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Sozialhilfeantrag - vorzubringende Unterlagen

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Hallo an Alle, habe gerade ein Problem mit dem Sozialamt. Für meinen zu Betreuenden muss ich derzeit Sozialhilfe beantragen. Jetzt ...


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Alt 25.03.2015, 19:50   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Standard Sozialhilfeantrag - vorzubringende Unterlagen

Hallo an Alle,
habe gerade ein Problem mit dem Sozialamt.
Für meinen zu Betreuenden muss ich derzeit Sozialhilfe beantragen.
Jetzt möchte das Amt die Bilanzen aus der Selbstständigkeit des Betreuenden der letzten 5 Jahre vorgelegt bekommen.
2013 ging dieser mit 2 Firmen in die Insolvenz sowie in die Privatinsolvenz. Bilanzen sind hier vorhanden.
Für die letzte Firma habe ich im letzten Monat einen Insolvenzantrag gestellt (Betreuung besteht seit Ende Januar). In dieser Firma wurde seit Juli 2013 nicht mehr gebucht. Hier hat der Steuerberater bereits seine Tätigkeit, nachdem dieser kein Geld mehr bekam, eingestellt.
Bilanzen sind somit weder für 2013 noch 14 vorhanden.
Das Sozialamt besteht jedoch auf diese. Mein Hinweis, auf das bereits eben geschriebene, reicht denen aber nicht. Ich soll jetzt zusehen, dass diese dann eben erstellt werden.
Wovon den bitte? Es ist ja kein Geld da. Unabhängig davon sind keinerlei Belege vorhanden und die EDV ist in der Firma komplett demontiert.
Das Insolvenzverfahren wird aller Wahrscheinlichkeit mangels Masse abgewiesen.
Kann den Insolvenzverwalter übrigens momentan nicht erreichen, da dieser im Urlaub ist.
Wie verhalte ich mich den jetzt?
Mein zu Betreuender muss am Dienstag aus der Frühreha und kommt dann erst mal in die Kurzzeitpflege, in der Hoffnung, dass er im Anschluss in eine, für seine Krankheit entsprechende, Pflegeeinrichtung kommt.
Sorry, mache alles als ehrenamtliche Betreuerin und fühle mich derzeit dauer-überfordert. Dies habe ich bereits auch schon dem Betreuungsgericht mitgeteilt, nämlich, dass ich das zeitlich echt nicht mehr schaffe. Arbeite derzeit ca. 6 Stunden am Tag für den.
Könnte derzeit echt nur k....
Bella Pride ist offline  
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Alt 25.03.2015, 20:04   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Hallo Bella

Erklär doch dem Sozialamt, dass der Betreute mit 2 Firmen schon Insoverfahren am laufen hat und lege die Bilanzen vor.
Zu der letzten von Dir beschriebenen Firma, die ebenso pleite ist, liegen keine Bilanzen sondern Wegerungen des Steuerberaters vor ohne Geld keine Bilanzen anzufertigen. Für diese Firma kannst Du ja dem Sozialamt anbieten:
- entweder die Kosten für den Steuerberater zu übernehmen
- oder Du sendest denen die Kompletten Unterlagen zu, damit sie selber prüfen können, dass da nix ist, was einem Anspruch auf Sozialhilfe entgegenstünde...

und dann mal abwarten.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.03.2015, 20:15   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Standard

Hallo Imre,
hab ich ja schon gemacht. Außerdem bin kein Buchhalter, bzw. Steuerberater.
Bin da wohl an eine ziemlich schwierige Bearbeiterin beim Sozialamt geraten.
Hab denen schon gesagt, dass ich meinen zu Betreuenden dann eben auf dem Sozialamt absetzen würde und ich das Verhalten der Dame doch recht extrem finde.
Bella Pride ist offline  
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Alt 26.03.2015, 08:14   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 19
Standard Im Zweifelsfall

bist du als Vertreter deines Betreuten auch für die Erstellung der Steuererklärung verantwortlich. Da wirst du nicht dran vorbeikommen. Aber du hast drei Möglichkeiten:

1.: Du beantragst Sozialhilfe für die Übernahme der Kosten des Steuerberaters da es sich um einen besonders komplizierten Fall handelt und du über die notwendige Fachkenntnis nicht verfügst in diesem Fall eine korrekte Steueerklärung zu fertigen.

2.: Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. Es gibt meines Wissens nach die Möglichkeit durch das Finanzamt einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für den Fall einzusetzen, dass derjenige der eine Steuererklärung zu fertigen hat, dieses objektiv nicht mehr machen kann. Dein Betreuter kann das definitiv nicht mehr und du kannst das auch nicht. Wenn du selber die Steuererklärung ausfüllst kommt wahrscheinlich nichts gutes dabei raus Aber ich denke die Bereitschaft des Finanzamts so zu agieren dürfte gering sein, wenn da nichts zu holen ist. Warum da noch Geld hinterherwerfen? Dr. Tänzer vom Bundesverband freier Berufsbetreuer hatte auf diese 2. Variante mal hingewiesen.

3.: Die Grenzen der Miwirkung bei Erlangung von Sozialhilfe. Sorry wenn der Gute im Insolvenzverfahren ist, wie bitte könnte er selber einen Steuerberater bezahlen und wie bitte kommt diese Sachbearbeiterin auf die Idee dass da noch irgendwas zu holen wäre? Ich glaube die Gläubiger hätten da schon längst abkassiert. Bring ihr doch einfach als Anlage zu deinem Antrag alle aber auch wirklich alle Unterlage zum Insolvenzverfahren vorbei. Du hast koch kein Problem mit Transparenz
Aguillon1981 ist offline  
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