Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer wechseln zu ehrenamtlicher Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hab da gleich mal ne Frage, können sie helfen? Ich betreue bei mir zu Hause ehrenamtlich eine Person im Rollstuhl. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Hab da gleich mal ne Frage, können sie helfen? Ich betreue bei mir zu Hause ehrenamtlich eine Person im Rollstuhl. Vertrete ihn , fahre für Ihn einkaufen und regle alleine oder mit ihm alles. Er sitzt im Rollstuhl und hat MS.
Nun meine Frage: Meine Mutter hat einen Berufsbetreuer und der ist laut Urteil vom Amtsgericht noch bis 2020 gültig. Wir möchten aber ihn nicht mehr weil wir kein Vertrauen haben und er meiner Meinung nach sie wie irgendetwas behandelt. Nun will ich einen Antrag beim Amtsgericht stellen auf Aufhebung . Ich würde das dann eventuell als ehrenamtlicher Betreuer weiter machen, las gestern §1879 BGB Absatz 6. Wie stehen meine bzw. unsere Chancen das wir es durchbekommen ihn ab zu setzen. Der Berufsbetreuer will das verhindern. MfG |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Hatte ihn angeschrieben und mittgeteilt.
Er schrieb: Wenn Sie eine Aufhebung des Betreuungsverfahrens anstreben, müssen Sie schon dem Amtsgericht plausibel erklären, warum sich dann unter Ihrer Obhut für Ihre Mutter Besseres, ja Erfolgversprechenderes, ergibt, vor allem hinsichtlich der Gesundheitssorge, der Vermögenssorge und der Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Seit dem reagiert er patzig und unverschämt mir gegenüber |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen kann nur die betreute Person oder der bestellte Betreuer.
Schriftlich. Sachlich bleiben. Wenn also die betreute Person einen Antrag auf Betreuerwechsel stellt, muss das Gericht diesem nachgehen. Ob und was hinterher das Gericht daraus macht, das kann man jetzt noch nicht absehen. Einen Grund sollte man schon angeben. Der Betreuer wird angehört. Die betreute Person wird persönlich angehört. Abwarten.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Geändert von Fara (22.07.2015 um 15:46 Uhr) |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Also füll ich den Antrag aus und meine Mutter unterschreibt dann in ihren Namen
Weil auf den Antrag steht Anregung zur Aufhebung einer Betreuung Sehr geehrte Damen und Herren, ich rege an, für Und unten steht dann Ich bin bereit, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen. Deswegen dachte ich das ich auch den Antrag stellen kann |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Weil dann sieht ja gleich das Amtsgericht das ich mich um sie und ihre Belange kümmere
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#7 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Anregung zur Aufhebung einer Betreuung = das Betreuungsverfahren wird nicht mehr benötigt. Gar nicht mehr.
Antrag auf Betreuerwechsel = die Betreute möchte den jetzigen Betreuer nicht mehr. Warum auch immer. Sie möchte jemand anderes oder gleich Herrn / Frau XY. (Ersteres = Richterzuständigkeit, zweiteres = Rechtspflegerzuständigkeit). Und nein, beides kann nur die Betreute oder der Betreuer. Du kannst nichts beantragen oder anregen. Du bist nicht am Verfahren beteiligt. Wohl aber kannst Du die Betreute unterstützen und Deine Hilfe anbieten bzw. Deine Bereitschaft anzeigen, die Betreuung übernehmen zu wollen. Was das Gericht dann davon macht ... abwarten. Ach ja: Die Betreuungsbehörde ist dann auch noch mit im Boot.
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Muß man als ehrenamtlicher Betreuer auch jedes jahr beim Gericht abrechnen???
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#9 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Was die Vermögensverwaltung angeht: Ja und nein: Einerseits mußt Du jährlich abrechnen, aber nicht auf Euro und Cent genau und alle Belege beiheften. Andererseits kann durchaus am Betreuungsende (sowie bei Verdacht auf Notwendigkeit) auch zwischendurch eine Rechnungslegung auf Euro und Cent verlangt werden. Die Antwort ist wahrscheinlich keine besondere Hilfe und ich halte die REgelung nicht gerade für besonders gut, da eine gründliche rechnungslegung zum Ende der Betreuung nur dann leistbar ist, wenn man vorher schon die Unterlagen so ordentlich geführt hat, dass es für eine jährliche Rechnungslegung gereicht hätte. Den Kram jahrelang rückwärts zusammenzusuchen ist einfach gruselig. Viele ehrenamtliche BetreuerInnen werden es nicht gerne lesen aber: Ich bin durchaus auch für eine ordentlich Rechnunglegung bei ehrenamtlichen Betreuungen. - Einmal spart man sich den Ärger hinterher. - Als Betreuer weiß man dann auch genauer, wie es um das Geld bestellt ist. - Als Betreuter weiß man, dass da noch wer anders auf das Geld sieht - und was damit passiert. - Als noch nicht Betreuter (und das sind wir möglicherweise alle, bis auf die, die schon betreut werden) nimmt es auch ein Stück weit die Angst vor einer möglichen Betreuung. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 15
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Habe heute den Betreuer bei Mutter getroffen.
Er will nicht nachgeben. Aber will es versuchen ihn per Amtsgericht ab zu setzen. Er sagte mir heute er will kämpfen Meine mutter bekommt unter anderen erst seit diesen Monat 50€ Taschengeld im Monat von Ihm. Eine 73 jährige Frau und du muss um jeden cent betteln
Geändert von Heikoone (22.07.2015 um 19:51 Uhr) |
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