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Aufheben eines Beschlusses

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Hallo, bräuchte nochmal bitte Rat. Hatte vor Monaten hier geschrieben. Meine Frau hat gesetzliche Betreuung gekriegt und es besteht ein ...


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Alt 14.06.2015, 16:37   #1
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Registriert seit: 08.03.2015
Beiträge: 8
Standard Aufheben eines Beschlusses

Hallo,
bräuchte nochmal bitte Rat.
Hatte vor Monaten hier geschrieben. Meine Frau hat gesetzliche Betreuung gekriegt und es besteht ein Unterbringungsbeschluss, der, sobald ein Platz in einem geschlossenem psychatrischem Heim gefunden ist, durchgesetzt werden soll.
Sie war so krank, dass es aus meiner Sicht damals keine andere Lösung gab, inzwischen ist die Lage aber eine andere. Ihr geht es viel besser, sie ist geistig wieder beisammen und stellt auch für sich und andere keine Gefahr da.
Nun besteht das Gericht und die Betreuerin aber dennoch auf den Beschluss, was ich nicht nachvollziehen kann.
Das Gericht blockt jede Anfrage ab, ohne Angabe von Gründen, ohne sich ein Bild von der neuen Situation zu machen.
Was kann ich tun um meiner Frau zu helfen??
LG Ace
Ace111 ist offline  
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Alt 15.06.2015, 21:37   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Standard

Moin Ace

Wenn ein Unterbringungsbeschluss erst mal besteht, dann ist er befristet. Üblicherweise auf 6 Wochen und kann ggf. auch früher aufgehoben werden, wenn die Lage sich deutlich gebessert hat und eine Selbstgefährdung nicht mehr besteht. Das muss der Betreuer mit den Ärzten absprechen und dann umsetzen, also auch dem Gericht mitteilen, das den Beschluss dann aufhebt.

Eine Unterbringung in eine geschlossenen Heim ist üblicherweise längerfristiger als 6 Wochen. Eher auf ein oder zwei Jahre.
Für diesen Beschluss ist nicht nur eine ärztliche Stellungnahme sondern ein komplettes Gutachten einzuholen, was deutlich mehr Aufwand bedeutet. So einen Beschluss wird kaum jemand schon nach ein paar Wochen aufheben lassen wollen, wenn er sich nicht lächerlich machen will.

Du würdest sicherlich gerne etwas netteres lesen, aber die Verbeserung der Situation nach einigen Wochen ist sicherlich erfreulich, was die gesundheitliche Situation Deiner Frau angeht, aber das Risiko eines Rückfalles oder erneuten Dekompensierens wird wohl von dem Betreuer so hoch angesehen, dass er lieber auf Nummer sicher gehen und noch eine ganze Weile abwarten wird.

Sollte der geschlossene Heimplatz noch einige Monate auf sich warten lassen, ohne das erneute Probleme auftauchen, dann kann der Betreuer den Beschluss immer noch vor der Heimaufnahme aufheben lassen.
Genauso kann es vorkommen, dass bis zum Ablaufdatum des Beschlusses noch kein geschlossener Heimplatz da ist. Wenn Deine Frau bis dahin immer noch nicht dekompensiert ist, wird eine Verlängerung des Beschlusses ziemlich unwahrscheinlich sein.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.06.2015, 07:14   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.03.2015
Beiträge: 8
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Vielen Dank, das war ein sehr hilfreicher Beitrag.
Eine Frage hätte ich noch.
Meine Frau ist ja nun schon 6 Monate in der Klinik und mittlerweile glaube ich sie ist krank weil sie in der Klinik ist, während sie vorher in der Klinik war weil sie krank ist.
Eine "Entwöhnung" und langsames Einleben zu Hause mit Tagesurlaub wäre viel hilfreicher als eine Unterbringung.
Ist es denn rechtens einen Menschen weiter einzusperren, wenn der Grund der Unterbringung nicht mehr gegeben ist?
Es ist ja ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte.

LG Ace
Ace111 ist offline  
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Alt 16.06.2015, 21:07   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Ace

Jemand gegen seinen Willen in der Klinik zu behalten und nicht rauszulassen ist ohne einen Gerichtsbeschluss nicht zulässig.
allerdings kann jemand durchaus auch freiwillig in der Klinik bleiben.

Eine nicht ganz legale, auch nicht verbotene aber insbesondere für die Patienten interessante und besser aushaltbare Variante gibt es auch:
In dem Fall, wenn eine Unterbringung angezeigt ist, aber auch noch ein Rest an Absprachefähigkeit bei dem Patienten vorhanden ist, dann kann man ihm die Situation verdeutlichen und anbieten, dass er freiwillig im Krankenhaus bleibt und damit die Vergünstigungen von Freigängern hat. In dem Fall, dass er aber entlassen werden will, wird ein Unterbringungsbeschluss beantragt und durchgesetzt.
Das ist dann nicht ganz freiwillig, aber auch nicht geschlossen untergebracht.

Wie es bei Deiner Frau aussieht kann ich nicht beurteilen.

MfG

Imre
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Alt 16.06.2015, 22:51   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.10.2014
Beiträge: 33
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Hast du denn schon mal mit den zuständigen Personen geredet, sprich Leiter der Klinil ?
chriss1 ist offline  
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