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Zwang zu Verhütung möglich?

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Hallo Kann mein Betreuer mich gegen meinen Willen zur Pille, anderer Verhütung oder Sterilisation zwingen? Er hat u. a. die ...


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Alt 23.04.2015, 23:20   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard Zwang zu Verhütung möglich?

Hallo

Kann mein Betreuer mich gegen meinen Willen zur Pille, anderer Verhütung oder Sterilisation zwingen?
Er hat u. a. die Gesundheitsfürsorge.

Danke
Tina82 ist offline  
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Alt 23.04.2015, 23:25   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Nein, das kann er nicht.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 25.04.2015, 17:58   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Danke, da bin ich schonmal erleichtert!

Kann man das noch genauer belegen mit Paragraphen, Urteilen etc?
Tina82 ist offline  
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Alt 25.04.2015, 20:14   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Tina

schau doch mal dort:

BGB - Einzelnorm

Da geht es um Sterilisation.

Dein Betreuer kann Dich auch nicht zwingen zu Verhüten.
Er kann mit Dir darüber sprechen und Dir etwas dazu empfehlen.
Wie Du Dich entscheidest ist Deine Sache. Du mußt dann allerdings auch die Konsequenzen tragen.
Sprich: das Kind aufziehen, oder - wenn Du Dich nicht ausreichend um das Kind kümmern solltest - aushalten, wenn es Dir weggenommen wird.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.04.2015, 20:30   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Tina

schau doch mal dort:

BGB - Einzelnorm

Da geht es um Sterilisation.

Dein Betreuer kann Dich auch nicht zwingen zu Verhüten.
Er kann mit Dir darüber sprechen und Dir etwas dazu empfehlen.
Wie Du Dich entscheidest ist Deine Sache. Du mußt dann allerdings auch die Konsequenzen tragen.
Sprich: das Kind aufziehen, oder - wenn Du Dich nicht ausreichend um das Kind kümmern solltest - aushalten, wenn es Dir weggenommen wird.




MfG

Imre
diese frage würde ich auch mal mit mein beantworten für so ein fall müste es aufjedenfal die zusätzliche genähmigung des betreuung gericht haben wen der sowas for hätte oder es müste gefahr für leib und leben bestehen was ich aber bei dir bezweifeln kann das die bedingungen dafür gegeben ist da auch das gericht gründlich prüft ob die foraussetzung gegeben ist kanst du dafon ausgehen das der betreuer damit aufkeinenfall durchkommt macht der es trotzem ohne das es die genehmigung des gericht vorlag oder eine gefahr für leib und leben besteht macht der sich starfbar
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 29.04.2015, 21:33   #6
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 660
Standard

Darf ich Dir per PN zwei Pfund Punkte zusenden (kostenfrei). Bitte benutze diese großzügig, dann kann ich Deinen Text besser lesen (und verstehen).

Ich wäre Dir sehr dankbar.

Herzlichst
efb
EFB ist offline  
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Alt 29.04.2015, 21:58   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Die gepostete Norm trifft nur auf die Sterilisation zu. Einen Paragraphen, der die Einnahme einer Pille, die Durchführung der Abtreibung oder sonstige die Reproduktion verhindernden Maßnahmen betrifft, gibt es nicht. Dennoch kann man mit dem Sinngehalt des § 1905 BGB argumentieren. Die Sterilisation ist der massivste Eingriff in die Fähigkeit, Kinder zu bekommen. Es ist eines der grundlegenden Rechte des Menschen, einen Partner zu finden und eine Familie zu gründen. Dieses Gut ist an so hoher Stelle, dass es ein Grundrecht ist (Art. 6 GG). Wenn dieser Eingriff regelmäßig einer Überprüfung durch das Familiengericht bedarf und nur in absoluten Ausnahmefällen eine Genehmigung erfährt (nämlich, wenn durch eine Schwangerschaft das Leben der Betreuten gefährdet ist), kann es dem Betreuer nicht gestattet sein, eine Schwangerschaft gegen den Willen der Betreuten zu verhindern.
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 23.03.2020, 06:34   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.12.2019
Beiträge: 3
Standard

Ich greife dieses Thema mal auf. Eine psychisch kranke Frau bekommt eine Psychose und während des Klinikaufenthalts wird ihr die Pistole auf die Brust gesetzt, und zwar entweder Dreimonatsspritze oder Sterilisation. Option 3 wird garnicht erwähnt, und zwar dass sie einen starken Kinderwunsch hat, und ein Kind möchte, sprich es ist alles gegen ihren Willen geschehen. De facto ist ja die Dreimonatsspritze, wenn dauernd angewendet, auch eine Art "Zwangssterilisation". Wenn nun z.B. ein "Grund" wie z.B. "die Schwangerschaft oder die Folgen eine schwere körperliche oder seelische Gefährdung der Person erwarten lässt" oder ähnliches als Vorwand genommen wird, trifft dies theoretisch nicht auf jede schwangere Frau zu, es sei denn man kann vorhersagen?
Deshalb bitte ich darum, nicht darauf zu antworten ob es klug ist oder nicht ein Kind zu bekommen sondern die Frage lautet, kann diese Frau rechtliche Schritte gegen das Krankenhaus/Betreuer einleiten?
Krns ist offline  
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Alt 23.03.2020, 07:21   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Ich würde mich unabhängig von der rechtlichen Seite fragen ob man ein Kind wirklich versorgen kann wenn man nicht mal für sich selbst sorgen kann oder wegen Psychosen regelmäßig in die Klinik kommt...
Kinderwunsch hin oder her, Kinder haben heißt auch Verantwortung haben und übernehmen...
Elara ist offline  
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Alt 23.03.2020, 07:44   #10
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Wo das Kind letztlich aufwächst wenn es gezeugt wird ist eine Frage, die das Jugendamt beantworten muss. Aus gutem Grund werden in Deutschland aber auch die erziehungsunfähigsten Eltern nicht wegen ihrer Erziehungsunfähigkeit sterilisiert, weil damit in der Vergangenheit massiver Missbrauch betrieben wurde. Und genau aus diesem Grund braucht es für diesen Schritt einen gesonderten Betreuer mit gesonderter Genehmigung und ganz eng gesteckten Voraussetzungen.


Eine zwangsweise Verhütung gegen den Willen der Frau, und erst recht eine Zwangssterilisation dürfte ohne weiteres einen Schadensersatzanspruch auslösen.
Pichilemu ist offline  
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