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Mein Bruder (41) ehemals Geschäftsmann bald Sozialfall?

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Alt 27.09.2007, 11:35   #11
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Halloallseits,

"Aber ob ein Betreuer bereit ist, ggfls. Jahre zurück zu gehen, um noch Gelder zu retten ? Dies ist nach meiner Meinung eine rechtliche Grauzone. Vielleicht kann Heinz Balzer mit seiner Erfahrung als Berufsbetreuer dazu noch etwas schreiben."

Mit der Vermögenssorge hat der Betreuer (leider nur noch im Rahmen seines zeitlichen Budgets und der finanzierten Pauschalierung) die Aufgabe, Ansprüche des Betreuten geltend zu machen, die zumindest eine Aussicht auf gewissen Erfolg haben. Ansprüche, die offensichtlich aussichtslos sind, braucht er nicht nachzugehen oder kann dafür einen Anwalt beauftragen. Wenn dieser ebenfalls zu der Ansicht kommt, es hat keinen Wert, der Aufwand ist unverhältnismäßig und die Aussicht minimal, dann sollte man/frau es auch dabei bewenden lassen. Wie gesagt, vor Gericht und auf hoher See - bleibt es ein va banque Spiel.

So hatte ich mal vom übergeordneten Sozialhilfeträger (landschaftsverband) die Auflage, zu prüfen, in wie weit gegen die Schwester des Betreuten Ansprüche des Landschaftsverbandes wegen veruntreuter Renten geltend gemacht werden können.

Hier war zunächst die Frage, ist es ein Anspruch des Betreuten gegen seine Schwester, weil mglw. die veruntreuten Renten mit den Taschengeldanspruch des Betreuten gegen den Sozialhilfeträger verrechnet werden können oder ist es ein originärer Anspruch des Landschaftsverbandes, der den Betreuten und auch den Betreuer nicht tangiert.

Letztlich war es völlig aussichtslos, auch nur irgendetwas von oder für irgendwen geltend zu machen.

Meine juristische Erfahrung bestätigt den Auspruch des Anwalts, oft gibt es ein Recht und sicherlich auch einen Anspruch, doch dieser kann gerichtlich nicht durchgesetzt werden, weil nicht beweisbar oder aber die Gesetze leider den oder die Falsche schützen.

Wichtig bleibt in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, was nützt es wem und zwar mitunter auch mit therapeutischem Ansatz. Ein Weniger kann auch mehr sein. Es kommt letztlich darauf an, mit Ungerechtigkeit um zu gehen und diese für sich zu verarbeiten.

Und mitunter ist sogar Recht bekommen sogar von Nachteil. Doch das ist keine finanzielle, sondern vielmehr lebensphilosophische Betrachtung.

Heinz
 
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Alt 27.09.2007, 11:43   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
Standard

Hallo Andreas,

ich hab da zwar nicht so die ganz große Erfahrung, allerdings habe ich irgendeinen 10-Jahreszeitraum im Kopf.

Allerdings würde ich als ziemlich neuer Berufsbetreuer hier einen engagierten Anwalt beauftragen.

Bei Mittellosigkeit des Betreuten zahlt dies die Staatskasse.

Auf der anderen Seite, stellt sich die Frage, inwieweit es überhaupt sinnvoll ist, Gelder zurückzufordern, wenn relativ klar ist, dass alles weg ist, und derjenige, der es letztendlich zurückfordern muss, selber kein Geld hat. Möglicherweise wäre es eher ein moralischer Erfolg.

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit evtl. Verjährungsfristen greifen.

Also ist das Ganze doch eher etwas für einen juristischen Profi und nicht die Sache des (einfachen, nichtanwaltlichen) Betreuers. Er sollte diese Maßnahme allerdings organisieren und überwachen.

Denn das oberste Gut im Betreuungsrecht ist das Wohl des Betreuten und dazu gehört es, solche Forderungen zu realisieren, egal ob sie von gestern sind oder länger zurückliegen.

W. Rütten
gesetzlicher Betreuer
BB_AACHEN ist offline  
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Alt 27.09.2007, 12:23   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo,

im Fall meines Bruders sind die Vermögenswerte durchaus vorhanden, nur nicht in seinen Händen. Sein (ehemaliges) Geschäft läuft und bringt Gewinne, die Frau hat mittlerweile ein Haus gebaut, sie hat Betriebsvermögen in den Händen und sie wirtschaftet relativ viel Geld in ihre Tasche. Da wir Kontoauszüge des Gemeinschaftskontos in Händen haben, ist ersichtlich, über welche Beträge sie hier verfügt. In Bilanzen können durch geschickte Gestaltung Verluste ausgewiesen werden. Es muss eben alles aufgearbeitet werden! Seine Vermögensaufstellung wurde vom Gericht in die Akten genommen. Wenn sein Vermögen dann (angeblich) verschwindet, wer ist dafür verantwortlich zu machen?
P.S. Den engagierten Anwalt haben wir auf eigene Kosten eingeschaltet, wir warten aber auf eine Erklärung des Betreuers über die Kooperationsbereitschaft. Im ersten Gespräch lehnte er dieses Vorgehen vehement ab!



Gruß Marion
Marion ist offline  
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Alt 30.09.2007, 11:01   #14
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo,

da würde ich dem Betreuer schriftliche (Einschreiben mit Rückschein) mitteilen, dass ich ihn für alle Fehler und Verluste, die durch sein Verhalten eintreten, haftbar mache.

Eigentlich sollte er sich dann ganz schnell überlegen, dass eine Zusammenarbeit doch besser ist.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 01.10.2007, 13:54   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo Andreas,

Du hast sicherlich Recht.
Wenn das Ergebnis der Beschwerde gegen diese Betreuerbestellung feststeht, werden wir den Betreuer notfalls wohl unter Druck setzen müssen.
Am besten wäre natürlich, wenn die Betreuung beendet würde, damit wir das tun können was nötig ist!
Es ist uns im Moment nicht klar, wie das Gericht mit der Beschwerde umgehen wird!?

Gruß Marion
Marion ist offline  
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Alt 01.10.2007, 16:28   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo,

das Gericht ist eigentlich immer geneigt, dem Betreuer eher zu glauben. Dies liegt in der Natur der Sache. Es übergibt die Betreuung jemandem, den es für geeignet hält und der dazu bereit ist.

D. h., es wird nie ein Streithansl oder Querkopf sein, sondern jemand, der dem Gericht (an)genehm ist. Da kommen dann eben solche Sätze wie "hat bisher immer gut gearbeitet", "können wir uns gar nicht vorstellen", "es hat sich noch nie jemand über ihn beschwert" und ähnliche.

Man muss auch das Gericht sehen. Für die ist das ein undurchsichtiges Gezerre, sie wissen oft kaum, was unter den Verwandten/Bekannten gelaufen ist. Nun soll der Betreuer alles richten, der Rechtspfleger atmet auf. Aber statt Ruhe zu haben, gibt es erst recht Streß. Also ist der RP erstmal sauer. Und dann ist es doppelt schwer, mit ihm umzugehen.

Hinsichtlich der Beschwerde kann man ja auf der Geschäftsstelle des Gerichtes anrufen und sich nach dem weiteren Prozedere erkundigen. Und gleich auf die Eilbedürftigkeit hinweisen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 02.10.2007, 11:35   #17
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
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Hallo Andreas,

wir versuchen natürlich die Sichtweise des Gerichts zu verstehen um entsprechend darauf reagieren zu können. Wir müssen verhindern, dass mein Bruder nachher der Dumme ist, nur weil ein unzureichend motivierter Berufsbetreuer die Dinge nicht ausreichend verfolgt. Schließlich tragen wir sowieso die Hauptlast in allen Belangen. Lediglich die finanzielle Seite wurde ausgeklammert. Mein Mann ist Selbständig und wir wissen selbst, wie wir mit Steuerberater, Prüfern und Rechtsanwalt die Angelegenheiten klären können. Wir sind diese Bevormundung leid. Wenn mein Bruder nachher da steht arm wie eine Kirchenmaus, sind wir auch finanziell wieder gefragt. Da wird sich kein Gericht mehr mit dieser Sache beschäftigen. Aber wir sicherlich noch viele Jahrzehnte, denn wir werden meinen Bruder niemals im Stich lassen! Es droht ihm jetzt schon der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse und dann werden ihm als erstes seine ganzen Therapien gestrichen. Es muss also drigend gehandelt werden. Er selbst ist sehr erbost und fragt immer warum wir nicht mehr unternehmen.

Gruß Marion
Marion ist offline  
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angehörige, berufsbetreuer, betreueraufgaben, betreuerpflichten, vermögen, vermögenssorge

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