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Betreuung meiner Mutti

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Hallo, meine Mutti (80 Jahre alt) hat vor 10 Jahren bei einem Notar je eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht gemacht. ...


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Alt 04.02.2015, 18:16   #1
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Registriert seit: 31.01.2015
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 7
Standard Betreuung meiner Mutti

Hallo,
meine Mutti (80 Jahre alt) hat vor 10 Jahren bei einem Notar je eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht gemacht. Dort bin ich als Betreuerin eingeschrieben.
Meine Mutti hat seit vielen Jahren Parkinson und ist auch dement. Sie lebt mit ihrem Ehemann in einem Eigenheim. Viele Jahre ging das alles (manchmal mehr schlecht als recht) gut,aber jetzt kommt es vermehrt zu Problemen. Mein Stiefvater hat die Kontrolle über die Finanzen und da meine Mutti nicht mehr aus dem Haus geht,brauchte sie bis jetzt kein eigenes Konto.
Nun ist mein Stiefvater ein sehr eigenwilliger Mensch,der sich nicht helfen lässt,da er "selbst alles kann und weiß und sowieso keiner was richtig macht". Es war schwer einen häusliche Krankenpflege ins Haus zu bekommen,aber letztendlich hat er sich daran gewähnt - obwohl das nach seiner Meinung nicht nötig ist. Hilfe von meiner Seite lässt er nur bedingt zu,alles was meine Mutti direkt betrifft mache ich ohne zu disskutieren. Aber inzwischen wird nicht mehr sauber gemacht,die Fußböden müssen gewischt werden - aber er macht das alles selber- nur wann.
Er selbst ist körperlich sehr hinfällig,er schafft das nicht mehr,sieht es aber nicht ein.
Ich habe jetzt eine Putzfrau besorgt,hat er eigentlich das Recht diese aus seinem Haus zu weisen?
Er hat z.T. sehr wunderliche Ideen - möchte eine neue Heizung im Haus einbauen,hat keine Ahnung wie und was. Ich habe Angst,das er irgendwas unterschreibt und sich und meine Mutti total verschuldet. Nun möchte ich für meine Mutti ein eigenes Konto einrichten,damit sie ihre Rente behält,kann ich das so einfach machen?
Oh je ganz schön lang geworden,daher mache ich erst mal Schluss.
Ich hoffe,das man aus dem Geschreibsel schlau wird,aber ich mache mir echt Sorgen wie es dort weitergeht und weiß kaum wo mir der Kopf steht.
Danke fürs lesen.

Es grüßt Charry
Charry ist offline  
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Alt 04.02.2015, 22:17   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Also wenn ich das richtig verstanden habe, bist du nicht per Gerichtsbeschluss gesetzlicher Betreuer sondern Betreuer per Notarvertrag? Ist darin eine entsprechende Vollmacht zur Vermögenssorge enthalten?

Natürlich darf der Stiefvater die Putzfrau aus seinem Haus verweisen. Er hat in seinem Haus das Hausrecht.

Bezieht deine Mutter eine eigene Rente? Dann kann diese auf ein eigenes Konto gehen. Fraglich ist dann nur wie du mit deinem Stiefvater den Beitrag zum Lebensunterhalt regelst. Miete, laufende Kosten, Essen und co müssen ja entsprechend aufgeteilt und sicher gestellt werden. Da müsstet ihr euch zusammen setzen und diese Kosten aufsplitten. Der Anteil der Mutter muss dann entsprechend an den Stiefvater monatlich überwiesen werden. Das wäre jetzt mal die einfachste Lösung die mir dazu einfällt
Boomer ist offline  
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Alt 04.02.2015, 22:56   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Bitte stelle erst einmal klar, in ...

welchem rechtlichen Rahmen Du handelst.
Wenn ich es bisher richtig verstehe, handelst Du auf Grund einer alten Vorsorgevollmacht. Dies hat dann nur bedingt etwas mit unserem Thema Betreuung zu tun.
Solltest Du auf Grund der Betreuungsverfügung als BetreuerIn eingesetzt sein, sind wir im Thema, d.h. es greift das Betreuungsrecht.
Aber noch eine grundsätzliche Frage: Wurden diese Verfügungen vor der jetzigen Ehe gemacht? Dann wäre für mich nämlich die Frage, ob hier lediglich versäumt wurde die Regelungen an die neue Lebenssituation anzupassen.
Die inhaltlichen Fragen wurden von der Boomerin schon angesprochen, aber aus meiner Sicht ist erst einmal die Klärung der Ausgangslage von Bedeutung für Deine weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Herzliche Grüße
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 05.02.2015, 03:04   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.01.2015
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 7
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Danke Euch für die Antworten und Fragen.
Ich bin kein gesetzlicher Betreuer. Meine Mutti hat vor10 Jahren disen Vertrag beim Notar gemacht,da steht halt drin,das ich mich um alles kümmern soll,wenn sie nicht mehr kann. Auch die Vermögenssorge.
Müsste ich jetzt beim Gericht noch extra ein Betreuerstatus beantragen?

Meine Mutti bekommt eine eigene Rente,ist seit über 40Jahren mit meinem Stiefvater verheiratet und sie wohnen im Eigenheim. Miete fällt schon mal nicht an.Bis vor kurzem bin ich 1x in der Woche mit meinem Stiefvater einkaufen gefahren,das mache ich jetzt aus verschiedenen Gründen nicht mehr. Zwischenzeitlich kaufe ich verschiedene Sachen ein und bezahle sie meistens allein. Beide essen und trinken davon. Also "trägt" meine Mutti zum Lebensunterhalt bei.

Hat meine Mutti kein Recht auf eine Putzfrau,wenn sie das möchte. Sie wohnt seit über 40 Jahren dort,hat sie kein Hausrecht,da der Ehemann Eigentümer ist?
Oh man,so viele Fragen und Probleme,dabei möchte ich nur,das sie es ein bisschen leichter haben und möchte eigentlich helfen.

Mit meinem Stiefvater kann ich nicht reden,er versteht nicht was ich sage,ist sehr stur und meiner Meinung nach dement. Die Mitarbeiterin vom Pflegedienst meiner Mutti meint,er bräucht eine Betreuung,da er die Auswirkungen seiner Entscheidungen nicht mehr einschätzen kann.

Je mehr ich mich damit befasse,desto mehr Fragen treten auf. Ich bedanke mich schon mal für Euer Bemühen mir zu helfen.
__________________
Es grüßt Charry.
Charry ist offline  
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Alt 05.02.2015, 08:14   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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a) Weiß das Gericht, dass eine Vorsorgevollmacht existiert? Wenn nicht, sollte man dort vielleicht mal mit dem Original in der Hand vorsprechen.


b) Wenn der Ehemann selbst (auch nach Meinung des Pflegedienstes) nicht mehr ganz "Herr seiner Sinne" ist, kann man beim Gericht eine Betreuung anregen. Das Gericht muss prüfen, ob eine Betreuung einzurichten ist oder nicht. Man kann auch zuerst bei der Betreuungsstelle vorsprechen.


Wenn Du auf eigene Kosten für Deine Mutter und Deinen Schwiegervater einkaufst, darfst Du Dich nicht beschweren, wenn "beide davon essen". Familienfürsorge. Man freut sich.
Wenn Du es nicht willst, dann lass es.


Wenn Deine Mutter eine Putzfrau haben mag und dies auch noch selbst regeln kann, soll sie es tun.
Kann sie es nicht, kümmert sich der rechtliche Betreuer. Wenn der Ehemann keine Putzfrau haben will, dann ist das so. Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf sein eigenes Chaos.
Erst wenn Eigen- und/oder Fremdgefährdung von dem Chaos ausgeht, werden Dritte etwas unternehmen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 05.02.2015, 11:56   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Fara hats ganz gut auf den Punkt gebracht.
Thema Putzfrau: ist der Stiefvater Eigentümer hat er dss Hausrecht. Will er keine Putzfrau, darf er sie weg schicken. Da deine Mama offensichtlich nicht mehr selbst mit ihm diskutieren kann ob eine Putzfrau notwendig ist oder nicht, kann hier wohl keine Einigung im sinne des ehelichen zusammenlebens getroffen werden. Ein Dritter (du, rechtlicher Betreuer oder wer auch immer) kann von außen nicht tätig werden, solange keine Eigen- oder Fremdgefährdung durch das entstehende chaos vorliegt.

Thema Stiefvater: auch wenn es ein Eigenheim ist: er ist der alleinige Eigentümer, oder? Dann müsste deine Mama ihm Miete zahlen da sie dort wohnen darf. Klingt für ein Ehepaar natürlich unfair. Aber rechtens wäre es. Natürlich könnte man sich hier untereinander einigen, dass er auf Miete seitens seiner Ehefrau verzichtet.

Wenn der pflegedienst anmerkt, dass er ggf selbst eine Betreuung bräuchte, kamnst du bei Gericht eine Betreuung anregen. Ob diese wirklich eingerichtet werden muss entscheidet das Gericht dann mit Hilfe von Sachverständigengutachten. Frage ist dann halt, wie es danach mit dem Familienfrieden aussieht. Als Externer ist das immer alles so leicht gesagt. Aber man selbst will es sich ja nicht unbedingt mit seiner Familie verderben.

Das führt mich zum nächsten Punkt: traust du es dir zu, eine rechtliche Betreuung für deine Mama zu führen und dich im Rahmen dieser Aufgabe auch ggf gegen deiben Stiefvater zu wenden? Es klingt so als wäre mit ihm nicht gut zu reden. Im Falle der rechtlichen Betreuung musst du aber zum wohl deiner betroffenen, in dem Fall deiner Mama agieren. Ggf eben auch gegen den Willen des Ehemannes wenn es sich nicht vermeiden lässt. Denkbare Streitthemen und zukunftsszenarien gibt es da genug.

Falls ja: geh mit deiner Vollmacht zur zuständigen Betreuungsbehörde und lass dich dort beraten ob diese ausreicht, was du damit darfst und was nicht und ob die offizielle Einrichtung einer rechtlichen Betreuung mit dir als Betreuer nicht sinnvoller wäre.

Falls du diesbezüglich Bedenken hast: überlege dir ob du dir vorstellen kannst, dass ein anderer Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, z.b. ein Berufsbetreuer. Dieser kann u.U. mehr für deine Mama erreichen und sich notfalls auch mit dem Stiefvater auseinander setzen. Er kennt die rechtlichen Bestimmungen und weiß was geht und was nicht. Keine angst: in der Regel sind Betreuer normale nette Menschen mit denen man reden kann.

Ist natürlich die Frage ob du das willst. Da kann dir keiner rein reden.

Lg
Die boomerin (*g* sollte wohl meinen nick ändern)

Ps sorry für Tippfehler. Bin mit dem Handy online und die Tastatur mag mich nicht

Geändert von Boomer (05.02.2015 um 11:59 Uhr)
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Alt 05.02.2015, 17:25   #7
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
a) Weiß das Gericht, dass eine Vorsorgevollmacht existiert? Wenn nicht, sollte man dort vielleicht mal mit dem Original in der Hand vorsprechen.


b) Wenn der Ehemann selbst (auch nach Meinung des Pflegedienstes) nicht mehr ganz "Herr seiner Sinne" ist, kann man beim Gericht eine Betreuung anregen. Das Gericht muss prüfen, ob eine Betreuung einzurichten ist oder nicht. Man kann auch zuerst bei der Betreuungsstelle vorsprechen.


Wenn Du auf eigene Kosten für Deine Mutter und Deinen Schwiegervater einkaufst, darfst Du Dich nicht beschweren, wenn "beide davon essen". Familienfürsorge. Man freut sich.
Wenn Du es nicht willst, dann lass es.


Wenn Deine Mutter eine Putzfrau haben mag und dies auch noch selbst regeln kann, soll sie es tun.
Kann sie es nicht, kümmert sich der rechtliche Betreuer. Wenn der Ehemann keine Putzfrau haben will, dann ist das so. Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf sein eigenes Chaos.
Erst wenn Eigen- und/oder Fremdgefährdung von dem Chaos ausgeht, werden Dritte etwas unternehmen.
Danke für Deine Antwort.
Ich hätte nie gedacht,das das alles so schwierig ist. Ich dachte, das alles geht ohne Gericht,einfach friedlich und geordnet.
Ich habe mich nicht "beschwert,weil auch mein Stiefvater mit isst" Das sollte eigentlich nur ein Argument sein,das meine Mutti (indirekt - weil ich) zum Lebensunterhalt mit beiträgt.
Meine Mutti kann nichts mehr regeln,sie ist eine ganz liebe, bescheidene Frau,die ihr lebenlang gearbeitet hat und nebenbei noch den Haushalt gemacht hat. Sie ist totunglücklich,das sie nichts mehr schafft und auf Hilfe angewiesen ist. Meist verschweigt sie mir unangenehme Dinge,möchte mich nicht belasten. Es war sehr schwer eine häusliche Krankenpflege dort rein zu kriegen,aber da sie eine Zeitlang oft gestürzt ist wollte ich,das abends noch einmal jemand nach ihr schaut.
Ich weiß,das jeder das Recht hat in einem bestimmten Maße zu verwahrlosen. Aber was ist wenn einer das nicht möchte,aber beide in einem Haushalt leben?
Meine Mutti kann sich gegenüber meinem Stiefvater nicht durchsetzen, nur wenn ich Druck mache lässt er etwas neues zu.
Ich weiß,es ist eigentlich gemein,aber ich versuche jetzt bestimmte Dinge zu erreichen, indem ich nicht mehr mit ihm einkaufen fahre. Das ich ihn in die Stadt fahre und sämtliche Läden anfahre,in die er möchte,war für ihn selbstverständlich.
Ich glaube,ich bin z.Zt. einfach nur sauer und reagiere über,aber ich kann meinen Stiefvater im Moment nicht mehr sehen ohne mich über ihn zu ärgern.
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Alt 05.02.2015, 17:40   #8
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Fara hats ganz gut auf den Punkt gebracht.
Thema Putzfrau: ist der Stiefvater Eigentümer hat er dss Hausrecht. Will er keine Putzfrau, darf er sie weg schicken. Da deine Mama offensichtlich nicht mehr selbst mit ihm diskutieren kann ob eine Putzfrau notwendig ist oder nicht, kann hier wohl keine Einigung im sinne des ehelichen zusammenlebens getroffen werden. Ein Dritter (du, rechtlicher Betreuer oder wer auch immer) kann von außen nicht tätig werden, solange keine Eigen- oder Fremdgefährdung durch das entstehende chaos vorliegt.

Thema Stiefvater: auch wenn es ein Eigenheim ist: er ist der alleinige Eigentümer, oder? Dann müsste deine Mama ihm Miete zahlen da sie dort wohnen darf. Klingt für ein Ehepaar natürlich unfair. Aber rechtens wäre es. Natürlich könnte man sich hier untereinander einigen, dass er auf Miete seitens seiner Ehefrau verzichtet.

Wenn der pflegedienst anmerkt, dass er ggf selbst eine Betreuung bräuchte, kamnst du bei Gericht eine Betreuung anregen. Ob diese wirklich eingerichtet werden muss entscheidet das Gericht dann mit Hilfe von Sachverständigengutachten. Frage ist dann halt, wie es danach mit dem Familienfrieden aussieht. Als Externer ist das immer alles so leicht gesagt. Aber man selbst will es sich ja nicht unbedingt mit seiner Familie verderben.

Das führt mich zum nächsten Punkt: traust du es dir zu, eine rechtliche Betreuung für deine Mama zu führen und dich im Rahmen dieser Aufgabe auch ggf gegen deiben Stiefvater zu wenden? Es klingt so als wäre mit ihm nicht gut zu reden. Im Falle der rechtlichen Betreuung musst du aber zum wohl deiner betroffenen, in dem Fall deiner Mama agieren. Ggf eben auch gegen den Willen des Ehemannes wenn es sich nicht vermeiden lässt. Denkbare Streitthemen und zukunftsszenarien gibt es da genug.

Falls ja: geh mit deiner Vollmacht zur zuständigen Betreuungsbehörde und lass dich dort beraten ob diese ausreicht, was du damit darfst und was nicht und ob die offizielle Einrichtung einer rechtlichen Betreuung mit dir als Betreuer nicht sinnvoller wäre.

Falls du diesbezüglich Bedenken hast: überlege dir ob du dir vorstellen kannst, dass ein anderer Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, z.b. ein Berufsbetreuer. Dieser kann u.U. mehr für deine Mama erreichen und sich notfalls auch mit dem Stiefvater auseinander setzen. Er kennt die rechtlichen Bestimmungen und weiß was geht und was nicht. Keine angst: in der Regel sind Betreuer normale nette Menschen mit denen man reden kann.

Ist natürlich die Frage ob du das willst. Da kann dir keiner rein reden.

Lg
Die boomerin (*g* sollte wohl meinen nick ändern)

Ps sorry für Tippfehler. Bin mit dem Handy online und die Tastatur mag mich nicht
Danke auch für Deine Antwort.
Das meine Mutti eigentlich Miete zahlen müsste hätte ich nie gedacht,sie sind doch verheiratet, man - Sachen gibts.

Um etwas für meine Mutti zu erreichen muss ich schon jetzt immer gegen meinen Stiefvater agieren,wenn es nach ihm ginge,dürfte keiner den Hof betreten,außer wenn er jemanden braucht.
Ich werde in der nächsten Woche mal zur Betreuungsbehörde gehen und hören,was man mir dort sagt.
Für meine Mutti möchte ich keinen Berufbetreuer,das würde sie nicht verstehen. Sie war immer der Meinung ihre Tochter (ich) müsse sich kümmern,dafür sind Kinder schließlich da. Ich möchte mich auch um sie kümmern,aber kann es halt nicht so wie ich es möchte.
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Alt 05.02.2015, 21:32   #9
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Genau, lass sich beraten. Hol dir Hilfe. Du kannst auch bei nem Betreuungsverein nachfragen. Die helfen ebenfalls ehrenamtlichen Betreuern und können Tipps geben.

Alles Gute
Boomer ist offline  
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Alt 12.02.2015, 10:10   #10
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Hallo,
ich habe bei der Betreuungsbehörde nachgefragt. Dort hat man mir gesagt,das ich mit dieser notariellen Vollmacht alles für meine Mutti regeln darf. Ich habe auch noch gefragt,wer entscheidet wann meine Mutti nicht mehr geschäftsfähig ist. Diese Entscheidung fällt mit der ärztlichen Diagnose "Demenz" und falls ich unsicher bin kann ich mit dem Hausarzt reden. Die Betreuungsbehörde hat damit nichts zu tun. Falls ich aber Fragen habe kann ich gern wieder kommen.
Zum Verein möchte ich nicht gehen,da ich den Vorsitzenden kenne und ich ihn nicht als kompetent empfinde.
Nun habe ich erst mal für meine Mutti ein eigenes Girokonto eröffnet und ab nächsten Monat geht da ihre Rente rauf.
Die Putzfrau wird wider Erwarten gut angenommen,ich bin so froh darüber. Ein bisschen motiviert das die Beiden ab und zu etwas aufzuräumen und ich darf auch mal etwas entsorgen.
Ich hoffe,das mein Stiefvater einsieht,das ich ihm nichts Böses antun will und wir wieder halbwegs zusammen arbeiten.
Mal sehen wie es weitergeht.
Ich danke Euch und werde gern hier weiter mitlesen.
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