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Fragwürdige Vollmacht aufgetaucht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragwürdige Vollmacht aufgetaucht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Fara Abgesehen vom Chaos in den Familienverhältnissen und der verzwickten Lage insgesamt, möchte ich an dieser Stelle ...


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Alt 13.07.2015, 14:39   #11
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Abgesehen vom Chaos in den Familienverhältnissen und der verzwickten Lage insgesamt, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, Begriffe richtig zu nutzen.
Danke für de Hinweise. Ich werde dies in Zukunft berücksichtigen. Eine Änderung meiner gemachten Beiträge ist ja nicht mehr möglich.
Fluglehrer ist offline  
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Alt 14.07.2015, 21:07   #12
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Dein Vater hat seine Sinne noch gut beisammen?
Dann kann er z.B. die Vollmacht Deines Schwagers bzw. seines Kumpels ganz formal widerrufen...
Was den Widerruf betrifft: Ist das dringend? Und zwingend notwendig?
Derzeit ist es ja so, dass die dort eingetragenen Bevollmächtigten sämtlich ihre Vollmacht niedergelegt haben. Mein Schwager hat nun über eine Anwältin die Akte, wo die Vollmacht drin ist, angefordert. Was können die noch damit tun?
Ich hab mir die meinige Vollmacht zeitlich erneuern lassen von meinem Vater, somit ist diese neuer als die gefälschte Version.
Die Erneuerung hab ich mir als Muss vorgenommen, das öfter zu erneuern - für alle Fälle. Es gibt ja extra Felder auf der Verfügung dazu.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
und ihm eine Strafanzeige wg. Urkundenfälschung und Betrug an den Hals hängen.
Das kannst Du ebenfalls tun, solltest dies aber unbedingt gemeinsam mit Deinem Vater. Das kommt entschieden besser.
Das würde ich erst später tun, wenn mein Vater aus dem Krankenhaus entlassen ist. Jetzt ist das alles so zwischen Tür und Angel.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ferner kannst Du Deinen Schwager bzw. seinen Kumpel auffordern, nicht weiter im Weg zu stehen
Geschieht dies mit einer Unterlassungserklärung?
Ich hab gelesen, dass man diese nur über einen Fachmann ausstellen lassen sollte, damit sie unangreifbar ist.
Fluglehrer ist offline  
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Alt 15.07.2015, 19:38   #13
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Moin Fluglehrer

Zitat:
Zitat von Fluglehrer Beitrag anzeigen
Geschieht dies mit einer Unterlassungserklärung?
Ich hab gelesen, dass man diese nur über einen Fachmann ausstellen lassen sollte, damit sie unangreifbar ist.
Ja, das kannst Du damit machen. Du kannst sie auch selber schreiben. Sie sollte allerdings eindeutig sein.

Natürlich kann man einen Fachmann (RA) das machen lassen, aber ich kann Dich beruhigen: Es gibt keine zwei Anwälte, die die selbe Meinung haben, wenn sie damit Geld verdienen können. D.h. Auch für die Unterlassungserklärung eines Anwaltes wird sich ein zweiter finden, der gerne Geld dasran verdient.

Ansonsten kommt es weniger auf die Unterlasssungserklärung an (gegen die wird kaum einer Klage erheben), als vielmer gegen die Verstößé gegen die Unterlassungserklärung. Da wäre es Dein Job notfalls Klage einzureichen. Deshalb sollte sie eindeutig, also unmißverständlich sein.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Alt 03.01.2016, 18:00   #14
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Ich bin's mal wieder!
Bei mir geht momentan alles drunter und drüber.

Nachdem mein Vater mir eine notarielle Vollmacht erteilt hat, wurde das Verfahren vom Betreuungsgericht eingestellt. Meine Schwester legte Beschwerde ein und das Amtsgericht widerrief dann die Einstellung des Verfahrens wegen 2c Verfahrensfehlern.
Nun wurde ein Gutachten über meinen Vater erstellt, das eigentlich Aussagen über seine damalige Geschäftsfähigkeit ergeben sollte, es ist aber eher ein Ist Zustand und nur negativ.
Auch sind einige Information falsch dargelegt worden.

Dazu hat die Anwältin meiner Schwester nun eine Dringlichkeitsanforderung eingebracht, wonach ich nicht als Generalbevollmächtigter geeignet sei, weil ich a) früher von meinem Vater unterstützt wurde und b) ich ihn nun beeinflussen würde und Besuche anderer verhindern würde. Dies stimmt nun aber gar nicht. Ich weiß, dass meine Schwester ihn montags nach der Arbeit besucht und lass sie auch immer allein mit meinem Vater. Dennoch werden dort Lügen in die Begründung geschrieben.

Das Gutachten sagt über einen Anruf bei der Heimverwaltung aus, dass ich noch keinen Cent gezahlt hätte und eine hohe Summe in Mahnung stehen würde. Auf Anfrage bei der Verwaltung erfuhr ich, dass lediglich eine Rechnung gemahnt wurde, die sich aber mit meiner Überweisung überschnitt. Von dieser Rechnung sei noch kein Cent eingegangen.
Ich bin aufgrund des langen Verfahren zur Bewilligung der Pflegegelder zwei Monate im Rückstand mit den Rechnungen. Dies habe ich aber auch mit der Verwaltung im Heim besprochen.

Bisher habe ich es ohne Anwalt geschafft, die Intrigen meiner Geschwister zu vereiteln, nun sehe ich aber kaum noch Möglichkeiten, wie ich mich verhalten kann, ohne zu verhindern, dass die gierigen Pläne meines Schwagers, der über meine Schwester handelt, da sie sehr leicht beeinflussbar ist aufgrund ihrer Behinderung und meinem Bruder. Sie sind immer noch daran interessiert, das Haus meines Vaters (und meiner verstorbenen Mutter) zu verkaufen, damit sein Testament vereitelt wird, indem mir das Haus zugesprochen wird.

Der Widerruf gestaltet sich als problematisch, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschäftsfähig geschrieben war. Dies wird im Gutachten nun auch bemängelt.

Anstatt, dass es besser wird und wieder Freiden in die Familie kommt, wird es schlimmer und schlimmer, habe ich den Eindruck. Man will scheinbar mit aller Macht verhindern, dass der Wunsch meines Vaters, dem man nun eine leichte Demenz begutachtet und für sieben Jahre eine Betreuung empfiehlt, nicht umgesetzt wird.

Bisher habe ich meine Geschwister in Ruhe gelassen, nicht deren Aktivitäten der Nötigung gegen mich zu veröffentlichen. Es scheint jedoch jetzt so, dass jetzt schmutzige Wäsche gewaschen wird und ich weiß nicht mehr weiter.

Auch habe ich schon überlegt, die Vollmacht aufzulegen und mich wieder nur um mein eigenes Leben zu kümmern, da mein Vater nun gut versorgt ist. Die Rechnungen bezahlen und die ganze Buchführung führen, da muss ich nicht immer weiter für herhalten. Das sind immer die gleichen Prozesse. Aber solange ich nicht weiß, ob ich ihn vor den gierigen Intrigen meines Schwagers geschützt habe, mag ich mich da nicht entfernen.

Es ist wirklich schwer, diese Belastung durch die ständigen Angriffe meiner Schwester, resp. ihrem Mann. zu ertragen. Es erleichtert meine Erfüllung der Aufgaben in keinem Maße. Wenn ich vor lauter Aufregung keinen Schlaf finde, ich immer wieder schlecht gemacht werde, frisst mich das innerlich auf. Es ist schlimm, dass die Pflege meines Vaters einem so schwer gemacht wird.

Inzwischen habe ich von meinem Bruder erfahren, dass er sich die Unterschrift meines Vaters "holen musste", da er einen Interesseneskonflikt meinerseits sieht, da ich das Haus bekomme. Auch erläuterte er mir, wie er die Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht erzwungen und erstellt hatte.
Mein Schwager schrieb mir, nachdem er diese Vollmacht im Krankenhaus vorzeigte, dass ich ihm die Schlüssel des Hauses unverzüglich zu übergeben hätte, da das Haus verkauft werden müsse und er drohte mit Polizei und so, das Haus aufzubrechen.
Im Krankenhaus sagte er mir auch, dass ich das Testament meines Vaters vergessen könne. Das würde so niemals in Kraft treten.

Er meldete meinen Vater in einem teuren Heim an, wofür ich später 1.100 € Reservierungsgebühr für 2 Wochen zahlen musste. Dieses Heim sei auch der Grund, warum man so schnell das Haus verkaufen wolle.

Seither kommen von seiner Anwältin Anträge über Anträge, die eine gerichtliche Betreuung meines Vaters einrichten sollen.

Nachdem mein Vater wieder fit war, hat er die erpresste Vollmacht widerrufen und nachdem ihn die Oberärztin der Reha geschäftsfähig schrieb, aber nicht mit einem Gutachten, sondern nur mit einem psychologisch-neurologischen Attest, gingen wir zum Notar um die notarielle Vollmacht zu erstellen.

Heute ist mein Vater manchmal klar, manchmal nicht. Damals war er klar. Aber das Gutachten sagt nun anderes aus.

Geändert von Fluglehrer (03.01.2016 um 18:16 Uhr)
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Alt 03.01.2016, 20:46   #15
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Moin Fluglehrer

Mach Dich erst mal Schlau, wer Dich als Anwalt vertreten kann. Wenn Du schon einen RA kennst, dann umso besser.
Viel mehr wird man Dir hier im Forum zumindest zu der Frage Betreuung oder Vollmacht nicht helfen können.

Viel Glück und ein schönes neues Jahr
wünscht

Imre
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anwalt, betrug, missbrauch, testament, vorsorgevollmacht

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