Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwang zu Verhütung möglich? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Kann mein Betreuer mich gegen meinen Willen zur Pille, anderer Verhütung oder Sterilisation zwingen?
Er hat u. a. die ...
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23.04.2015, 23:20 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
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Zwang zu Verhütung möglich?
Hallo
Kann mein Betreuer mich gegen meinen Willen zur Pille, anderer Verhütung oder Sterilisation zwingen? Er hat u. a. die Gesundheitsfürsorge. Danke |
23.04.2015, 23:25 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Nein, das kann er nicht.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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25.04.2015, 17:58 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
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Danke, da bin ich schonmal erleichtert!
Kann man das noch genauer belegen mit Paragraphen, Urteilen etc? |
25.04.2015, 20:14 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Tina
schau doch mal dort: BGB - Einzelnorm Da geht es um Sterilisation. Dein Betreuer kann Dich auch nicht zwingen zu Verhüten. Er kann mit Dir darüber sprechen und Dir etwas dazu empfehlen. Wie Du Dich entscheidest ist Deine Sache. Du mußt dann allerdings auch die Konsequenzen tragen. Sprich: das Kind aufziehen, oder - wenn Du Dich nicht ausreichend um das Kind kümmern solltest - aushalten, wenn es Dir weggenommen wird. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
25.04.2015, 20:30 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
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Zitat:
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29.04.2015, 21:33 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 660
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Darf ich Dir per PN zwei Pfund Punkte zusenden (kostenfrei). Bitte benutze diese großzügig, dann kann ich Deinen Text besser lesen (und verstehen).
Ich wäre Dir sehr dankbar. Herzlichst efb |
29.04.2015, 21:58 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Die gepostete Norm trifft nur auf die Sterilisation zu. Einen Paragraphen, der die Einnahme einer Pille, die Durchführung der Abtreibung oder sonstige die Reproduktion verhindernden Maßnahmen betrifft, gibt es nicht. Dennoch kann man mit dem Sinngehalt des § 1905 BGB argumentieren. Die Sterilisation ist der massivste Eingriff in die Fähigkeit, Kinder zu bekommen. Es ist eines der grundlegenden Rechte des Menschen, einen Partner zu finden und eine Familie zu gründen. Dieses Gut ist an so hoher Stelle, dass es ein Grundrecht ist (Art. 6 GG). Wenn dieser Eingriff regelmäßig einer Überprüfung durch das Familiengericht bedarf und nur in absoluten Ausnahmefällen eine Genehmigung erfährt (nämlich, wenn durch eine Schwangerschaft das Leben der Betreuten gefährdet ist), kann es dem Betreuer nicht gestattet sein, eine Schwangerschaft gegen den Willen der Betreuten zu verhindern.
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23.03.2020, 06:34 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.12.2019
Beiträge: 3
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Ich greife dieses Thema mal auf. Eine psychisch kranke Frau bekommt eine Psychose und während des Klinikaufenthalts wird ihr die Pistole auf die Brust gesetzt, und zwar entweder Dreimonatsspritze oder Sterilisation. Option 3 wird garnicht erwähnt, und zwar dass sie einen starken Kinderwunsch hat, und ein Kind möchte, sprich es ist alles gegen ihren Willen geschehen. De facto ist ja die Dreimonatsspritze, wenn dauernd angewendet, auch eine Art "Zwangssterilisation". Wenn nun z.B. ein "Grund" wie z.B. "die Schwangerschaft oder die Folgen eine schwere körperliche oder seelische Gefährdung der Person erwarten lässt" oder ähnliches als Vorwand genommen wird, trifft dies theoretisch nicht auf jede schwangere Frau zu, es sei denn man kann vorhersagen?
Deshalb bitte ich darum, nicht darauf zu antworten ob es klug ist oder nicht ein Kind zu bekommen sondern die Frage lautet, kann diese Frau rechtliche Schritte gegen das Krankenhaus/Betreuer einleiten? |
23.03.2020, 07:21 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Ich würde mich unabhängig von der rechtlichen Seite fragen ob man ein Kind wirklich versorgen kann wenn man nicht mal für sich selbst sorgen kann oder wegen Psychosen regelmäßig in die Klinik kommt...
Kinderwunsch hin oder her, Kinder haben heißt auch Verantwortung haben und übernehmen... |
23.03.2020, 07:44 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Wo das Kind letztlich aufwächst wenn es gezeugt wird ist eine Frage, die das Jugendamt beantworten muss. Aus gutem Grund werden in Deutschland aber auch die erziehungsunfähigsten Eltern nicht wegen ihrer Erziehungsunfähigkeit sterilisiert, weil damit in der Vergangenheit massiver Missbrauch betrieben wurde. Und genau aus diesem Grund braucht es für diesen Schritt einen gesonderten Betreuer mit gesonderter Genehmigung und ganz eng gesteckten Voraussetzungen.
Eine zwangsweise Verhütung gegen den Willen der Frau, und erst recht eine Zwangssterilisation dürfte ohne weiteres einen Schadensersatzanspruch auslösen. |
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