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Betreuer wechseln (von den Betroffenen aus)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer wechseln (von den Betroffenen aus) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, ich habe ne Frage: Ich möchte meinen derzeitigen Betreuer loswerden und ein anderen Betreuer neu beantragen (wechseln). Die ...


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Alt 31.07.2015, 13:29   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.07.2015
Beiträge: 5
Standard Betreuer wechseln (von den Betroffenen aus)

Hallo Leute,

ich habe ne Frage:

Ich möchte meinen derzeitigen Betreuer loswerden und ein anderen Betreuer neu beantragen (wechseln).

Die Gründe sind dafür:

-kein Geld
-keine Mitsprache (absolut 0, alles was ich bringe wird sofort abgelehnt)
-muss regelmäßig Tätigkeiten vollbringen dir mir nicht gefallen( sind mir peinlich)

jetzt habe ich auch schon mit einen Bekannten gesprochen, der das übernehmen sollte.

Er hat folgende Erfahrungen mit mir und den Umfeld:

-Heilerziehungspfleger
-7 Jahre mich betreut (8 Täglich)
-ist verheiratet

Und das wars auch schon vielleicht könnt ihr mir aus dieser Zwicjmühle irgendwie helfen, wie ich es schaffe den Vormund loszuwerden und durch den anderen zu ersetzen.

Danke
Nils
NilsHermann ist offline  
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Alt 31.07.2015, 14:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
Standard

Zitat:
wie ich es schaffe den Vormund loszuwerden und durch den anderen zu ersetzen
Hallo Nils,

du hast keinen Vormund sondern einen Betreuer. Für Erwachsene gibt es seit 1992 keine Vormundschaft mehr.

Wenn du einen Betreuerwechsel beantragen möchtest dann musst du an das zuständige Betreuungsgericht schreiben. Dort kannst du deine Gründe nennen und auch ggfls. einen Betreuervorschlag machen. Das Gericht wird sich dann damit befassen, u.a. auch deinen jetzigen Betreuer dazu anhören und eine Entscheidung treffen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 03.08.2015, 09:25   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.07.2015
Beiträge: 5
Standard

Danke Andreas,

kann man das auch vor ablauf der gesetzlichen Frist machen?
Meine Betreuung geht nämlich noch bis 2017 und ich möchte spätestens nächstes Jahr ihn weghaben.


Danke
Nils
NilsHermann ist offline  
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Alt 03.08.2015, 09:39   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

man kann jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht auf einen Betreuerwechsel stellen. Dafür gibt es keine Fristen.

Ich würde mir dazu einen guten Grund überlegen und Ausdrücke wie ihn "weghaben" zu wollen vermeiden.
Mach dir klar, dass dein derzeitiger Betreuer deinen Antrag als Kopie zur Stellungnahme bekommt und bleibe sachlich und neutral.

Auf andere Betreuervorschläge wird dann eingegangen wenn nichts gegen den "Nachfolger" spricht.
Deinen Angaben nach sollte es keine Probleme geben ausser..... es gäbe noch private unklare Verstrickungen oder es wäre offensichtlich, dass in Absprache etwas durchgesetzt werden soll was dir letztendlich schadet oder was langfristig als nicht sinnvoll erscheint.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.08.2015, 08:13   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.07.2015
Beiträge: 5
Standard

Danke Michaela,

ich habe hier ja auch nur ein kleinen Ausschnitt geschrieben und den Text werde ich ja dann auch sachlich schreiben die mit Argumenten sprechen, warum ich ihn nicht mehr haben möchte.

Ich habe mir in der letzten Zeit alles aufgeschrieben was mich an denen stört und werde dies dann auch mit Beispielen belegen.

Danke
Nils
NilsHermann ist offline  
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Alt 04.08.2015, 14:50   #6
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 521
Lächeln

Wenn er dich sieben Jahre betreut hat, ist er nicht evtl. in der Einrichtung tätig oder evtl. doch? Dann gehts nämlich nicht (Interessenkonflikt).

Gruß Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
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Alt 05.08.2015, 13:54   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.07.2015
Beiträge: 5
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Er hat mich 7 Jahre in Wohnheim betreut, ist Betreuer da.
NilsHermann ist offline  
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Alt 05.08.2015, 20:45   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 521
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ja und wenn du noch im Wohnheim lebst und er dort arbeitet, gehts nicht. Die Gründe siehe oben,

Gruß Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
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Alt 06.08.2015, 08:47   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.07.2015
Beiträge: 5
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Kannst du mir es genau erklären warum es nicht geht?

Oder gibt es da auch noch Ausnahmen? Weil ich würde direkt danach auch ausziehen aus dem Heim.

Danke
Nils
NilsHermann ist offline  
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Alt 06.08.2015, 11:44   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
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HAllo,

lies mal §1897 Abs.3 BGB
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agw ist offline  
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