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Pflegeheim, Eigentumsverlust, Reaktionserzwingung durch Betreuer?

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Hallo, ich möchte heute mal einen Fall in den Raum stellen zu dem ich 2 Fragen aus unterschiedlichen Bereichen habe. ...


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Alt 13.02.2015, 19:40   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2
Standard Pflegeheim, Eigentumsverlust, Reaktionserzwingung durch Betreuer?

Hallo,

ich möchte heute mal einen Fall in den Raum stellen zu dem ich 2 Fragen aus unterschiedlichen Bereichen habe.

Eine Person, um die 90, unter Betreuung, lebt in einem Pflegeheim.
Pflegestufe 2, später sogar 3.
Bei mehreren Gelegenheiten kommen Hörgeräte weg.
Zuerst bei einer Evakuierung des Pflegeheimes aufgrund eines Schwelbrandes, Verbringung der Patienten in andere Heime. Im alten Heim waren 2 Hörgeräte vorhanden, bei Einlieferung in anderen Heim nur noch eines.
Person verbleibt dann im neuen Heim weil es ihr dort besser gefällt.
Einige Zeit später beim Umzug aus dem Raum "Kurzzeitpflege" (aufgrund Evakuierung) in den Raum im Bereich Langzeitpflege kommt offenkundig ein weiteres Hörgerät abhanden.
Ein dritter Verlust (inzwischen nachbeschafft) dann bei einer kurzzeitigen Einweisung in ein KH.

Also das volle Sortiment an Stress.
Mündliche Aussagen würden belegen daß das Personal nicht unschuldig ist, aber es liegen keine Belege dafür vor. Die Aussagen sind nicht belegbar und werden abgestritten. Im dritten Fall existiert(e?) wohl ein Übergabeprotokoll mit dem Fahrer des KTw in dem das Hörgerät noch aufgeführt war. Selbiges ist für die Betreuerin aber nicht greifbar.

In den ersten beiden Fällen wurde nach Ansage das würde der Versicherung übergeben Ersatz bestellt. Nach langem Schweigen wurde dem Akustiker ggü. dann die Aussage getroffen die Versicherung(en) hätte(n) die Erstattung abgelehnt.
Die Betreuerin selber hat trotz Nachfragen keine schriftlichen Aussagen zu den Fällen bekommen.

Jetzt meine Fragen:
Einmal aus dem Bereich ob jemand von Euch da schon Erfahrung mit hat sich vielleicht fitgelesen hat: Wie stehen die Chancen in so einem Fall das Heim/die Heime auf Erstattung zu verklagen? Die Patientin selber hat zu 99% die Hörgeräte nicht verloren oder verlegt da nicht mehr selbständig mobil und später nur noch bettlägerig.

Und noch wichtiger aus dem weiteren Umfeld Betreuungsrecht:
Wie stehen die Chancen der Betreuerin auf Auskunftserzwingung?
Beide Heime produzieren sich als Musterbeispiel der Abteilung "toter Mann spielen"...
Die Betreuerin bekommt auf ihren Antrag daß die Heime das doch ersetzen mögen einfach keine Antworten (mehr). Bekannt ist nur die Aussage über die angebliche Ablehnung der Fälle durch die Versicherungen ggü dem Akustiker.
Da eine Ablehnung der Versicherungen wahrscheinlich Formulierungen enthalten wird warum kein Haftungsfall vorliegt würde das schon mal helfen bei der Entscheidungsfindung ob sich eine Klage (mit entsprechendem Kostenrisiko) lohnen würde. Oder auch eine entsprechend begründete Ablehnung durch die Heime. Im angenommenen Fall fehlt aber nicht nur die Begründung sondern bereits die Absage als solche. Die Betreuerin hat die Rechnungen an den Akustiker inzwischen bezahlt, würde sich das Geld aber nach Möglichkeit wiederholen. Hat aber bisher keinerlei belastbare Aussagen dazu vorliegen.
Wie geht Ihr damit um wenn ein Pflegeheim (aus gutem Grund steht zu vermuten) sich vor Auskünften drückt?

Edit: Achja, ganz vergessen. Ein Mitarbeiter des Pflegeheimes hat zu einer Zeit als noch miteinander gesprochen wurde - wohl in der Hoffnung daß nix drin stünde - mal geäussert das mit dem Hörgerät zum KH könne man ja prüfen und nach Abwesenheit aus dem Besprechungsraum bei Rückkehr zugestimmt es sei wohl eines vorhanden gewesen zu diesem Zeitpunkt. Es ist aber damit zu rechnen daß sich da heute so wenig dran "erinnert" wird wie an mündliche Aussagen zu dem Thema. (Wie) kann man Einsicht in die vollständigen Akten erzwingen?

Danke.

Geändert von SirTurbo (13.02.2015 um 19:45 Uhr)
SirTurbo ist offline  
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Alt 14.02.2015, 12:28   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
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Hallo SirTurbo

Schon reichlich bescheuert, wenn Hörgeräte flöten gehen, die für einen Menschen wirklich wichtig sind, sofern er/sie die Dinger benötigt und auch nutzen will.

Wenn es in dem Heim gebrannt hat und die Hörgeräte bei der Evakuierung verloren gehen, dann ist das zwar übel, aber das kommt vor.
Es sollte aber auch kein Problem für das Heim sein, entsprechend neue Hörgeräte zu beschaffen und über die eigene Versicherung erstatten zu lassen.

Wenn irgendwas bei einem Zwischenaufenthalt im Krenkanhaus flöten geht, wird die Haftungsfrage schon schwieriger: Egal ob Hörgerät, KV_Karte, Schwebi oder Paß - irgendetwas fehlt immer, wenn Heimbewohner aus dem Krankenhaus entlassen werden. Keiner weiß, wo die Sachen abgeblieben sind und die Verantwortung hat immer wer anders. Manchmal findet sich nach Wochen wieder etwas an, weil es beim Putzen gestört hat...

Die Haftung z.B. in Deinem Fall mit den Hörgeräten liegt m.E. aber immer erst mal beim Heim, solange bis es ein Übergabeprotokoll gibt, in dem steht, das und wer die Haftung übernommen hat (z.B. das Krankenhaus).

Wenn das Heim nicht mit Informationen rüberkommen will und einfach nur Tote Maus spielt, dann schick doch die Katze rein:
Schildere die Sache detailgetreu aber nicht emotional vergrällt an die Heimaufsicht - in Kopie an die Heimleitung.
Klagen kannst Du immer noch, wobei eine Rechtsberatung über die Erfolgsaussichten einer Klage vorab sinnvoll ist (aber nicht von dem RA, den Du mit der Klage beauftragen würdest).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.02.2015, 13:16   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2
Standard

Naja, ne Beratung durch einen RA meint ja nur daß noch mal 190 Euronen durch den Schornstein gehen. Denke mal daß das auch der Heimgedanke dahinter ist - daß die Leute eh nicht klagen...

Aber das mit der Heimaufsicht ist eine gute Idee - Danke.
SirTurbo ist offline  
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Alt 17.02.2015, 17:19   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.09.2014
Beiträge: 16
Standard

Als QM Beauftrage in einem Pflegeheim, kann ich nur sagen, dass dies einfach passiert. Das ist wie mit den Socken im Trockner.

Genrell sollte es eine Versicherung dafür geben. Nach meinem letzten Arbeitgeber weiß ich aber, dass es schlicht keine gab (wurde nicht bezahlt) und die Pflege - vertreten durch mich als PDL damals - hat keine Chance. Wenn auf Seiten der Geschäftsführung niemand den Geldbeutel aufmacht, dann hat die PDL keine Chance.

Ich finde die Idee mit der Heimaufsicht gut.
Beetle ist offline  
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Stichworte
auskunft, eigentum, haftung, pflegeheim, verlust

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