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Probleme mit der langjährigen Freundin des Betreuten

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Probleme mit der langjährigen Freundin des Betreuten Liebe Forumsmitglieder, meine Frau ist nun nach nur fünf Monaten Betreuung ihres Vaters ...


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Alt 24.01.2015, 19:32   #1
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Standard Probleme mit der langjährigen Freundin des Betreuten

Probleme mit der langjährigen Freundin des Betreuten
Liebe Forumsmitglieder, meine Frau ist nun nach nur fünf Monaten Betreuung ihres Vaters schon so so am Ende, dass es wahrscheinlich Sinn macht, die Betreuung an einen hauptamtlichen Betreuer abzugeben. Was könnt Ihr uns aus eurem reichen und fundiertem Erfahrungsschatz raten?
Hier die unsägliche, traurige Geschichte, die uns mittlerweile auch schon massive eheliche Probleme bereitet, auch weil ich Untervollmacht besitzt und unser Leben eigentlich nur noch von der Betreuung meines Schwiegervaters bestimmt wird und auch besonders dadurch verstärkt wird, weil meine Frau als Krankenschwester auch noch im Mehrschichtbetrieb arbeitet und ich die tägliche Last schultere.
Meinem Schwiegervater wurden im vergangenen April 2014 in einem KH drei Bypässe gelegt, wobei er danach in ein schweres Durchgangssyndrom geriet und plötzlich über seine Lebensgefährtin, mit der er über 30 Jahre zusammenlebte, nach seiner Tochter verlangte, mit der er aber auch in den vergangenen 16 Jahren nach einem heftigen Streit keinerlei Kontakt mehr hatte. Wir hatten auch in der ganzen Zeit nie Kontakt zu seiner Lebensgefährtin. Meine Frau, die als Krankenschwester arbeitet, hat ihn im KH mehrmals besucht und ihm in diesen schweren Stunden beigestanden. Auch Anfang Juli, gegen Ende seiner Reha sind wir gemeinsam auf Besuch in einen weiter entfernten Ort zu ihm gefahren. Mitte August erlitt mein Schwiegervater einen Herzstillstand nach Herzkammerflimmern im Urlaub, beim Radeln im Ausland. Er wurde wiederbelebt, lag einige Tage im Koma und wurde Ende August nach Deutschland in ein KH gebracht, wo er bis Anfang September, auch viele Tage auf der Intensivstation lag. Seine Lebensgefährtin übergab meiner Frau ad Hoc alle relevanten Ordner des Schwiegervaters, nebst einer umfassenden Vollmacht für alle Bereiche, die er vor seiner Bypassoperation im April verfasst hatte und auch ins Bundesnotarregister für Vollmachten eintragen ließ. Sie wollte mit diesen ganzen Vorgängen nichts zu tun haben, weil ja die Vollmacht für seine Tochter vorlag. Warum hat mein Schwiegervater die Vollmacht für die Möglichkeit dieser prekären Situation nicht seiner damaligen Lebensgefährtin gegeben? Meine Frau hat diese schwere Aufgabe aber sofort angenommen! Ich habe meine Frau aber dabei unterstützt, alles auf die Reihe zu bringen, zudem mein Schwiegervater privat als ehemaliger Beamter mit Beihilfe und restkostenversichert ist und der Verwaltungsaufwand ziemlich groß ist und auch ich mich erst in die komplexe Materie einarbeiten musste. Meine Frau drängte folglich auf die Einweisung ihres Vaters in ein Therapiezentrum, um eine Besserung seines Zustandes zu erzielen. Nach der Einpflanzung eines Defis, die meine Frau erlaubt hatte, wurde er in ein qualifiziertes Therapiezentrum verlegt, in dem in zwei Attesten ein hypoxischer Gehirnschaden, neben begleitenden Herzkrankheiten und einer Herzleistung von nur noch 30% diagnostiziert wurde. Nach zwei Monaten in der Therapieeinrichtung wurde die Therapie abgebrochen, weil der Allgemeinzustand sehr schlecht war und er auch an einer Überwässerung zu sterben drohte. Vom Pflegedienst des TZ wurde nun ein Pflegeheimplatz in der nächsten großen Stadt gesucht und gefunden. Ich hatte aber inzwischen einen Pflegeheimplatz für ihn gefunden, der ganz in der Nähe seiner Freundin lag, um ihr die Besuche zu erleichtern und er wurde auch Anfang November dahin verlegt und auch umgemeldet. Seine Freundin wollte ihn nie, auch nach mehrmaliger Nachfrage im gemeinsamen Haus aufnehmen und auch nicht mit Hilfe eines Tagespflegedienstes betreuen! Der Schwerbehindertenausweis wurde von meiner Frau beantragt und mit 100% aufgrund der Gehirnschädigung genehmigt. Nach einer anfänglichen Besserung, ging es ihm wieder schlechter und nach einem weiteren KH Aufenthalt lebt er nun mit einem besseren Allgemeinzustand (er kann erfreulicherweise wieder Rollstuhl fahren und mit dem Rollator mühsam gehen) in dem Pflegeheim.
Knackpunkt ist nun, dass seine Freundin seit August alleine n der gemeinsam erworbenen Doppelhaushälfte wohnt und es keinerlei Regelungen gibt, außer dass sie im Grundbuch eingetragen ist. Meine Frau forderte statt des Mietanteils ab 1. Februar nun die Hausnebenkosten, weil ja ihr Vater nicht mehr in seinem Haus wohnt, seine gesamte Pension, aber für das Pflegeheim verwendet wird. Ab dem Zeitpunkt der Forderung wurde es nun richtig spannend. Mein Schwiegervater verbot uns bei unserem nächsten Besuch den Zutritt zu seinem Zimmer im Pflegeheim, er beschimpfte uns lautstark, als Erbschleicher und Postgeheimnisverletzer. Obwohl wir in seinem Zimmer ein smartes Kommunikationszentrum eingerichtet hatten, in dem wir eine Magnettafel, ein Übergabebuch für seine Freundin und uns und einen Geldbeutel für die Barkasse (früher Taschengeld) eingerichtet hatten, können wir dort nicht mehr rein. Wir werden da eine Lösung über den Pflegedienstleiter finden müssen und abklären ob evtl. ein psychiatrisches Gutachten nötig sein wird. Wir haben meinen Schiegervater im gesamten Zeitraum abwechselnd jede Woche mindestens einmal besucht, obwohl wir 40 km fahren müssen und haben alles getan, was zu seinem Wohle war. Alle Besorgungen, wie Einrichtung seines Zimmers im Pflegeheim, vom Rollstuhl, Gehwagen und bis zum TV waren unsere Angelegenheit. Seine Freundin hat sich darum nicht gekümmert, war allerdings fast jeden Tag bei Ihm, wird als Engel der Abteilung bezeichnet und fährt ihn nun auch inzwischen wöchentlich zu seiner Bank, um ihm dabei zu helfen, Geld von seinem Konto abzuheben. Auf die schriftlichen Forderungen meiner Frau hat sie nicht reagiert. Wie geht es nun weiter? Wer kann uns da mit einem guten Rat helfen? Sollen wir das Betreuungsgericht baldmöglichst kontaktieren? Sollen wir einen hauptamtlichen Betreuer anstreben. Wir sind am Ende!!!
Danke für alle hilfreichen Antworten
Welfenlöwi ist offline  
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Alt 25.01.2015, 14:46   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Welfenlöwi

Mit Vollmachten (aber auch mit Betreuungen) ist es wie beim Segeln: Eine Hand für das Boot (den Vollmachtgeber) und eine Hand für sich - sonst geht man selber über Bord und das hilft keinem.

Gehe mit Deiner Frau zum Amts- (Betreungs)gericht und beantragt eine Betreuung für Deinen Schwiegervater, weil die Vollmacht eine absolute Überforderung darstellt und schon auf die eigene Ehe und Gesundheit geht.
Dann wird ein Betreuer gesucht und bestellt. Mit dem/der könnt ihr dann zusammenarbeiten.

Zuständig ist erst mal das Amtsgericht von dem Ort, an dem der Schwiegervater gemeldet ist - auch wenn er jetzt ganz wo anders lebt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.01.2015, 15:57   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Imre hat vollkommen ...

Recht, genau so solltet Ihr vorgehen, denn der Spagat zwischen persönlichem Anspruch und aktuellen Möglichkeiten wird zu einer extremen Belastung werden.
Natürlich bricht so etwas erst auf, wenn es für einen der Beteiligten ans "Eingemachte" geht, dieses Thema hat man in der Betreuung immer wieder…
D.h. solange Ihr alles geregelt habt, wäre die Lebensgefährtin ja blöde gewesen diesen ganzen Wust zu übernehmen (wer allein die Beihilfesituation bei mehrfachem Therapieplatzwechsel kennt, kann das sehr wohl erahnen) Es ist auch wahrscheinlich, dass da in der nächsten Zeit manches schiefgeht, da Ihr ja wahrscheinlich die Post nicht mehr bekommt.
Schnell entsprechend Imre´s Vorschlag handeln und die bestehende Vollmacht offiziell zurückgeben. Wenn keine Quittierung möglich, per eingeschriebenem persönlichen Brief mit Rückschein.
Beste Grüße
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"

Geändert von der blindfisch (25.01.2015 um 17:44 Uhr)
der blindfisch ist offline  
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Alt 26.01.2015, 08:27   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.01.2015
Beiträge: 3
Standard Danke

Erst mal herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Werden das so machen, wie ihr vorgeschlagen habt. Ich berichte dann vom Ergebnis. Viele Grüße
Welfenlöwi ist offline  
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Alt 27.01.2015, 13:33   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.01.2015
Beiträge: 3
Standard Fragen über Fragen

Hatte heute mit der Rechtspflegerin am Amtsgericht telefoniert. Sie meinte, die Anregung einer Betreuung, weil der Bevollmächtigte es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kann, würde Monate dauern und man wüsste nicht, wie sich der Richter dann entscheiden würde. Es könnte also auch sein, dass seiner Freundin die Betreuung zugesprochen werden könnte. Genau das will meine Frau eigentlich aus den genannten Gründen nicht. Ist es möglich im Rahmen einer Untervollmacht, die in der Vollmacht erlaubt ist, einen hauptberuflichen Betreuer z.B. nur für die finanziellen Dinge selbst zu bestimmen? VG Welfenlöwi PS: Darf der Schwiegervater eigentlich mit seinem Hirnschaden noch Auto fahren? Wie kann man dies verhindern?
Welfenlöwi ist offline  
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Alt 28.01.2015, 12:53   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Die Frage kann ich nicht so beantworten. Aber wenn möglich, sollte dem Wunsch bzw Vorschlag des Betreuten entsprochen werden, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Wobei der Wunsch des betreuten eher schwierig ist bei euch.

Ein neutraler Berufsbetreuer sollte aber auch immer dann bestimmt werden, wenn z.b. unter den Angehörigen Streitigkeiten herrschen. Das trifft bei euch ja zu. Ich würde den Antrag auf einen Berufsbetreuer stellen
Boomer ist offline  
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betreuung durch tochter, vater

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