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Brauche bitte Rat

Dies ist ein Beitrag zum Thema Brauche bitte Rat im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Community, bräuchte dringend Rat. Meine Frau ist seit 20 Jahren an einer bipolaren Störung und Borderline erkrankt und kriegt ...


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Alt 15.03.2015, 12:54   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.03.2015
Beiträge: 8
Standard Brauche bitte Rat

Liebe Community,
bräuchte dringend Rat.
Meine Frau ist seit 20 Jahren an einer bipolaren Störung und Borderline erkrankt und kriegt alle 3 Jahre immer wieder einen Krankheitsschub, der einen stationären Aufenthalt erforderlich macht. Zwischendurch ist sie relativ stabil, allerdings ziemlich antriebsgemindert, womit man aber gut leben kann.
Nun hat sie einen extremen Krankheitsschub bekommen, den ich in dieser Form auch noch nicht erlebt habe.


Seit 3 Monaten ist sie nun im Krankenhaus und sie ist kaum noch wiederzuerkennen. Sie schlurft über den Flur wie eine alte Frau, ist kaum in der Lage sich grundpflegerisch zu versorgen, hat einen starken Tremor durch die Medikamente und hat auch kognitiv sehr stark abgebaut.
Zwischendurch gibt es immer wieder Momente wo sie klar und erreichbar ist und am nächsten Tag erscheint mir alles noch schlimmer zu sein. Dazu kommt, dass sie sich auf den Boden wirft als ob sie ohnmächtig wird, was aber wohl von ihr selbst gesteuert ist.


Nun hat das Gericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet und zwar für die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Vermögensfürsorge,
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kontakt mit Ämtern, Behörden etc.
Geplant ist jetzt noch vom Gericht das ganze auszuweiten auf die Bereiche Postangelegenheiten und Unterbringung.


Zunächst war ich einverstanden eine Betreuung für die Gesundheitsfürsorge einzurichten, weil ich zunehmend überfordert mit der Situation bin. Jeden Tag nach der Arbeit besuche ich sie und bin auch langsam mit den Nerven zu Fuß.


Allerdings fühle ich mich etwas hintergangen, denn für die anderen Bereiche sehe ich keine Notwendigkeit das dies von jemand anderen erledigt wird, auch wenn einige Sachen wohl ineinander reinspielen. Besonders die Postangelegenheiten und die Unterbringung möchte ich nicht in Sachen anderer Menschen sehen, denn auch wenn meine Frau schwer krank ist so möchte ich sie doch nicht in einem geschlossenen Wohnheim wissen.


Bei Gericht habe ich nun Widerspruch eingelegt und nächste Woche findet eine Anhörung statt.


Meine Frage nun: Was würdet ihr tun? Tue ich das richtige oder schade ich meiner Frau wenn ich gegenan gehe? Sollte ich mir einen Rechtsanwalt nehmen?
Viele Grüße
Ace111
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Alt 16.03.2015, 15:00   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Tag,

Zitat:
denn auch wenn meine Frau schwer krank ist so möchte ich sie doch nicht in einem geschlossenen Wohnheim wissen.
bitte sei nicht verärgert über meine Antwort, aber was soll denn mit deiner Frau geschehen wenn der Zustand sich immer weiter verschlimmert?
Die jetzt neu eingerichtetn Aufgabenkreise wären nötig wenn es darum gehen sollte, dass deine Frau in eine Einrichtung müsste.
Schaden würdest du ihr sicher wenn du versuchst zu Hause und in "Eigenregie" eine Krankheit zu versuchen zu beheben für die wirklich Fachleute gebraucht werden.

Ganz richtig sagst du jetzt schon, dass du selbst das alles nicht mehr gut aushalten kannst. Lass die unangenehmen Dinge einen neutralen Betreuer regeln, dann kannst du der nette und liebevolle Ehemann bleiben den deine Frau auch in Zukunft sicher nötig haben wird.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 16.03.2015, 19:46   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.03.2015
Beiträge: 8
Standard

Hallo Michaela,
danke für Deine Antwort und ich bin auch nicht verärgert, wollte ja schließlich Antwort haben.
Natürlich hast Du irgendwo recht, aber vielleicht siehst Du die ganze Sache etwas zu wenig empathisch sondern aus Deiner Sicht als Betreuerin.
Ich finde man sollte immer nur das tun was auch im Sinne des Betreuten ist und ich glaube, dass meine Frau eine Verlegung zu diesem Zeitpunkt nicht verkraften würde. Sie denkt sie kommt bald nach Hause und dann geht es ins geschlossene Heim.
Wie sollte sie da denn gesund werden? Vermutlich würde es noch weiter bergab gehen.
Ich sehe derzeit da keinen Sinn drin denn meine Frau ist zwar krank, aber sie wird sich (was ich sehr hoffe) auch wieder erholen.
Aber ich sehe das natürlich aus meiner Sicht als Ehemann, nur wäre ich Betreuer würde ich, denke ich nicht immer gleich das machen was der Arzt sagt, sondern mir auch andere Meinungen holen, denn es geht schließlich um Menschen.
Auch ich kann mal krank werden und hoffe das dann das für mich beste getan wird.
Viele Grüße
Ace111
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Alt 16.03.2015, 20:55   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Ace

Der Aufgabenbereich "Unterbringung" bedeutet nicht, dass der Betreuer Deine Frau jetzt untergebracht wird und weg ist sie.
Der Aufgabenbereich gibt dem Betreuer die Möglichkeit, Deine Frau z.B. im Krankenhaus unterzubringen (Beschluss für üblicherweise 6 Wochen), wenn es nötig sein sollte.
Wenn eine Unterbringung in einem Heim für längere Zeit notwendig werden sollte, dann kann der Betreuer auch dies beantragen. Er wird aber wahrschein lich nicht mit der ultima-ratio-Lösung anfangen wollen.

Der Aufgabenbereich "Postangelegenheiten" gibt dem Betreuer die Möglichkeit auch gegen den Willen der Betreuten die Post an seine Adresse umzuleiten. Das muss der Betreuer aber nicht so durchziehen, wenn er das nicht will.
Sinn des Aufgabenbereiches ist es, dass der Betreuer in dem Fall auch an die Post kommen kann, wenn die/der Betreute irgendwelche Bestellungen tätigt und sich dabei ruiniert, ohne dass der Betreuer das mitbekommt oder mitbekommen soll.
Das ist ein ganz beliebtes Spüiel bei Borderlinern.

Trotzdem ist die Postkontrolle ein Eingriff in Grundrechte und deshalb gut nachvollziehbar, wenn das erst mal nicht gefällt.

Ach ja:
Private Post der Betreuten sollte der Betreuer fairerweise schon auch ungeöffnet an die Betreuten herausgeben. Es sei denn, dass die bestimmte private Korrespondenz den Betreuten schadet.
(Das hatte ich mal, weil die Briefe des Vaters des Betreuten diesen regelmäßig in Krisen mit Suizidversuchen gestürzt hatten - ich gehe mal davon aus, dass das bei Euch nicht so schlimm ist.)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.03.2015, 21:35   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.03.2015
Beiträge: 8
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Hallo Imre,
auch Dir danke für Deine Antwort.
Es ist natürlich für mich nachvollziehbar, dass, wenn Anträge gestellt werden müssen der Betreuer auch gewisse Vollmachten braucht.
Es ist nur so, dass ich die Angelegenheiten meiner Frau immer gut vertreten habe, und wenn ich den Sinn einer Maßnahme einsehe, dann würde ich die entsprechende Post ja auch freiwillig weiterleiten, wenn dies im Sinne meiner Frau ist.
Es fällt mir eben schwer das abzugeben, auch mache ich mir Sorgen um ihr Geld. Niemals würde ich dem Betreuer unterstellen das er es nicht ordentlich verwaltet, aber vielleicht kündigt er erstmal ihre Telefonverträge, nur als Beispiel.
Bei uns ist es so, das meine Frau DSL und Festnetz auf ihren Namen laufen habe, ich dagegen Strom und Kabelanschluss.
Jetzt, wo sie nicht da ist, sorge ich natürlich dafür das alles weiter bezahlt wird. Und ich kann über jede Ausgabe für meine Frau Rechenschaft ablegen, falls jemand denkt ich verballer ihre kleine Rente, dem ist nicht so.
Sollten jetzt aber Verträge oder Dispo oder Versicherungen gekündigt werden, steht meine Frau nachher vielleicht in der Schufa oder sonstwas.
Der Postbote wird sich auch seinen Teil denken, wenn ihre Post an einen Anwalt geht.
Vermutlich sind das für andere Menschen blöde Bedenken, aber eben nicht für mich.
Vielleicht muss ich wohl umdenken, ich habe eben immer für meine Frau gesorgt und es fällt mir schwer dies nun anderen zu überlassen.
Daher jetzt mal eine konkrete Frage an die Betreuer unter euch:
Werden Verträge vom Betreuer ggf. gekündigt?
Ich rede hier nicht von jemand der kaufsüchtig ist sondern eben wie geschrieben, die alltäglichen Sachen.
Welches Geld bleibt meiner Frau wenn sie tatsächlich untergebracht wird?
Kann sie weiterhin über ihre Rente verfügen oder ließe man ihr nur ein Taschengeld?
Ace111 ist offline  
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Alt 16.03.2015, 22:22   #6
Club 300
 
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Beiträge: 313
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Ich bin zwar keine Betreuerin, aber...
Zitat:
Zitat von Ace111 Beitrag anzeigen
Werden Verträge vom Betreuer ggf. gekündigt?
Ich rede hier nicht von jemand der kaufsüchtig ist sondern eben wie geschrieben, die alltäglichen Sachen.
Nein, warum auch? Die Betreute wird ja nicht entmündigt und aller bisher in Anspruch genommenen Dienstleistungen beraubt. Der Betreuer soll zum Wohle der Betreuten handeln, d.h. auch ihrem Willen entsprechen, sofern dieser nicht krankheitsbedingt ihrem Wohl zuwiderläuft. Und wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann deine Frau auch weiterhin Verträge abschließen.

Zitat:
Zitat von Ace111 Beitrag anzeigen
Welches Geld bleibt meiner Frau wenn sie tatsächlich untergebracht wird?
Kann sie weiterhin über ihre Rente verfügen oder ließe man ihr nur ein Taschengeld?
Eine dauerhafte Heimunterbringung müsste bezahlt werden und dafür kann die Rente draufgehen. Das würde m.E. auf ein Taschengeld hinauslaufen. In diesem Fall wären evtl. Verträge zu kündigen - z.B. ein Telefonanschluss, den sie selbst ja dann nicht mehr nutzen könnte.

Aber der Betreuer wird nicht mehr in ihr Leben eingreifen wollen als nötig. Insofern machst du dir m.E. unnötige Sorgen.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 17.03.2015, 08:00   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen,

Zitat:
Ich finde man sollte immer nur das tun was auch im Sinne des Betreuten ist und ich glaube, dass meine Frau eine Verlegung zu diesem Zeitpunkt nicht verkraften würde. Sie denkt sie kommt bald nach Hause und dann geht es ins geschlossene Heim.
da hast du mich völlig falsch verstanden. Als Betreuer ist es mein Job zu sehen was der Betreute braucht, wie er/sie entsprechend seiner Krankheit am besten versorgt und weiterhin gefördert werden kann.
An Empathie fehlt es mir sicher nicht denn ich sehe nicht nur die Alternative zu nach Hause oder der geschlossenen Einrichtung. Dazwischen besteht ein weites Feld an Handlungsmöglichkeiten die alle sorgfältig überprüft und ausgetestet werden müssten.

Es ist nicht im Sinne des Betreuten Krankheiten und ihre Folgen zu unterschätzen aus Liebe.
Gerade gestern hatte ich sowas, Frau in der Klink wegen einer doppelten Entgiftung (von Alk und von Benzos-eine sehr schwierige Sache): mann hat Geburtstag und beide wolen 3 Stunde zusammen raus, Geburtstag feiern, völlig verständlich für ein Ehepaar- aber leider nicht machbar wegen der Gsundheit der Frau. Was glaubst du was da los war? Ein riesen Theater...sind ja nur 3 Stunden, ich passe auf, ich hole sofort den Notarzt usw. usw. Es war kaum möglich klar zu machen, dass die Massnahme, nämlich keinen Ausgang ausserhalb der Klinik zu gewähren, zwingend ist weil man die Frau zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gefährden will.

Zitat:
Aber ich sehe das natürlich aus meiner Sicht als Ehemann, nur wäre ich Betreuer würde ich, denke ich nicht immer gleich das machen was der Arzt sagt, sondern mir auch andere Meinungen holen, denn es geht schließlich um Menschen.
Betreuer machen nicht immer was der Arzt sagt, woher kommt diese Meinung? Ich lasse mich natürlich von Ärzten beraten, ich selbst bin ja keiner, aber das heisst nicht, dass ich gutgläubig jedem Weisskittel gegenüber bin und grundsätzlich immer mache was dieser sagt.
Genau das ist nämlich mein Job.
Auch dafür kann ich dir ein Beispiel nennen, ein Bettgitter musste beantragt werden weil die Frau nachts immer aus dem Bett fällt. Alles durchprobiert, Matratze vorm Bett usw., hat nichts gebracht. Also der Antrag. Der Arzt hat dann mal gleich noch einen Bauchgurt für den Rollstuhl am Tag dazu "verordnet" gegenüber dem Gericht. Völlig unsinnig und unnötig. Ich streite mich deshalb seit 5 Wochen mit dem Gericht rum und bleibe dabi: Bettgitter ja, Bauchgurt: klar und deutlich Nein.

Vor der Zusammenarbeit mit Betreuern muss man keine Angst haben. Wir sind eigentlich (fast) alle verständig und vernünftig und möchten keinem das Leben erschweren.

Gruss Michaela
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Alt 17.03.2015, 16:09   #8
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@Janina: Danke für die Info. Das beruhigt mich dann schon sehr.


@Michaela: Tut mir leid, habe Dich anscheinend wirklich missverstanden. Der Artikel klang so "lass mal die Fachleute machen und als Angehöriger hat man eh keine Ahnung".
Bitte um Entschuldigung.
Ace111 ist offline  
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Alt 19.03.2015, 17:59   #9
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Beiträge: 5
Standard Hallo Ace,

auch ich bin keine Betreuerin, aber habe eine Tochter, welche eine Betreuerin hatte.
Es mag gute Betreuerinnen geben, gelernt habe ich jedoch, dass dies sehr schwierig ist. Meine Tochter hatte auch einen Einwilligungsvorbehalt und abgesprochen bzw. auf ihre Wünsche ist niemand eingegangen. Viele Fristen sind versäumt worden. Im Nachhinein gegen das Fehlverhalten vorzugehen, ist äußerst schwierig. Ich als Mutter habe mich dann mit dem LWV in Verbindung gesetzt und mittlerweile seit über einem Jahr positive Erfahrungen gesammelt.
Mein Fazit: nie im Leben möchte ich eine Betreuerin, bitte überleg dir das sehr, sehr gut.
Viel Kraft
Moni
moni1310 ist offline  
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Alt 20.03.2015, 15:00   #10
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Beiträge: 8
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So, Dienstag ist die Stunde der Wahrheit. Ich war jetzt beim Rechtsanwalt, dieser meint das wäre alles Quatsch und ich könnte die Betreuung selber übernehmen.
Ich habe dann nochmal die Richterin angerufen und das hätte ich wohl besser gelassen.
Sie war zwar freundlich, aber auch sehr bestimmt und besserwisserisch und hat auch versucht Druck auf mich auszuüben.


Klar, ich bin kein Jurist, aber ich kenne meine Frau am längsten und ich suche nach Alternativen zur Unterbringung, was das Gericht nicht tut.
Normalerweise würde ich jetzt sagen Jetzt erst recht und ich lasse mich bestimmt nicht von einer Amtsrichterin einschüchtern. Geht dann eben in die nächste Instanz.
Hier versuche ich aber meine Befindlichkeiten hintenan zu stellen, denn es geht ja nicht um mich sondern um meine Frau.
Bis Dienstag muss ich eine Entscheidung getroffen haben.
Hoffentlich tue ich das richtige.
Ace111 ist offline  
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