Dies ist ein Beitrag zum Thema Willkür des Betreuers im neuen Mietvertrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
in meinem Fall (Betreuter) geht es darum, inwiefern ich den Betreuer für Folgendes haftbar machen, bzw. zur Verantwortung ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.08.2015
Ort: Leipzig
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
in meinem Fall (Betreuter) geht es darum, inwiefern ich den Betreuer für Folgendes haftbar machen, bzw. zur Verantwortung ziehen kann? ... In die Betreuung kam ich durchs Krankenhaus wegen eines sehr schweren Krankheitsfalls und keiner lebenden Verwandten mehr. Auf Grund dieses Krankheitsfalls wurde meine alte Wohnung aufgegeben und nach Entlassung aus dem Krankenhaus (1 Jahr Liegezeit) eine neue Unterkunft gesucht. Der Betreuer wählte für mich unangemessen eine WG für Intensivpatienten zu weit überteuerten Mietpreisen (anteilig 33m² zu 486 €/warm). Lt. SGB steht mir ein Mietverhältnis bis max. 420 €/warm zu, da schwerbehindert und "Ag"). Die damals für mich zuständige Jobbörse verweigerte den Mietzuschuss zu Recht. Trotzdem ging der Betreuer dieses Mietverhältnis ein. Es wurden über 5 Monate von ihm keine Miete überwiesen. Auch die erforderliche Kaution von 3 Kaltmieten hat er nicht überwiesen. Von all dem habe ich erst nach dem Wechsel des Betreuers ca. ein halbes Jahr später erfahren; von der fehlenden Kaution erst knapp 2 Jahre später. Derweil zahle ich jetzt die entstandenen Mietschulden im 4-stelligen Bereich in Raten a. 50 € zurück (Ich erhalte Grundsicherung.). Die Betreuungsbehörde sagt mir, dass alles rechtens sei. Ich weiß finanziell nicht mehr vor und zurück, zumal jetzt (knapp 2 Jahre später) der Vermieter die Kaution sofort haben will und mein jetziger Betreuer einfach so ein Drittel dessen von meinem Konto überweist, ohne meine soziale Lage zu berücksichtigen (Ich muss ja davon essen und trinken, etc). Was kann ich gegen diese Gebaren tun? Allein schon dieses Mietverhältnis ist ein Verstoß gegen alle Gesetze, was mir jetzt dreist als Schulden beschrieben wird. (Also Eigenverschulden.) Meine alte Wohnung ist gekündigt (wie es auch sein sollte), aber mein gesamtes Hab und Gut ist vernichtet. Ich habe weder eigene Möbel noch Sachen, sondern lebe von den Almosen liebenswerter Pflegepersonen dieser WG, zu dessen Pflege ich allerdings nicht gehöre. Als sich zum (von mir initiierten) Betreuungswechsel herauskristallisierte, dass dieser Betreuer ohne jegliche Verantwortung und Wiedergutmachung aus diesem Verhältnis entlassen wird, er quasi durch die Behörde vollständig rehabilitiert wurde, riet man mir eindringlich, eine Anzeige gegen den Betreuer zu starten, da man selbst keine Möglichkeiten hätte. Genau das tat ich recht unwissend auch. Aus mir nicht verständlichen Gründen wurde nach einem guten Jahr das Verfahren vom Staatsanwalt mit sehr scheinheiligen Gründen eingestellt. Auf meine Beschwerde gemäß der Rechtbelehrung wird in Folge einfach nicht mehr reagiert. Ein anderes Forum riet mir, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dazu benötige ich allerdings einen Beratungsschein. Diesen bekomme ich aber nur, wenn zu diesem Betreuer in diesem Fall kein Justizverfahren läuft oder gelaufen ist. Ich kann diesen Punkt weder bestätigen noch verneinen. Und so hat mich die Betreuungsbehörde gezielt in eine Falle laufen lassen, indem ich in dem Glauben, die Verstöße des Betreuers seien so eindeutig, dass diese Anzeige auch gerechtfertigt ist. So hat mich diese Behörde gezielt meiner juristischen Grundrechte beraubt (die eines Anwaltes, etc.). Wie kann ich überhaupt diesen Betreuer zur Verantwortung ziehen? Jedes Amt schiebt die Verantwortung auf ein anderes Amt. Ich drehe mich im Kreis (Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde, Amtsgericht, zivilrechtlich: Staatsanwalt). LG, Beutelmaus. |
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#2 | |||||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Tag und herzlich Willkommen
hier.So ganz verstehe ich deinen Beitrag nicht aber zu dem was ich verstehe will ich mal versuchen zu antworten: Zitat:
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Jetzt wirds ganz schwer: Zitat:
In deinem Fall ist leider der Schaden nicht erkennbar. Miete muss man zahlen, wenn man das Geld anderweitig ausgibt muss man später die Miete nachzahlen. Oder willst du sagen, der Betreuer hat dein Geld für sich verbraucht und deshalb die Miete nicht zahlen können? Solange du das nicht sagen, und vor allem nicht beweisen kannst ist dir- so verrückt das klingen mag- kein wirklicher Schaden entstanden.Mit einer Klage dürfte es also sehr schlecht aussehen. Gruss. Michaela |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.08.2015
Ort: Leipzig
Beiträge: 4
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Hallo Michaela, zur Erklärung: ...
die Wohnung wurde aufgegeben, da sie nicht barrierefrei ist, ich aber wegen eines Pflegefehlers im Rollstuhl das Krankenhaus verlassen würde. Abgesprochen war die Suche nach einer barrierefreien Wohnung. Unter Hab und Gut verstand ich meine persönlichen Dokumente, Verträge, Urkunden, Bilder, Ausweise, Kontaktdaten wie im Handy, im Telefon, etc. Es sollte wohl das Menschlichste überhaupt sein, solche Unterlagen aufzubewahren. Angeblich sei beim Einschalten mein PC abgebrannt. Ein viertel Jahr nach der Reha ließ mir der alte Betreuer meine Festplatte überbringen. Darauf waren gescannte Kopien all meiner Dokumente und Ausweise. Zusätzlich hatte ich diese Daten auf CD/DVD gebrannt, die in DVD-Hüllen gut beschriftet wie Filme gesichert waren. Auch diese habe er vernichtet. Als ich nach einem knappen Jahr endlich die Festplatte auslesen wollte (die Möglichkeit dazu hatte), wurde durch einen Spezialisten festgestellt, dass die Platte professionell zerstört wurde (unleserlich gemacht wurde). Warum zerstört er aktiv meine Festplatte, warum die Handys und schnurlosen Telefone mit den wichtigen Kontaktdaten darin, warum zerstört er in großen Hüllen beschriftete Datensicherungs-CDs / DVDs? - Er hat mir damit mein gesamtes bisheriges Leben genommen. Der Platzbedarf zum Einlagern dieser Dinge wären zwei Schuhkartons gewesen! - Für all das wären keine wirklichen Lagerkosten entstanden. Als ich bei meiner jetzigen Wohnungssuche eine Wohnung mit 429€ Warmmiete fand und sie beim Sozialamt beantragte, wurde sie wegen der 9€ (über Max-Grenze) in erster Instanz abgelehnt mit der schriftlichen Drohung, dass mir alle zusätzlichen Leistungen gestrichen werden, falls ich trotzdem den Vertrag unterzeichnen sollte. Genau so eine Drohung bekam der Betreuer für den jetzigen Vertrag in Höhe von 486€ Warmmiete; 66€ über der Max-Grenze! Kraft seines Amtes setzte er sich über diese Drohung hinweg und unterzeichnete trotzdem den Mietvertrag. Er hat kein Geld gestohlen. Das Geld war schlichtweg nicht da, weil die Jobbörse den Mietzuschuss wie schriftlich angedroht verweigert hat. Statt dem nachzugehen, hat er die Dinge einfach laufen lassen und eben nichts bezahlt - wovon auch. Er hätte das Mietverhältnis überhaupt nicht eingehen dürfen!!! Der Betreuer hat mit mir nicht geredet, nachdem ein Streit über einige seiner Versäumnisse in der Lautstärke etwas eskaliert war. Mit "man" meine ich eine (angebliche) Chefsekretärin der leipziger Betreuungsbehörde (vielleicht ist sie auch Bereichsleiterin oder so). Sie "verhandelte" mit mir und meiner Präsenzkraft über den Betreuerwechsel und Neufestlegung der Aufgabenkreise. Diese Frau verwies mich immer wieder bei all meinen aufgeführten Problemen auf eine Anzeige, weil nur darüber diese Probleme geregelt werden könnten. Die Einstellung des Verfahrens steht auf einem anderen Blatt. Es bleibt aber der unseriöse Fakt, dass auf meine rechtmäßige Eingabe (per Einschreiben und fristgerecht), sowie den folgenden Anfragen, was mit meiner Eingabe geschehen ist, einfach nicht mehr reagiert wird. Die neue Betreuerin hat etwas Ordnung in diese Finanzen gebracht, was bedeutet, dass alles hätte geregelt werden können. Nur dazu hätte sich der Betreuer bemühen müssen, statt nur zu sagen: seine Anträge wären abgelehnt worden, na und?... Aber selbst sie kannte nicht das Ausmaß der Versäumnisse des Betreuers (wie die fehlende Kaution, etc.) Sie wurde von ihm (wie auch ich immer) durch Unterlassen von wichtigen Informationen belogen. Es erfolgt keine richtige und nur sehr schleppende Übergabe der Dokumente, wenn überhaupt. Ich hoffe dass es jetzt verständlicher wird. (Das hier Geschriebene sind nur die gröbsten Fehler, die er hier begangen hat.) LG, Beutelmaus. |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.08.2015
Ort: Leipzig
Beiträge: 4
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Zur Ergänzung:
Im Antrag zum Beratungsschein muss man 4 Punkte ankreuzen, die als Voraussetzung gelten, damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird. In den ersten 3 Punkten geht es um die finanzielle Situation und Punkt 4 ist folgender: [ _ ] In dieser Angelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt. Diesen Punkt muss ich ankreuzen können, damit überhaupt etwas passiert. Es sind sehr wohl Beschränkungen eingebaut. Liebe Grüße, Swen. Vielen Dank im Voraus |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Objektiv:
Um diesen Punkt zu verstehen, muss der Sinn der Beratungshilfe zu Rate gezogen werden. Sinn ist, eine Angelegenheit außergerichtlich und vorprozessual zu erledigen. Wenn also bereits ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird, ist Prozesskostenhilfe zu beantragen. Andererseits wird davon ausgegangen, dass in den Fällen, wo bereits ein Verfahren durchgeführt wurde, die Angelegenheit nicht mehr vorgerichtlich geklärt werden kann, da die "Fronten verhärtet" sind. Dein Fall: Bei dir liegt der Fall jedoch anders. Du hast eine strafrechtliche Anzeige gestellt. Hierbei liegt die Verfahrenshoheit bei der Staatsanwaltschaft. Wenn diese nun davon ausgeht, dass der Tatverdacht nicht ausreicht und das Verfahren einstellt, ist zwar diese Anzeige hinfällig, aber es besteht immer noch die Möglichkeit, den vermeintlichen Täter anzuklagen. Man sagt, das Klagerecht ist nicht verbraucht. Somit kann man auch feststellen, dass es von Vorteil für zukünftige Anzeigen ist, dass dieses Verfahren eingestellt ist. Schlimmer wäre ein gerichtlicher Freispruch, denn in Deutschland kann niemand wegen ein und derselben Angelegenheit zwei mal vor Gericht gestellt werden, wenn der Kenntnisstand sich nicht verändert hat. Das heißt für dich, da du selbst das Verfahren nicht betrieben hast, kannst du beruhigt das Kreuz setzen. Damit sollte es ohne Probleme möglich sein, dass du Beratungshilfe erlangst. Wichtig ist nur, dass du im Antrag kenntlich machst, dass du als Opfer und nicht als Täter einen Anwalt brauchst. Grundsätzlich ist die Vertretung von Tätern im Strafverfahren auf dem Wege der Beratungshilfe unzulässig. Bei Opfern sieht die Sache anders aus.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Geändert von Betreuerwichtel (20.08.2015 um 12:08 Uhr) |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.08.2015
Ort: Leipzig
Beiträge: 4
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Hallo,
vielen Dank für diese Antwort. Damit sind für mich erst mal grundsätzliche Fragen geklärt. Ich denke mal, dass eine anwaltliche Beratung in meinem Fall wirklich nötig ist. Ich habe schon an verschiedenen Stellen hier im Forum gelesen, dass nicht alle Fakten so eindeutig einzuordnen sind, wie es die Gesetze eigentlich vorgeben. LG, Beutelmaus. |
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