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Fragwürdige Vollmacht aufgetaucht

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Ich bin ehrenammtlicher Betreuer meines Vaters durch eine Vorsorgevollmacht, die wir letztes Jahr im August vereinbart haben. Nach dem wir ...


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Alt 07.07.2015, 09:33   #1
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Beiträge: 8
Standard Fragwürdige Vollmacht aufgetaucht

Ich bin ehrenammtlicher Betreuer meines Vaters durch eine Vorsorgevollmacht, die wir letztes Jahr im August vereinbart haben.

Nach dem wir das Testament meiner Mutter, die vor drei Jahren verstarb, veröffentlichten, erfuhren durch das gemeinsame Testament meiner Eltern alle Geschwister, dass ich das elterliche Haus bekommen soll. Kurz danach kochten bei den Geschwistern die Emotionen hoch. Sie alle haben damals aber die großzügigen Geldbeträge für ihre eigenen Häuser gern entgegen genommen, was ein Ausgleich darstellen sollte und auch als Vorerbe eingetragen war.

Ende Dezember kam es dann zu einem sehr belastenden Vorfall für meinen Vater. Wir Kinder waren alle bei ihm zu Besuch. Mein Bruder machte mir schwere Vorwürfe, dass ich das Haus erhalten würde und gleichzeitig auch noch die Vollmacht mir ergattert hätte. Was so nicht richtig ist. Ich werde zukünftig das Elternhaus bewohnen und da ist es normal, sich um die Dinge im Haus zu kümmern, ebenso um meinen Vater. Es wurde damals die Drohung laut, mich wegen Erbschleicherei anzuzeigen. Mein Bruder öffnete zudem das Bankkonto meines Vaters und ruckte sich alle Buchungen aus, um seine Anzeige zu konkretisieren, kopierte sich die Patientenverfügung und einige andere Dokumente ohne die Einwilligung meines Vaters.

Als dieser davon erfuhr, war er außer sich und wusste nicht, wie er noch weiter in Sicherheit leben konnte. Sein Sohn, der ihm bisher der Lieblingssohn war, entpuppte sich als ein Mensch, der ihn entmündigte. Er sprach darüber nicht nur mit seinen Freunden, sondern mit eigentlich der ganzen Nachbarschaft.

Im letzten Monat erlitt er dann einen schweren Schlaganfall und ich kümmerte mich um seine Belange, die Korrespondenz mit der Klinik usw. Als ein weiterer Anfall auftrat, schaltete sich plötzlich mein Bruder ein und wollte wissen, ob dabei auch Gehirnzellen kaputt gegangen seien. Im Anschluss eröffnete mir mein Schwager, dass ein Freund meines Vaters der Bevollmächtigte sei, man habe eine Vorsorgevollmacht, die just an dem Tag unterschrieben worden sein soll, wo es den Vorfal im Hause meines Vaters mit dem Bruder gab. Als Bevollmächtigter war nun der Freund meiens Vaters eingetragen. Dieser erfuhr an diesem Tag erst von seiner Bevollmächtigung und auch vom Umfang derer wurde er von meinem Schwager iim Beisein des Arztes, bei dem ein Aufklärungsgespräch stattfinden sollte. Auch verlangte mein Schwager vom Arzt "die Bescheinigung". Ich wusste anfangs noch nicht, welche Bescheinigung das war, bekam dies dann am nächsten Tag von jenem Arzt ausgestellt.

Weiterhin sagte mir mein Schwager in diesem Infogespräch mit dem Arzt, dass ich das Testament und das Haus vergessen könne. Dies würde so nie stattfinden. Während der Freund meines Vaters lauthals verkündete, er wolle, dass mein Vater einen schönen Lebensabend haben und ihn in ein edles Pflegeheim stecken. Und wenn das Geld nicht reicht, dann muss dann halt das Haus verkauft werden. Von mir erwartete er eine Verzichtserklärung, dass wenn ich meinen Vater nicht 24 Stunde 7 Tage die Woche pflegen wolle, ich ihm diese unterschreiben müsste. Meinen Vater wollten sie an diesem Tag nicht besuchen, obwohl sie noch über eine Stunde auf ihren Termin warten mussten, da der Arzt ihn verschieben musste.

Als ich dann zu Gericht ging und mit meiner Vollmacht die Betreuung beantragen wollte, lag da schon eine Akte mit einem Betreuungsantrag eines Anwalts vor. Mir wurde diese vom Richter gezeigt. Ich erkannte, dass die Unterschrift meines Vaters deckungsgleich zu meiner Verfügung war und machte den Richter sogleich darauf aufmerksam. Die Unterschriften sollen zeitlich fünf Monate auseinanderliegen, sind aber deckungsgleich.
Der Richter meinte, dass für ihn der Verdacht der Fälschung nicht gegeben sei und gab mir eine Aktennotiz mit.

Man muss wissen, dass mein Schwager der Auslöser war, warum meine Eltern das Berliner Testament mit der zusätzichen Angabe des Hauses wegen machte. Er war schon immer jemand, der gerne nahm, aber nichts wieder hergeben wollte, also nicht familiär handelte. Er riss sich alles unter den Nagel, was er bekommen konnte. Der Freund meines Vaters, der sich nun selbst Vermögensverwalter nennt, sagte meinem Vater über den Übergriff meines Bruders, dass, wenn es sein Sohn gewesen wäre, er diesen nicht mehr kennen würde. Auch wusste er um die schwierige Situation mit dem Schwager.

Nun arbeitet er Hand in Hand mit Schwager und Bruder. Eine Vollmacht hat man mir persönich zwar erwähnt, aber bisher nicht vorgelegt. Einzig bei Gericht habe ich sie gesehen. Mir wurde gesagt, dass, solange ich die Vollmacht noch nicht vorgelegt bekommen hätte, ich davon auszugehen hätte, dass meine Vollmacht gültig sei.

Daher habe ich dann einen Nachsendeantrag, der i.A. von meiner Schwester unterschrieben wurde und meinem Vater einen Tag zuvor als Bestätigung zugesendet wurde, wieder stornieren können. Auch der Antrag zu neuen Kontodaten des Freundes meines Vater wurde dann an Vaters Adresse wegen Formfehler zurück gesandt. Hier liegen Rechnungen in Masse und ich habe keine Kontoverfügung, weil die Konten gesperrt wurden. Andererseits weiß ich auch nicht, ob der Freund eine hat, insofern gehe ich davon aus, dass nun wirklich niemand mehr die Übersicht hat.

Vorige Woche wollte nun mein Schwager Zugang zum Haus. Er benötige wichtige Unterlagen. Ich erfuhr dies, weil er beim Nachbarn nach dem Schlüssel fragte, da ich das Schloss gewechselt hatte. Er war außer sich darüber, besuchte anschl. meinen Vater, wo auch noch andere Freunde meines Vaters anwesend waren und machte seiner Enttäuschung dort Luft. Ein paar Tage später rief mich meine Schwester an, ob ich dem Freund einen Schlüssel zum Haus geben könne. Ich verweigerte und sagte, dass dieser sich gern mit mir terminieren könne. Seither habe ich von diesem keinen Anruf für eine Terminierung erhalten. Ich vermute, er weiß gar nichts davon. Auch nicht davon, dass mein Bruder und der Schwager den Verkauf des Hauses beschleunigt sehen wollen.

Denn der Verkauf des Hauses ist der Hebel, das Testament ausser Kraft zu setzen, das wasserdicht ist. Wenn das Haus zu Lebzeiten meines Vaters verkauft wird, wandert der Geldwert aufs Bankkonto, über das sie die Vollmacht haben. Im Testament erben sie den Betrag des Bankkontos anteilsmäßig. Was bis dahin veruntreut wird, darüber weiß natürlich dann niemand etwas.

Ich harre der Dinge, die da kommen, kümmere mich weiterhin um meinen Vater. Die Ärzte rufen dann auch mich an, wenn was ist. Die Verlegung in eine andere Klinik habe ich somit begleitet. Meine Vollmacht habe ich noch nicht vorgelegt, weil es meinem Vater sichtlich besser ging und er bei einer Unterschrift selbst sagen konnte, dass ich das machen sollte.

Als ich ihm von den Entwicklungen berichtete, schllug er die Arme über dem Kopf zusammen und war ausser sich darüber. Eingreifen konnte er bisher noch nicht, da noch immer nicht ganz orientiert und geschäftsfähig ist.

Gestern besuchte nun mein Schwager meinen Vater und machte auf nette Familie. So herzlich habe ich ihn noch nie erlebt. Mein Vater bat mich, bei diesem Besuch dabei zu bleiben, was meinem Schwager missfiel, denn ersagte darauf, dass er noch einmal wiederkommen wollte, wenn ich nicht dabei wäre. Ich vermute, eine erneute Unterschrift meines Vaters auf irgendeinem Dokument, weswegen ich sehr beunruhigt bin, kann aber nicht 24 Stunden an seinem Krankenbett Wache halten.
Fluglehrer ist offline  
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Alt 07.07.2015, 17:03   #2
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 68
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Hallo Fluglehrer,

an Deiner Stelle würde ich sofort die Betreuung für Deinen Vater beim Gericht beantragen, zumal, wie Du schreibst, Dein Vater immer noch nicht richtig orientierungsfähig ist.
Diese kannst Du für Dich beantragen.
Vorher solltest Du allerdings mit Deinem Vater darüber reden, nicht dass er sich vor den Kopf gestoßen fühlt.
Wenn Dein Vater dann wieder gesund ist, kann die Betreuung wieder aufgelöst werden.
Tja, das Andere ist die Sache mit der Erberei.
Deine Geschwister haben schon vorab ihr Erbe erhalten. Du sollst später das Haus bekommen......
Sollte Dein Vater jedoch intensive Pflege benötigen, oder sogar in ein Pflegeheim, dann muss das von seinem Vermögen gezahlt werden. Da kann schon mal ein Haus bei drauf gehen, wenn kein Bargeld mehr da sein sollte
Sorry, aber das ist Realität. Da hilft auch kein Erbvertrag.
Wie heißt es so schön: Erst sterben, dann erben..
Deinen Geschwistern/Schwager würde ich echt mal den Marsch blasen.
Leider hört man das immer wieder, dass, sobald ein Mensch auf Hilfe angewiesen ist, die lieben Verwandten geldgierig werden, anstatt sich tatsächlich um den Hilfebedürftigen kümmern.
- Seine Freunde kann man sich aussuchen, seine Familie und deren Anhang nicht -

Gruß
Bella
Bella Pride ist offline  
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Alt 08.07.2015, 01:11   #3
Ich bin neu hier
 
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Ich habe heute erfahren, dass man mit der Patientenverfügung incl. Vorsorgevollmacht, die im privaten Bereich getätigt wurde, kein Haus des Betroffenen verkaufen kann. Dazu wäre eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig gewesen. Da mein Vater derzeit nicht geschäftsfähig ist, kann diese auch nicht im Nachhinein ergänzt werden.

Ich habe eine solche Patientenverfügung incl. Vorsorgevollmacht und die fragwürdige Kopie ist genau das gleiche Dokument, nur mit einem jüngeren Datum. Es gilt immer die jüngere.
Bei Gericht liegt nun von meines Bruders Anwalt beantragt, eine Betreuungsakte, was genau dort alles beantragt wurde, konnte mein Anwalt noch nicht zur Kenntnis nehmen, da sie noch nicht zugestellt wurde.

Ohne die notariell beurkundete Vollmacht wird es so laufen, dass mein Vater in ein HEim kommt, wofür beim Vormundschaftsgericht ein Antrag gestellt werden muss und wenn die Kosten des Heims die Rente meines Vaters übersteigt, dies beim Sozialamt geltend gemacht werden kann. Dies wird dann die Kinder meines Vaters zur Kasse bitten.


Weiterhin bekam ich heute früh eine Email von meinem Schwager, in der er mich aufforderte mit einer Frist von 0 Tagen das Haus zu verlassen, in dem seit Jahren wohne, ihm die Schlüssel zu übergeben, damit er nötige Dokumente herausholen könne. Dies sei im Interesse des Betreuers so vereinbart worden. Sollte ich dem nicht nachkommen, so drohte er mit Gewalteinbruch und Polizei. Klar, ich nehme dies Emai nicht wirklich ernst, denn sie widerspricht jeglicher Grundlage. Ein solcher Text muss von einer Behörde zugestellt werden und nicht von einem unbeteiligten Dritten.

Ich hatte mich bereit erklärt, mit dem Betreuer einen Termin zu vereinbaren und ihn (und nur ihn) unter Zeugen ins Haus zu lassen, wenn er sich zuvor legitimiert. Dieser hat mich aber bis heute nicht um einen Termin gebeten.

Die Sache gerät immer mehr aus dem Gleichgewicht. Es kommen wieder neue Rechnungen, die ich nicht zahlen kann, da mein Zugang zum Konto gesperrt ist. Da ich immer noch keine Vollmacht von anderen vorgelegt bekommen habe, muss ich diese Rechnungen sicher verwahren und dann bezahlen, wenn das Konto wieder zur Verfügung steht oder sich ein anderer Betreuer mir legitimiert hat. Sonst könnte ich sie ja gleich auf den Marktplatz offen hinlegen.

Was es mit dem Antrag auf Betreuung auf sich hat, entzieht sich momentan meiner Kenntnis. Ob ich dadurch wirklich einen Vorteil habe, ist mir nicht bekannt. Ich vermute eher, dass wenn ich diesen Antrag stelle, das Gericht einen gerichtlichen Betreuer einsetzt, da beide Parteien streitig sind.

Das notwendige Antragsformular habe ich noch nicht gefunden, suche aber weiter.
Fluglehrer ist offline  
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Alt 08.07.2015, 08:31   #4
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Also:


- Eine Betreuung kann man formlos anregen. Dazu braucht es kein Formular, wenngleich ein solches hilfreich ist.
Auf den Seiten www.Justiz.nrw.de lassen sich dergleichen Unterlagen finden.


- Wenn keine notarielle Vollmacht vorliegt, kann das Haus in der Tat nicht veräußert werden. Aber auch mit Vorliegen einer solchen Vollmacht ist es nicht von jetzt auf gleich zu verkaufen.
Das Gericht benötigt ein ärztliches Attest (Betreuter kann nicht in die eigene Häuslichkeit zurück), ein Gutachten über den Wert, einen Verfahrenspfleger. Der Betreute muss dann noch durch das Gericht angehört werden. Und erst dann kann es zu einem Verkauf kommen, so das Gericht denn die Genehmigung erteilt.
- Da hier alles ein wenig arg verfahren ist und Deiner Ansicht nach nicht mal eine ordentliche Vollmacht vorliegt, regst Du (am besten mit dem Hinweis auf Eilbedürftigkeit) die Betreuung, hilfsweise die Kontrollbetreuung an. Letzteres wird dann angeordnet, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Vollmacht nicht im Sinne des Vollmachtgebers ausgeübt wird.
Du solltest daher alles sachlich und emotionslos schildern (auch wenn Du innerlich platzen könntest). Und dann bleibt Dir nichts anderes, als abzuwarten.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 08.07.2015, 16:09   #5
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Ich war am Morgen bei Gericht und hab nachgefragt, ob ich mich als Betreuer beantragen kann. Dort erfuhr ich, dass inzwischen beide in der (gefälschten) Vollmacht eingetragenen Betreuer ihr Amt abgelehnt hatten, lediglich vom letzten noch die Unterschrift dazu fehlte. Die Anwältin meines Schwagers war damit im Dialog mit dem Gericht (was hat die damit zu tun?).
Dann kam der Richter rein, der mich schon dreimal dort gesehen hatte (und sichtlich sauer war) und sagte, dass in diesem Verfahren in der nächsten Zeit gar nichts entschieden würde. Da wäre ihm viel zu viel Chaos drin. Er verwies darauf, dass, wenn mein Vater bald wieder geschäftsfähig sei, sich das alles sowieso erledigt hätte.

Ich werde nun ein psychologisches Gutachten über die Geschäftsfähigkeit meines Vaters erstellen lassen. Dies ist für nächste Woche terminiert. Danach werde ich eine neue Vollmacht unterzeichnen lassen, da mein Vater auch bereits darauf drängt.
Fluglehrer ist offline  
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Alt 08.07.2015, 17:03   #6
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Zitat:
Zitat von Fluglehrer Beitrag anzeigen
Ich werde nun ein psychologisches Gutachten über die Geschäftsfähigkeit meines Vaters erstellen lassen. Dies ist für nächste Woche terminiert. Danach werde ich eine neue Vollmacht unterzeichnen lassen, da mein Vater auch bereits darauf drängt.
Hallo Fluglehrer,
so langsam hört sich das - Entschuldigung - alles merkwürdig an.
Du schreibst, dass Du ein Gutachten über die volle Geschäftsfähigkeit Deines Vaters erstellen lassen möchtest und Dir dann eine Vollmacht von ihm geben lassen möchtest.
Warum dann eine Vollmacht, wenn er für komplett geschäftsfähig erklärt wird?
Wofür die Betreuung beantragen?
Langsam verstehe ich das nicht mehr wirklich.
Sorry,
Gruß
Bella
Bella Pride ist offline  
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Alt 08.07.2015, 20:01   #7
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Moin Fluglehrer

Das ist alles wirklich reichlich chaotisch, was Du da schilderst.
aber manche Sachen gehen nicht so einfach. Was den Verkauf des Hauses und die Reichweite der bisherigen Vollmachten angeht wurde ja schon einiges geschrieben.

Aber weiter:
Deine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht, in dem Du als Erbe des Hauses festgehalten wurdest. Sofern Dein Vater als verbleibender nicht als befreiter erster Erbe eingesetzt ist, kann er Dir zumindest nicht das Haus als nacherbe verweigern. Er kann Dich nicht mehr aus dem Testament löschen.
Die bestehenden Vollmachten reichen nicht aus, um das Haus zu verkaufen, weil sie nicht notariell angefertigt sind.

Dein Vater hat seine Sinne noch gut beisammen?
Dann kann er z.B. die Vollmacht Deines Schwagers bzw. seines Kumpels ganz formal widerrufen und ihm eine Strafanzeige wg. Urkundenfälschung und Betrug an den Hals hängen.
Das kannst Du ebenfalls tun, solltest dies aber unbedingt gemeinsam mit Deinem Vater. Das kommt entschieden besser.

Ferner kannst Du Deinen Schwager bzw. seinen Kumpel auffordern, nicht weiter im Weg zu stehen und bei etwaigen Zahlungsproblemen, die Deinem Vater wg. Kontosperre o.ä. bereitet werden, Regress androhen.

Jedenfalls solltest Du Dir einen fitten Anwalt nehmen, weil die Familienfehde wird eine verdammt schmutzige Sache.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.07.2015, 08:59   #8
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Zitat:
Zitat von Bella Pride Beitrag anzeigen
Hallo Fluglehrer,
so langsam hört sich das - Entschuldigung - alles merkwürdig an.
Du schreibst, dass Du ein Gutachten über die volle Geschäftsfähigkeit Deines Vaters erstellen lassen möchtest und Dir dann eine Vollmacht von ihm geben lassen möchtest.
Warum dann eine Vollmacht, wenn er für komplett geschäftsfähig erklärt wird?
Wofür die Betreuung beantragen?
Langsam verstehe ich das nicht mehr wirklich.
Sorry,
Gruß
Bella
Stimmt, ich hatte mir auch schon Gedanken darüber gemacht, dass das doch eigentlich unsinnig sei. Aber...
Ich war bei meinem Vater in der Klinik und wollte meine Vollmacht verlängern. Ein Anwalt sagte mir, dass die Unterschrift sicher nicht anerkannt würde bzw. anfechtbar sei, weil mein Vater eben nicht in der Lage sei Geschäfte abzuschließßen. Ich sollte vom Dienstarzt eine Bestätigung der Unterschrift einholen, besser wäre noch ein Schreiben, dass er geschäftsfähig sei.

Mein Vater wurde dann in eine andere Klinik verlegt zur OP. Hiernach ging es ihm sichtlich besser und ich fragte den dortigen Arzt, ob er die Unterschrift meines Vaters bestätigen könne, dass dieser klar und orientiert sei.
Dieser regte dann dieses Gutachten an, das dann in Auftrag gegeben wurde.
Ich frage mich auch, warum jemand, der geschäftsfähig ist, eine weitere Betreuung benötigt? Aber...

Wir hatten die Vollmacht ja zu Zeiten der Geschäftsfähigkeit abgeschlossen. Insofern weiß ich nun nicht, unter welchen Umständen die Unterschrift zur Weiterhin Gültigkeit meines Vaters anerkannt wird?
Da fehlt es mir noch an genauer Information.

Er selbst wollte es sofort unterzeichnen.
Fluglehrer ist offline  
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Alt 09.07.2015, 09:20   #9
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Das ist alles wirklich reichlich chaotisch, was Du da schilderst.
Ja, es wird immer verzwickter alles!
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
aber manche Sachen gehen nicht so einfach.
Deine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht, in dem Du als Erbe des Hauses festgehalten wurdest. Sofern Dein Vater als verbleibender nicht als befreiter erster Erbe eingesetzt ist, kann er Dir zumindest nicht das Haus als nacherbe verweigern. Er kann Dich nicht mehr aus dem Testament löschen.
Das hat mein Vater auch gar nicht vor. Er hält an der Umsetzung des von ihm und meiner verstorbenen Mutter angefertigten Testaments fest.
Ich erhalte das Haus im Vorvermächtnis und als Vorerbe. Weiterhin wird die Kunstsammlung etc auch im Vorvermächtnis an Dritte weitergegeben. Das, was auf der Bank ist, ist dann die Erbmasse.

Nach dem Tod meiner Mutter sprach mich mein Schwager darauf an, warum denn da nichts zu erben sei. Daraufhin beantragte mein Vater die Eröffnung des Testaments nach zwei Jahren! (warum hat das Gericht das nicht automatisch gemacht? Es war doch dort hinterlegt?)
Nach Absprache mit dem zuständigen Berater beim Gericht wollte mein Vater nur den meine Mutter betreffenden Teil veröffentlicht wissen, was das Gericht aber ablehnte, da es ein gemeinschaftliches Testament sei.
Meine Mutter hatte zu Lebzeiten immer von dieser Art der Weitergabe des Hauses gesprochen, da meine Geschwister hohe Geldbeträge als Vorerbe erhalten haben, mit denen sie eigene Häuser bauen konnten. Dies ist auch alles festgehalten und belegt.
Ich weiß nicht, warum sie jetzt so tun, als wäre dies neu für sie. Auf jeden Fall gingen sie bis dato davon aus, dass im Falle des Todes meines Vaters, das Haus verkauft und gedrittelt würde. Nach Eröffnen des Testaments war nun jedem klar, dass dies ein Trugschluss war.

Im Dezember 2014 öffnete mein Bruder bei einem Besuch bei meinem Vater ohne dessen Einwilligung online dessen Bankkonto, um sich "seiner Erbmasse" zu gewissern. Mein Vater wollte nach eigenen Aussagen alles ausgeben. Auch druckte er sich die letzten Buchungen aus. Auch kopierte er die Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht, die auf dem Schreibtisch meines Vaters lag. Mich bezichtigte er der Erbschleicherei und drohte mit Anzeige, da ich vom Testament vor Eröffnung gewusst hatte.

Als mein Vater von diesem Eingriff in seine perösnlichen Belange erfuhr, war er außer sich. Im Anschluss suchte er Rat bei Freunden, wollte das Haus sichern etc. Sein enger Freund, der spätere Vollmachtinhaber mit der gefälschten Vollmacht, sagte ihm damals, wenn es sein Sohn gewesen sei, er würde ihn nicht mehr kennen. Im Grunde hatte jeder im Bekanntenkreis von meinem Vater dies geschildert bekommen. Zeugen für den Vorfall gibt es auch reichlich.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Die bestehenden Vollmachten reichen nicht aus, um das Haus zu verkaufen, weil sie nicht notariell angefertigt sind.
Das weiß ich mittlerweile auch und das erleichtert mich sehr.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Dein Vater hat seine Sinne noch gut beisammen?
Er war wie gesagt in einem Zustand, wo er nicht mehr seine Sinne beisammen hatte. Nach mehreren schweren Anfällen und der Entfernung der stark entzündeten Gallenblase besserte sich sein Zustand sehr schnelll und er ist nun wieder orientiert und klar.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Dann kann er z.B. die Vollmacht Deines Schwagers bzw. seines Kumpels ganz formal widerrufen und ihm eine Strafanzeige wg. Urkundenfälschung und Betrug an den Hals hängen.

Das kannst Du ebenfalls tun, solltest dies aber unbedingt gemeinsam mit Deinem Vater. Das kommt entschieden besser.
Welche Voraussetzungen müssen dafür vorhanden sein? Kann ich die Strafanzeige selber vornehmen oder geht das über Anwalt?

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ferner kannst Du Deinen Schwager bzw. seinen Kumpel auffordern, nicht weiter im Weg zu stehen und bei etwaigen Zahlungsproblemen, die Deinem Vater wg. Kontosperre o.ä. bereitet werden, Regress androhen.
Auch verstanden!
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Jedenfalls solltest Du Dir einen fitten Anwalt nehmen, weil die Familienfehde wird eine verdammt schmutzige Sache.
Ich hatte bereits einen Anwalt für Betreuung eingeschaltet, der aber bisher nur Kosten erzeugte. Als ich ihm berichtete, dass mir der Schwager die fristlose Kündigung meiner Wohnung im Hause meines Vaters nebst Schlüsselübergabe an ihn, mitteilte, meinte er: "Wir können ja da aml einen Brief schreiben, dass er sich legitimieren soll." Ich sagte dem nicht zu, da mir dies kein guter Weg erschien. Und dass dieser nur neue Kosten hervorrief. Einen fitten Anwealt zu finden, finde ich wirklich schwierig. Zumal ich mittellos bin.

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich als Laie mich um die Dinge meines Vaters bemühe, selbst im Ausland hauptsächlich wohne (bin auch im Haus meines Vaters gemeldet bei der Stadt). Ich bin der einzige meiner Gewschwister, der sich um die Belange meines Vaters kümmert, wie ich dies bereits kurz vor und nach dem Tod meiner Mutter ebenso getan hatte.

Ich bin der Überzeugung, dass der Verkauf des Hauses in der jetzigen Situation als Möglichkeit meiner Geschwister angesehen wird, den Wert des Hauses dem Bankkonto zuzuführen, worüber sie ja Vollmacht haben (über die von ihnen ausgewählten Betreuer, die aber nun beide das Amt abgelehnt haben). Eine Anwältin meines Schwagers hat nun einen Antrag bei Gericht gestellt, da der Vertreter Betreuer zurückgetreten sei. Ich vermute, sie wollen einen weiteren Begünstigten einsetzen lassen, was aber nun so einfach nicht geht. Meine erneute Betsätigung meiner ursprünglichen Vollmacht würde dem zumindest ein Ende setzen und wir wären wieder handlungsfähig.

Geändert von Fluglehrer (09.07.2015 um 09:26 Uhr)
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Alt 09.07.2015, 10:10   #10
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Abgesehen vom Chaos in den Familienverhältnissen und der verzwickten Lage insgesamt, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, Begriffe richtig zu nutzen.


Betreuer = eine vom Gericht bestellte Person, welche sich um die rechtlichen Belange einer anderen Person kümmert.


Bevollmächtigter = jemand, der sich aufgrund einer ihm erteilten Vollmacht um die rechtlichen Belange einer anderen Person kümmert.


Betreuung = beim Gericht geführtes, amtliches Verfahren; Betreuungsverfahren; Betreuungsgericht.


Es gibt keine (!) Berater bei Gericht. Dort arbeiten lediglich Richter, Rechtspfleger und Beamte / Angestellte in der Geschäftsstelle.


Bei Gericht gibt es auch keine (!) Beratung. Dort wird lediglich über den Verfahrensablauf und allgemeine Verfahrensdinge aufgeklärt.


rechtliche Beratung -> darf nur von einem Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand erfolgen (es sei denn, man wohnt in Ländern mit Rechtsberatungsstellen [ich glaube Berlin und Hamburg haben diese Stellen]).


Testamentseröffnung -> erfolgt bei Gericht nach entsprechender Benachrichtigung vom Tod des Testators (durch das Geburtsstandesamt oder das Standesamt in Berlin-Schöneberg, wenn der Geburtsort im Ausland ist). Ein Antrag ist sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Kommt die Nachricht von Berlin-Schöneberg, kann es schon mal ein, zwei Jahre dauern, bis die Nachricht übermittelt wird.


Geschäftsfähigkeit - liegt diese vor, heißt das nicht, dass derjenige keine Betreuung erhalten kann! Der Betreute kann ja - sofern die Geschäftsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Entscheidungshorizonts gegeben ist - eine Vollmacht erteilen. Jederzeit. Dann ist das Betreuungsverfahren sofort obsolet und aufzuheben.


...


Das für's erste.
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