selbständig zu wohnen oder nicht doch besser in einem Heim oder einer Wohngruppe besser aufgehoben ist.

Wenn Dein Sohn noch bei Dir in der Wohnung wohnen sollte, dann würde ich mich mit Dir unterhalten, was es für Möglichkeiten gibt und welche es nicht gibt. Da können dann durchaus auch Vorschläge dabei sein, bei denen Du gewaltig schlucken wirst...
...weil Du als Vater(?) ziemlich wahrscheinlich Dinge tun solltest, die Dich nur dann nicht stören würden, wenn jemand anderes, unbekanntes sie täte. Nur: wenn Du die Dinge nicht tun solltest, würde weder Dein Elend, noch das Deines Sohnes ein Ende nehmen.

So oder so, der Job des Betreuers ist in diesem Fall wirklich kein Vergnügen: Der Betreute macht einfach nicht mit, und die Angehörigen haben eine Menge Wünsche an den Betreuer, die er beim besten Willen nicht erfüllen kann oder noch nicht einmal zu seinen Aufgaben gehören.

MfG

Imre
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Alt 18.02.2015, 17:49   #7
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Beiträge: 11
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Hallo

Ein Betreuer vermutlich hier berufsmässig kann wegen Kleinigkeiten nicht sofort losrennen. Die defekte Glasscheibe ,unbenutzbares Klo und undichte Heizung könnten anstatt hier zu schreiben zumindest provisorisch repariert oder behoben werden. Ansonsten ist der Vermieter zuständig, denn Sie auch direkt anschreiben könnten.
Mietschulden eines Betreuten bei VS mit EWV dürften wohl eher eine seltene Ausnahme sein. Es mag dahingestellt sein warum Sie Ihren Sohn nicht selber betreuen, weswegen Ihnen zusteht Ihrem Sohn zusätzlich zur Betreuung unterstützend helfen anstatt den Betreuer zu betreuen.
Bei schwerwiegenden Mißständen könnten Sie sich schriftlich an den Rechtspfleger beim Betreuungsgericht wenden.

mfG Xaktey
xaktey ist offline  
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