Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuung wechseln im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag an alle,
ich habe seit einem Jahr enorme Schwierigkeiten mit meiner Kontrollbetreuerin.
Am Anfang lief das alles sehr ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2014
Beiträge: 6
|
Guten Tag an alle,
ich habe seit einem Jahr enorme Schwierigkeiten mit meiner Kontrollbetreuerin. Am Anfang lief das alles sehr gut bis zu dem Moment, als ich von ihr eine enorm hohe Rechnung zugestellt bekam und diese von einem Anwalt habe kontrollieren lassen. Mir war das quartalsmäßige Entgelt für die Betreuung nicht bekannt; eine Gebührenordnung konnte ich auch im net nicht finden. Seitdem hat sie mir den Krieg erklärt. Dann gibt es beim Betreuungsgericht einen Sachbearbeiter der für Sie bzw. mich zuständig ist, der voll auf Ihrer Seite steht. Meine Angebote zu einem persönlichen Gespräch wurden weder von der Kontrollbetreuerin noch von dem Sachbearbeiter angenommern. Meine Fragen: 1) Kann ich einen Antrag stellen daß mir ein anderer Kontrollbetreuer zugeteilt wird? 2) Wird ein solcher Antrag von dem bisher zuständigen Sachbearbeiter bearbeitet oder kann ich mich da an eine andere Instanz wenden? 3) Wann endet diese Kontrollbetreuung? Mit dem Tod des Betreuten oder geht diese Kontrollbetreuung auch über dessen Tod hinaus z.b. bezügl. Beerdigung usw. Es wäre prima wenn mir da einer von euch eine Auskunft oder einen Hinweis geben könnte. Vielen Dank im Voraus. Herzliche Grüße von Conny 10 Geändert von Conny10 (28.03.2015 um 14:23 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
@ conny,
Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, die Tätigkeit eines Bevollmächtigten zu kontrollieren, möglciherweise auch die Tätigkeit eines anderen vom betreuungsgerichtseingesetzten Betreuers: Bist Du jetzt der/die Vollmachtger/in , für die die Kontrollbetreuung angeordnet worden ist, oder bist Du der /die Bebvollmächtigte /Betruer der kontrolliert werden soll ? Wie lange läuft die vom Amstgericht angeordnte Betreuung ? "Gebührenordnung ist das Betreuer- und Vormünder Vergütungsgesetz ! fwu |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2014
Beiträge: 6
|
Hallo fwu,
erstmal danke für deiner schnelle Antwort. Zu deinen Fragen: Ich bin die Bevollmächtigte und Betreuerin eines Familienangehörigen (durch notarielle Urkunde)und ich habe eine Kontrollbetreuerin, die quasi mich kontrolliert, ob alles im Sinne meines Vaters ist. Seine Wünsche werden allerdings außer Acht gelassen. Die Betreuung läuft noch so 3 oder 4 Jahre; um das genau sagen zu können müsste ich erstmal den Gerichtsbeschluss suchen; da steht das genau. Die genauen Gründe für diese Kontrollbetreuung könnt ich dir sagen, möchte das aber nicht hier öffentlich machen. Sollte das wichtig sein würde ich dir das in einer PN schreiben. Vielen Dank erstmal, Grüße von conny10 |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
hallo Conny,
wenn die Kontroll-Betreuung bereits seit einem Jahr besteht. und die Betreuerin einen für Betreuung sinnvollen Hochschulabschluß hat, bekommt sie eine Vergütung von 44 € pro Stunden. Lebt der Betreute nicht im Heim (also eigener Haushalt) und ist er vermögend kann die Betreuerin pauschal 4,5 Stunden abrechnen: 44 € x 4,5 = 198 € > 2.376 € pro Jahr Im ersten Jahr der Betreuung sind die pauschalierten "Stunden"zahlen höher. Der Kontrollbetreuer muß seine Vergütung vom Betreuungsgericht gegen das Vermögen des Betreuten festsetzen. Hierzu wird der Betreute angehört . Da die Sätze im Gesetz festgeschrieben sind, bringt bei EInhaltung der gesetzlichen Regelung ne beschwerde nix. Zahlt de Betreute nicht, erhält der Betreuer eine vollstreckbare Ausfertigung und kann aus dem vergütungsfestsetzungsbeschluß die Zwangsvollstreckung betreiben. fwu |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2014
Beiträge: 6
|
Servus fwu,
die Höhe der Betreuungssätze, die Anzahl der Stunden usw. sind mir mittlerweile bekannt, auch das ganze Procedere. Die Kosten waren auch richtig berechnet, keine Frage. Es geht da um das Benehmen, das Verhalten der Kontrollbetreuerin usw. mir und auch dem Betreuten selbst gegenüber, deshalb meine Fragen Nr. 1) bis 3), dass wäre im Moment sehr wichtig für mich zu wissen. Vielen Dank Conny10 |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
|
Moin Conny
Ich vermute mal, dass der "Sachbarbeiter" im Gericht der Rechtspfleger ist. Der ist üblicherweise für die Einsetzung von Kontrollbetreuern zuständig. Frage 1: Ja, aber ob es was bringt, steht in den Sternen. Insbesonderre dann, wenn der Rechtspfleger sich auch hinter dem Busch hält. Frage 2: Der Antrag wird von dem bisher schon zuständigen Rechtspfleger bearbeitet. Frage 3: Die Kontrollbetreuung endet spätestens mit dem Tod des Betreuten. Oder sie wird vorher vom Rechtspfleger aufgehoben. Wenn Dein Verhältnis zur Kontrollbetreuerin bis zu dem Zeitpunkt der Rückfragen zum Vergütungsantrag eigentlich OK war, dann solltest Du Dich freundlich an die Kontrollbetreuerin wenden und um ein klärendes Gespräch bitten. Deine Unwissenheit bzgl. des VBVG und die Vergütungsberechnung kannst Du ihr ja gerne eingestehen, da es keine Schande ist (zumindest für nicht für ehrenamtliche). Ein freundliches Angebot, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und die Anfrage, was sie dafür von Dir benötigt, dürfte sie auch aufmuntern. Die Abteilung: "wir spielen hier mal ein bisschen Krieg" hilft üblicherweise ganzundgarnix und ruiniert nur die eigenen Nerven, weil ein Profi Dich da nur am ausgestreckten Arm zappeln läßt. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|