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Berufsbetreuer wechseln zu ehrenamtlicher Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer wechseln zu ehrenamtlicher Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Den Antrag kann ich doch auch aus füllen siehe Link: http://www.projekt-geben.de/download...saufhebung.pdf...


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Alt 22.07.2015, 19:51   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Den Antrag kann ich doch auch aus füllen
siehe Link:

http://www.projekt-geben.de/download...saufhebung.pdf
Heikoone ist offline  
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Alt 22.07.2015, 20:04   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 140
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Dann ist die Betreuung aber komplett aufgehoben und sie hat keinen mehr, der sie RECHTLICH vertreten kann. Und das Gericht wird sich verarscht fühlen, wenn dann ein neuer Antrag auf Betreuung durch dich als Ehrenamtlicher gestellt wird..

Wir bereits geschrieben: DU bist nicht beteiligt! DU kannst gar keine Anträge stellen. Nur der Betreuer (der es ja nicht will) oder der/die Betreute.

Und dass sie nur 50 € bekommt, für einen Monat, kann man sich nicht vorstellen. Wenn sie jedoch pflegebedürftig ist, gehe ich davon aus, du bekommst Geld, um sie mit zu versorgen? Dann benötigt sie nur einen geringen Teil. Oder sind Schulden vorhanden? Hast du überhaupt Einblick in die Aufgaben in diesem speziellen Fall? Welcher Arbeitsumfang vorliegt? Das sind alles Sachen, die man sich gut überlegen sollte.
May-Britt ist offline  
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Alt 22.07.2015, 20:13   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Doch ich habe Überblick

Ein Pflegedienst kauft für sie ein wöchentlich und sie bekommt Mittagessen bei der Tagespflege
Heikoone ist offline  
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Alt 22.07.2015, 20:18   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Der Betreuer macht die Briefpost, und lässt sich einmal im Monat blicken um Geld zu geben oder sonstiges.

Ich besuche sie jeden Tag, mache alle technischen Probleme und wenn andere Sachen auftauchen wie Briefe oder Probleme unterichte ich den Betreuer.
Ich gehe mit ihr zum Doc und bsp. Hörgerätespezialist usw.
Habe mich ja schon Jahre um Sie gekümmert um alles und der Betreuer machte 2 Jahre nur die Abrechnung.
Jetzt seit 2 Jahren bekam er die Verlängerung und es wird alles schlimmer.
Heikoone ist offline  
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Alt 22.07.2015, 20:20   #15
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Anregung zur Aufhebung einer Betreuung = das Betreuungsverfahren wird nicht mehr benötigt. Gar nicht mehr.


Antrag auf Betreuerwechsel = die Betreute möchte den jetzigen Betreuer nicht mehr. Warum auch immer. Sie möchte jemand anderes oder gleich Herrn / Frau XY. (Ersteres = Richterzuständigkeit, zweiteres = Rechtspflegerzuständigkeit).

Alles richtig, aber warum?
Gemäß § 3 Nr. 2b Rechtspflegergesetz (RPflG) ist das Betreuungsverfahren auf den Rechtspfleger übertragen, bis auf die in § 15 RPflG geregelten Ausnahmen. Damit ist grundsätzlich für die Einrichtung einer Betreuung, die neue Berufung eines Betreuers oder die Entlassung eines Betreuers der Richter zuständig. Eben weil es so ausdrücklich in § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 RPflG gesagt ist. Es gibt eine einzige Ausnahme. In § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RPflG sind von § 1908b BGB nur die Absätze 1, 2 und 5 in Bezug genommen. In Abs. 3 wird die Entlassung eines Betreuers geregelt, wenn eine gleich geeignete Person zur Übernahme der Betreuung bereit ist. Damit ist in solchen Fällen der Rechtspfleger zuständig. (§ 15 Abs. 1 S. 2 RPflG greift nicht, weil es hier nicht um eine Kontrollbetreuung geht.)



Was heißt das in diesem Fall. Es gibt das Problem, dass dargelegt werden muss, dass die Tochter eine gleich geeignete Person ist, um den Betreuerwechsel zu vollziehen. Kommt der Rechtspfleger zu der Erkenntnis, dass dies nicht der Fall ist, muss zwingend dem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden. Aus diesem Grunde ist es in vielen Gerichten gängige Praxis, dass Rechtspfleger diese Entscheidung in fast 100% der Fälle dem Richter vorlegen. Denn, sollten sie zuständig gewesen sein (neuer Betreuer ist gleich geeignet) und der Richter hat die Entscheidung getroffen, ist sie dennoch wirksam. Besteht jedoch der geringste Anlass zum Zweifel, dass der neue Betreuer gleich geeignet war, und der Rechtspfleger hat dennoch entschieden, ist dieser Beschluss unwirksam und damit auch die Bestellung nichtig. Dies geht aus § 8 Abs. 1 und 4 RPflG hervor. Hilfsweise könnte der Richter die Zuständigkeit des Rechtspflegers feststellen. Aber es ist genau so aufwendig, den Beschluss zum Betreuerwechsel gleich selbst zu machen. Darum kommt dieser Beschluss äußerst selten und § 7 RPflG ist das Papier nicht Wert, auf dem es geschrieben steht.


Es ist nun weder an Heikoone noch an ihrer Mutter nachzuweisen, dass sie gleich geeignet ist. Da kann sie im Zweifel nur den Kürzeren ziehen, da Berufsbetreuer im Regelfall das höhere Know Hoff besitzen, um Betreuungen zu führen. Vielmehr sollte hier über das zerrüttete Verhältnis zum derzeitigen Betreuer argumentiert werden und seitens der Betreuten die Tochter als neue Betreuerin vorgeschlagen werden. Mit einem gleichzeitigen Hinweis auf die Vorrangigkeit der ehrenamtlichen Betreuung gemäß § 1897 Abs. 6 BGB und die Bindung an den Vorschlag des Betreuten, wenn keine Wohlsgefährung vorliegt (§ 1897 Abs. 4 S. 1 BGB), sollte wohl einem Betreuerwechsel nichts mehr im Weg stehen.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!

Geändert von Betreuerwichtel (22.07.2015 um 20:28 Uhr) Grund: Wechstaben verbuchselt
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 22.07.2015, 20:24   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Danke Betreuerwichtel


endlich einer der mal sachlich ran geht.
Ich sag doch es ist nicht jeder Betreuer schlecht und ich sagte auch das ich seit über 7 Jahren schon ehrenamtlich jemanden betreue und es gab nie Probleme.

Der Betreuer will ja bloß nicht meine Mutter verlieren sagte er auch weil sie eine einfache Klientin ist

Geändert von Heikoone (22.07.2015 um 20:41 Uhr)
Heikoone ist offline  
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Alt 23.07.2015, 06:56   #17
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 140
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Zitat:
Zitat von Heikoone Beitrag anzeigen
Der Betreuer macht die Briefpost, und lässt sich einmal im Monat blicken um Geld zu geben oder sonstiges.

Ich besuche sie jeden Tag, mache alle technischen Probleme und wenn andere Sachen auftauchen wie Briefe oder Probleme unterichte ich den Betreuer.
Ich gehe mit ihr zum Doc und bsp. Hörgerätespezialist usw.
Habe mich ja schon Jahre um Sie gekümmert um alles und der Betreuer machte 2 Jahre nur die Abrechnung.
Jetzt seit 2 Jahren bekam er die Verlängerung und es wird alles schlimmer.
Eben das, was ein RECHTLICHER BETREUER tut. Er kümmert sich um die rechtlichen Belange im Rahmen der Aufgabenkreise. Zwar wäre es wünschenswert, wenn die Arbeit derart vergütet würde, dass man auch solche Gänge als Standart mit begleiten kann. Geht nur leider nicht - zum Leben, da die verschiedenen Versicherungen, die man braucht, sehr teuer sind und dann sind noch Bürokosten etc. hinzuzuziehen, braucht man so um die 50 Betreuungen. Und dann rechnet man, dass es nur sehr begrenzte Stundenzahlen gibt - alles darüber hinaus wird nicht vergütet.

Wenn der Pflegedienst einkauft, dann bekommt er wahrscheinlich direkt ein monatliches Budget und rechnet dieses gegen die Quittungen/Belege ab. Das Geld ist ja zum Leben gedacht.
May-Britt ist offline  
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Alt 23.07.2015, 07:19   #18
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Beiträge: 1,882
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Du darfst nicht die rechtliche Betreuung mit sozial / pflegerischer Betreuung verwechseln. Euer Betreuer tut offensichtlich genau das, wofür er bestellt und bezahlt wird.
Boomer ist offline  
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Alt 23.07.2015, 08:36   #19
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Die rechtlichen Dinge habe ich vor Jahren auch für sie gemacht und ich würde es auch wieder machen, deswegen soll ja der Betreuerwechsel statt finden.
Heikoone ist offline  
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Alt 23.07.2015, 08:44   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Habe sie ja Jahre lang unterstützt und hatte eine Betreuer und Sorgevollmacht von Ihr.
Das lief zu beider zufriedenheit, jetzt gibt es jedesmal sinnlose Diskussionen.
Heikoone ist offline  
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