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Marion 21.09.2007 11:41

Mein Bruder (41) ehemals Geschäftsmann bald Sozialfall?
 
Guten Tag,

ich mache mir große Sorgen um meinen behinderten Bruder Guido.
Er hatte mit 36 Jahren im Frühjahr 2002 einen Herzinfarkt und ein Jahr später auch noch einen Schlaganfall. (Anfang 2003)
Im Oktober 2001 hatte er erst geheiratet und war 1 Monat später Vater von einem Sohn geworden. Bis dahin war er erfolgreicher Geschäftsmann mit 2 Geschäften im Jalousienbereich.

Seine Frau (und Betreuerin) hat sich dann im Dezember 2006 von ihm getrennt. Da wir uns immer um ihn gekümmert haben, seine Betreuerin sich aber total von ihm abgewandt hat und er das selbst so möchte, habe ich mich im August 2007 darum bemüht, seine Betreuerin zu werden.
Nun hat aber das Gericht entschieden einen Berufsbetreuer einzusetzen.

Mein Bruder lebt seit dem Rauswurf bei unserer verwitweten Mutter die bereits einige schwere Schicksalsschläge aushalten musste und finanziell nur klar kommt weil sie putzen geht und von mir und meinem Mann unterstützt wird.
(Mutter will das so, obwohl das für ihn keine Dauerlösung sein kann!)

Da seine Ehefrau ihre Einkommensverhältnisse sehr niedrig angegeben hat, leistet sie bis heute keinen Unterhalt an ihn.
Zwischenzeitlich wurde ihr sogar das Geschäft übertragen ohne Gegenleistung und ohne dass mein Bruder überhaupt gefragt wurde. Das Vormundschaftsgericht hat dem zugestimmt ohne allerdings zu wissen, dass die Frau ihren Ehemann bereits 6 Monate vorher bei seiner Mutter abgeliefert hatte und ihn seither nie mehr gesehen oder gesprochen hat. Das hat sie im eigenen Interesse einfach verschwiegen. Sie konnte wohl nicht davon ausgehen, dass ihr Ansinnen dann vom Gericht gebilligt worden wäre!
Momentan steht mein Bruder mittellos da und unsere Mutter kommt nicht zurecht.
Wir wollten eigentlich alles tun, um ihm zu seinem Recht und zu seinem Geld zu verhelfen, aber uns sind die Hände gebunden.
Wir wollen jetzt gegen den Beschluss bzgl. Berufsbetreuer Widerspruch einlegen, denn das Betreuungsgesetz sagt eindeutig, dass der Wunsch des Betreuten zu berücksichtigen ist und das ist aus unserer Sicht nicht geschehen. Er ist nämlich durchaus in der Lage in solchen Dingen eine eigene Meinung zu haben und zu äußern.
Er ist nicht nur durch seine beiden Schicksalsschläge gestraft, nein seine Ehefrau setzt ihn vor die Türe wie ein abgetragenes paar Schuhe , er hat seinen Sohn seit Dezember 2006 nur 2x gesehen, seine Frau hat er nie mehr gesehen oder gesprochen und wie erwähnt steht er seit 12/2006 ohne Einnahmen.
Erwartet ihn jetzt das Sozialamt, obwohl er immer hart gearbeitet und sich etwas aufgebaut hat und das alles schon lange vor der Ehe?

Kann so das alles richtig sein? Wir wollten ihm mit seinem Geld eine lebenswerte und würdevolle Zukunft sichern und ihn absichern. Wir leben mit ihm bereits sein ganzes Leben lang und werden ihn nie im Stich lassen. Die Gegenseite wirft uns vor, dass wir nur hinter seinem Geld her wären, aber wir wollen das Geld nur für ihn verwenden. Dies lässt sich doch problemlos jederzeit nachweisen und belegen. Wir sind da zu allen Auflagen bereit, Hauptsache das Geld verschwindet jetzt nicht auf nimmer Wiedersehen.
Wenn die finanziellen Angelegenheiten geregelt sind, dann dürfen wir die komplette Betreuung neu beantragen und sicherlich auch übernehmen. Wir dürfen meinem Bruder dann erklären, warum wir ihn nicht geschützt haben, weil bis dahin wohl nichts mehr zu retten sein wird und Fakten geschaffen wurden.

Wir kümmern uns intensiv um ihn und tragen die gesamte Last des Alltags. Mein Bruder ist gerade mal 41 Jahre alt und er wird nie mehr selbst Geld verdienen können.!
Wir haben bereits in den vergangenen 5 Jahren ständig klein bei gegeben um die Familienatmosphäre nicht zu stören, denn wir waren immer auf die Launen seiner Ehefrau angewiesen. Es ist in dieser Zeit vieles passiert, was uns Srgen machte, aber er lebte ja noch bei Frau und Kind und sein Sohn bedeutet ihm alles. Wir standen ständig in der Zwickmühle ihm das nicht zu zerstören! Jetzt hat seine Frau diesen Schlussstrich gezogen und wir sollen schon wieder zusehen, was mit ihm geschieht ohne eingreifen zu können? - Alles scheint sich gegen ihn verschworen zu haben!

Wenn sie einen Rat wissen, eine Möglichkeit sehen, diese Dinge zu beeinflussen, uns einen Anwalt nennen können, der uns helfen kann oder sonst irgend eine Idee haben, die uns weiterhilft, dann wären wir wirklich sehr sehr sehr froh!!!

Es gibt eine Webseite für ihn auf der sein Schicksal erzählt wird.
www.guido-runggas.de

Dies ist das einzige Sprachrohr was er hat und er profitiert von den zahlreichen sozialen Kontakten die sich aus der Anteilnahme der Besucher ergeben. Es tauchen immer wieder alte Bekannte auf, zu denen der Kontakt lange abgebrochen war.

in Liebe zu meinem Bruder
Marion

Marion 23.09.2007 12:40

Hat hier wirklich keiner einen Rat für uns?
Gruß Marion :( - es eilt!

AndreasLübeck 23.09.2007 15:43

ohne
 
Hallo,

in diesem Falle würde ich einen Promi-Anwalt empfehlen, der vor nichts zurückschreckt und schön berüchtigt ist.

Örtliche Anwälte müssen ja irgendwie mit dem Gericht leben und werden sich kaum sehr weit aus dem Fenster lehnen. Wenn die Verhältnisse so weiterbestehen, ist der Betreute wirklich bald ein Sozialfall.

Es ist natürlich hier auch von Übel, dass der Berufsbetreuer pauschaliert bezahlt wird und daher wenig Neigung verspürt, sich groß zu engagieren. Aber wenn es um größere Summen geht, muss es ja immer ein Berufsbetreuer sein. Ich hasse das.

Es könnte vielleicht (!) von Vorteil sein, wenn ein Anwalt die Betreuung übernimmt, weil der auch noch anders abrechnen kann. Dies würde ich dem Gericht vorschlagen.

Gruss

Andreas

Heinz 23.09.2007 15:47

Hallo Marion,

das Schicksal deines Bruder, ja euer Schicksal macht sprachlos. Es ist wie neben einem brennenden Wagen zu stehen und mit ansehen zu müssen, wie der Insasser verbrennt.

Was Ihr getan habt ist schon mehr, als das, worauf unsereins aus der Distanz kommt. Und ihr habt Fachpersonal eingeschaltet, die sich in der Materie auskennt und den `Fall´ in seinen Einzelheiten überblickt. Was ist noch zu tun? Ratschläge sind auch Schläge und die Fantasie spielen zu lassen, woran ihr schon gedacht und was ihr schon probiert habt, verursacht weitere Schmerzen.

Deinen Hilferuf verstehe ich vielmehr als einen verzweifelten Schrei um Gerechtigkeit im Leben. Was dein Bruder erleidet, was ihr erleidet, ist zum Himmel Schreien. Und? Wenn jemand die Situation deines Bruder und eure verbessern kann oder zumindest verhindern kann, dass sie sich verschlechtert, dann doch nur Kompetente vor Ort, sei es evtl. ein anderer Anwalt oder Pflegeberatung oder ein Anwalt, der auch als Betreuer tätig ist bzw. sich im Betreuungsrecht und Familienrecht auskennt und Möglichkeiten erarbeitet.

Und so schwer es ist, hilflos mit ansehen zu müssen, wie sich radikal ein aussichtsreiches Leben verändert entgegen allen Hoffnungen und Erwartungen - so ist aber das Leben. Es gibt keinen Anspruch im Leben auf Gesundheit und Glück und Wohlergehen. Und manche Schicksale sind vernichtend. Ich hoffe und wünsche euch, dass sich irgendwo ein Weg auftut, den ihr bisher noch nicht gesehen habt oder unerwartet Hilfe erfahrt. Doch aus der Distanz kann ich euch leider keinen Tipp geben.

Tut mir leid.
Heinz

Marion 23.09.2007 20:59

Hallo Andreas, hallo Heinz,

zunächst mal danke ich (wir) Euch für Eure Antworten.
Der Amtrichter hat entschieden, einen Berufsbetreuer (Rechtsanwalt) einzusetzen, der schlecht bezahlt und leider höchst unmotiviert ist. In solch einem komplizierten Fall ist das für den Betreuten die schlechteste Lösung. Hier werden sehr gute Fachleute benötigt. Wir wollen dem Gericht anbieten, die Mehrkosten eines guten Anwalts selbst zu übernehmen.
Unser Anwalt schreibt jetzt die Beschwerde an's Landgericht. Danach soll es wohl keine Instanz mehr geben? Also, wie kann man sowas an diese Instanz heranbringen, ohne jemandem zu nahe zu treten :?:
Angeblich würde sich das Landgericht normalerweise der Meinung des Amtsgerichts anschließen!? Das darf aber nicht passieren! Für meinen Bruder geht es um nicht weniger als seine Würde und seine Zukunft.

Gruß Marion

Heinz 24.09.2007 10:34

Hallo Marion,

dem gesetzlichen Betreuer ist m.E. kein Vorwurf zu machen. Da die Betreuung vermutlich bereits länger als ein Jahr besteht, werden nur noch 4,5 Std im Monat vergütet, sofern dein Bruder noch als vermögend gilt (Guthaben von mehr als 2,6 tsd Euro). Ansonsgten sind es 3,5 Stunden, sofern er eigenständig lebt. Bei Heimunterbringung oder ähnlicher stationärer Wohnform kann die Vergütung auf 2,5 Stunden im Monat sinken, die vergütet werden. Bei einem Anwalt sind das zwischen 110 und 198 Euro im Monat brutto inkl. aller Schreiben, Telefonate, Fahrten, MwSt., Berichte u. dgl.

Nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung kann er seine Arbeit ganz anders abrechnen. Es gab und gibt gelegentlich noch die Möglichkeit der prozentualen Vergütung am Vermögen des Betreuten, was allerdings vom Gericht genehmigt werden muss.

Ein Betreuerwechsel ist recht schwierig und ohne erhebliche Pflichtverletzung kaum zu bewerkstelligen, es sein denn, es macht jemand ehrenamtlich und erst recht aus der Familie. Hierfür sieht das Gesetz einen Vorrang ein, das jedoch im Ermessen des Gerichts liegt. Heißt, sofern für die Betreuung jemand in der Familie geeignet ist, soll dem Angehörigen die Betreuung vor einem Berufsbetreuer übertragen werden. Ist jedoch die Angelegenheit sehr komplex, vor allem mit innerfamiliären Streit belastet, kann das Gericht ermessensfehlerfrei jemand `Neutrales´benennen.

Ob innerfamiliär jemand es besser machen könnte und würde, ist dann nachrangig. Gegen den Beschluss des Gerichts kann natürlich Bescherde eingelegt werden, mit der Folge, dass die Angelegenheit dann durch 3 RichterInnen entschieden wird. Doch auch die werden die Komplexität der Betreuung hinsichtlich möglicher Befangenheit zu Lasten des Wohl des Betreuten abwägen. Das heißt, es muss der zweifelsfreie Nachweis erbracht werden, dass das Wohl des Betreuten durch die derzeitige Regelung nicht hinreichend gewahrt ist, wie es in anderer Weise tatsächlich (und nicht nur hypothetisch) gewahrt werden kann.

Diesen Beweis zu erbringen ist recht schwer zumal die Entscheidung des Alleinrichters den Anschein der Fehlerfreiheit hat, soll heißen, es müssen augenscheinliche, ganz evidente Argumente übersehen und nicht beachtet worden sein. Ansonsten bleibt der Beschluss des Einzelrichters unangreifbar. Auch wenn ganz offensichtlich die Nachteile der jetzigen Betreuung das Wohl und Wehe des Betreuten nachhaltig gefährden, sprich Sozialfall. Das interessiert das Gericht recht wenig, da es in der Regel nicht die Qualität der Betreuung bewertet, sondern nur das Einhalten von Vorschriften. Außerdem sieht sich das Gericht durch RechtspflegerIn und BetreuerIn nicht in der Funktion eine Familiengerichts und schon gar nicht eines Familientherapeuten. Das heißt systemische, sprich familientherapeutische Kompetenz ist im Berufsbild der Betreuer nicht enthalten und nur ausnahmsweise zeichnen sich Betreuer dadurch aus.

Doch ein solcher Betreuer hätte wohl in dieser Situation kaum Gestaltungsmöglichkeiten. M.E. ist die Angelegenheit bereits derart verhärtet und verkantet, dass allein mit und durch die Betreuung das Wohl des Betreuten kaum adäquat gewahrt werden kann. Also ziehen sich alle Beteiligten auf die Vorschriften zurück und empfinden das Schicksal als höherere Gewalt.

mitfühlend
Heinz

Marion 24.09.2007 12:03

Betreuer unmotiviert!
 
Hallo Heinz,

der Betreuer ist erst seit 1 Woche im Amt und hat uns direkt im ersten Gespräch vor der ganzen Familie klar gemacht, dass da wohl nicht viel zu machen wäre. Er meint nur: "Weg ist weg, da wird wohl nicht viel zu machen sein, gehen Sie nicht davon aus, dass hier nocht etwas zu holen ist" Dabei steht im Beschluss sinngemäß: "es sind komplexe Vermögensangelegenheiten zu regeln, daher sieht das Gericht die Notwendigkeit einen Berufsbetreuer einzusetzen"
Wir haben dem Betreuer daher vorgetragen, dass das Gericht wohl der Meinung ist, hier muss intensiv gearbeitet werden, worauf der Betreuer nur meinte, so dürfe man diese Aussagen nicht auslegen. Er werde jedenfalls kein Geld aufwänden um, wie von uns vorgeschlagen, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einzuschalten. Er dulde darüber hinaus auch nicht, dass ein weiterer Anwalt an dieser Sache mit arbeite. Wenn die Ehefrau also ein geringes Einkommen belegt, dann gibt er sich damit zufrieden! (Wir haben Kontoauszüge, die anderes belegen an ihn übergeben) Wir haben dem Betreuer einen Brief geschrieben, in dem wir ihm darlegen wie und wo aus unserer Sicht Vermögenswerte geprüft werden könnten. Wenn er dem nicht nachgeht, hat er aus unserer Sicht seine Pflichten verletzt. Dann werden wir wieder einen Betreuerwechsel beantragen. Wir haben den Eindruck er ist an dieser Betreuung nicht interessiert. Er sieht wahrscheinlich ein großes Arbeitspensum bei schlecher Bezahlung? Vorher war die Ehefrau meines Bruders auch seine Betreuerin. Ist die eigentlich nicht haftbar zu machen?

Gruß Marion

Heinz 24.09.2007 14:20

Hallo Marion,

selbstverständlich kann, sofern die Fakten belegbar sind, die Ehefrau als Betreuerin haftbar gemacht werden, wie auch der jetzige Betreuer. Ich nehme an, dass dein Bruder noch unterschriftsfähig ist und auch noch geschäftsfähig, heißt ohne Einwilligungsvorbehalt. So kann er durchaus einen anderen Anwalt konsultieren, der seine Angelegenheiten auch gegenüber dem jetzigen Betreuer wahrnimmt.

Sollte nämlich der Betreuer die Vermögensangelegenheiten zum Nachteil deines Bruder wahrnehmen, ist er regesspflichtig.

Um möglicherweise die Angelegenheiten deines Bruders gegenüber seinem Betreuer überprüfen zu lassen, bestünde auch die Möglichkeit eines Ergänzungsbetreuers oder Verfahrenspflegers. Der Verfahrenspfleger verfolgt die Beschwerden deines Bruders gegen seinen Betreuer. Doch da auch solche Anordnungen vom Gericht getroffen werden müssen, stellt sich die Frage, ob nicht eine formelle Beschwerde deines Bruders gegen seinen Betreuer erfolgversprechender erscheint. Weshalb bietest du dich nicht als Betreuer deines Bruders an, da du dich bereits jetzt intensiv um ihn kümmerst?

Heinz

Marion 24.09.2007 15:12

Hallo Heinz,

Du bist wirklich sehr engagiert und hilfreich... vielen Dank!!!

Ich hatte die Betreuung ja beantragt, das Gericht hat dem aber nicht zugestimmt, obwohl dies auch dem Wunsch meines Bruders entspricht!
Er ist leider nicht geschäftsfähig und bisher wurde alles über seinen Kopf hinweg entschieden. Seit er bei meiner Mutter lebt, hat er aber schon kleine Fortschritte gemacht und wir versuchen immer seine eigene Meinung zu allen Dingen zu erfahren die ihn betreffen. Er kann durchaus Entscheidungen treffen, er kann sich nur selbst nicht gut artikulieren. Wenn man ihm aber mehrere Antworten zur Wahl stellt, kann er seine Meinung auch ausdrücken. Er wurde von der Rechtspflegerin alleine befragt. Das ist für ihn eine Stress-Situation und ohne Vertrauensperson in der Nähe macht er einfach dicht. Daher nimmt man seine Wünsche seitens Gericht wohl auch nicht richtig wahr!? Wir hatten bereits vor einigen Monaten einen psychologischen Gutachter gebeten seine Fähigkeiten einzuschätzen und dieser bescheinigt schriftlich, dass mein Bruder in der Lage ist, seinen Willen zu eigenen Angelegenheiten zu äußern.
Warum das Gericht dies nicht berücksichtigt, ist uns unklar.

Du verstehst sicher den Druck unter dem wir hier agieren müssen!
Wir müssen ihm ständig erklären, warum die Dinge sind wie sie sind und wir erleben seine Enttäuschung! Das ist schwer zu ertragen!
Er hat leider und auch wiederum zum Glück so gut wie kein Kurtzzeitgedächtnis und vergisst alles schnell wieder.

Gruß Marion

AndreasLübeck 27.09.2007 09:26

ohne
 
Hallo,

grundsätzlich stellt sich die Frage, wie weit muss der Betreuer in die Vergangenheit gehen.

Oder, einfacher gesagt, er kann sich auf den Standpunkt stellen: ich habe am xxx die Betreuung übernommen, und das ist für mich der Stichtag. Von hier an arbeite ich, alles andere interessiert mich nicht.

Ich habe es selbst erlebt (als ehrenamtlicher Betreuer) dass die Tochter einer Betreuten fünf Tage vor Übernahme der Betreuung noch einiges vom Sparbuch abgehoben hat. Für mich war klar - das Geld muss wieder her. Es ging bis vor Gericht, und sie hat es zurück gezahlt.

Aber ob ein Betreuer bereit ist, ggfls. Jahre zurück zu gehen, um noch Gelder zu retten ? Dies ist nach meiner Meinung eine rechtliche Grauzone. Vielleicht kann Heinz Balzer mit seiner Erfahrung als Berufsbetreuer dazu noch etwas schreiben.

Gruß

Andreas


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