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Vollmacht/Untervollmacht

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Alt 27.03.2015, 10:00   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 17.03.2015
Beiträge: 2
Standard Vollmacht/Untervollmacht

Hallo ich bräuchte mal euren Rat,

Ein hochbetagter Bekannter von mir hat die Vorsorgevollmacht von einer psychisch erkrankten Dame schon seit 20 Jahren. Die Dame ist Anfang 74 Jahre und mein Bekannter 87 Jahre alt.
Nun wollte er mir eine Untervollmacht über die Gesundheitsfürsorge geben, weil er mit der Gesundheitsfürsorge ( auch in den anderen Bereichen) komplett überfordert ist.
Er möchte die anderen Bereiche der Vorsorgevollmacht weiterhin ausüben und behalten.
Er war diesbezüglich beim Anwalt und hat sich beraten lassen. Das wäre rechtlich vollkommen in Ordnung. Ich möchte das so eigentlich nicht und würde lieber die Betreuung anregen.
Aber damit ist der Bevollmächtigte *absolut* nicht einverstanden. Die Vollmacht ist an eine Betreuungsvollmacht gekoppelt, sagt er und er würde ja sowieso die Betreuung haben. Die Dame hat auch keine Angehörigen.

Nun hat er auch noch Probleme mit den Finanzen der Dame, da diese psychisch erkrankte Frau mehr Geld ausgibt, als sie eigentlich zur Verfügung hat. So ist sie am Monatsende im Minus und das läppert sich so zusammen. Gespräche hatte er mit ihr deswegen schon geführt. Aber sie kam zu keiner Einsicht. Sie hebt weiterhin fleißig Geld ab. Inzwischen benötigt sie einen Pflegedienst bei der Grundpflege , da hat sie eine Zuzahlung zu leisten und das Minus steigt und steigt.
Nun ging er zu der Bank und wollte das mit dem Konto so handhaben, dass die Dame nicht mehr soviel abheben kann. Aber die Bank weigert sich. Er müsse die Dame mitbringen und sie muss mit diesem Vorhaben einverstanden sein. Was sie natürlich nicht sein wird.
Ich sehe, dass er eigentlich diese Verantwortung und die Aufgaben, aufgrund seines hohen Alters nicht mehr leisten kann. Er möchte die Zügel nicht aus der Hand geben.
Meine Frage: wenn er mir die Gesundheitsfürsorge via Untervollmacht erteilt, in wie weit bin ich da handlungsfähig? Wenn z.B. sich der Gesundheitszustand verschlechtert und die Dame in ein Heim gehen müsste oder Krankenhaus, Psychiatrie ?
Was kann ich tun?

Vielen Dank erstmal
Samy
@Samy ist offline  
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Alt 27.03.2015, 13:22   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
wenn er mir die Gesundheitsfürsorge via Untervollmacht erteilt, in wie weit bin ich da handlungsfähig? Wenn z.B. sich der Gesundheitszustand verschlechtert und die Dame in ein Heim gehen müsste oder Krankenhaus, Psychiatrie ?
Die Gesundheitssorge berechtigt letztlich lediglich z.B. dazu stellvertretend für den Vollmachtgeber in medizinische Maßnahmen einzuwilligen wenn dieser es nicht mehr selber kann.

Unterbringungen in Kliniken oder Heime fallen da nicht darunter. Das wäre im Bereich der Aufenthaltsbestimmung zu sehen.

Gruß,
Andreas
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