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Pflegedienstistdoof 26.08.2015 13:09

Verwandter von Demenzkranker gestorben
 
Hallo,
Ich bin neu hier und ich hätte gerne eine Einschätzung von Erfahrenen, damit ich weiss, worauf ich mich vorbereiten kann (ferndiagnose ich weeeeiiiss:))
Bei mir im haus wohnt eine alte demenzkranke Frau. Der pflegedienst kommt 3x täglich und sie hat eine haushaltshilfe.
Ihr letzter angehöriger, der mit ihr einkaufen war und geldgeschäfte abgewickelt hat, ist leider verstorben.

Nun ist meine frage, wie geht es weiter mit ihr? Muss ein betreuer bestellt werden? Wie lange dauert soetwas? Wer geht in der zeit mit ihr einkaufen? Hilfe nimmt sie nicht von mir an, sagt ihr (toter) angehöriger macht das für sie. Zudem hat sie keine schlüssel mehr und ist nicht zurechnungsfähig, allerdings denke ich nicht dass sie andere gefährden würde. Allerdings erzählt sie immer dass bei ihr eingebrochen wurde und dass sie noch total klar im kopf ist, obwohl sie nichtmal den tod des angehörigen realisieren kann. Am nächsten tag sagt sie sie hätte ihn schon beerdigt, danach sagt sie er kommt die woche zum einkaufen.
Ins pflegeheim möchte sie nicht, zuhause vereinsamt sie total, fragt nach ihrer mami usw.
Ist das eine situation, in der der betreuer sie im heim unterbringen würde? Oder betreutes wohnen? Der pflegedienst fühlt sich für nix zuständig und ich mache mir ein bisschen sorgen, wie es mit ihr weitergeht.
Vielleicht kann ja der eine oder andere was dazu sagen... Einen schönen tag noch :)

Salei 26.08.2015 13:31

das ist sehr nett von dir, dass du dir Gedanken um deine Nachbarn machst.

Ich würde die Betreuungsbehörde bei der Stadt oder dem Kreis benachrichtigen. Die würden sich dann um einen Betreuer kümmern und auch die Seniorenbetreuung der Stadt einschalten, die sich dann bis zur Betreuung kümmern wird.

Dass der Pflegedienst keine Meldung macht kann ich nicht verstehen. Das zeugt nicht von Verantwortungsbewußtsein.

Pflegedienstistdoof 26.08.2015 14:03

Ich vermute mal stark, dass die das verfahren (oder was auch immer) eingeleitet haben. Ich weiss aber, dass die nicht für die einkaufen gehen werden, deshalb meine frage nach dauer und pflegeheim :/

agw 26.08.2015 14:34

Zitat:

Ihr letzter angehöriger, der mit ihr einkaufen war und geldgeschäfte abgewickelt hat, ist leider verstorben.
Zitat:

wie geht es weiter mit ihr? Muss ein betreuer bestellt werden?
Hallo pflegedienstistdoof,

nicht das du das verwechselst. Ein vom Gericht bestellter Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten und nicht seine Einkaufshilfe. Es wäre jedoch seine Aufgabe einen solche Unterstützung zu installieren.

Zitat:

Der pflegedienst fühlt sich für nix zuständig und ich mache mir ein bisschen sorgen, wie es mit ihr weitergeht.
Die Aufgabe des Pflegedienstes besteht nicht darin das Leben seiner Kunden zu organisieren, sondern er handelt im Rahmen seiner Tätigkeiten im Pflegebereich, sonstige Entscheidungsbefugnisse hat er nicht. Er kann höchstens eine Anregung an das zuständige Betreuungsgericht schicken damit dort ermittelt wird ob eine Betreuung notwendig ist.

Zitat:

Ich vermute mal stark, dass die das verfahren (oder was auch immer) eingeleitet haben.
Vermuten ist schön, Wissen ist besser. Frag entweder mal den Pflegedienst oder schreib selber eine Anregung an das Gericht oder die Betreuungsbehörde damit das Leben deiner Nachbarin gesichert werden kann.

Zitat:

Ich weiss aber, dass die nicht für die einkaufen gehen werden,
Du hast doch geschrieben das es auch eine Haushaltshilfe gibt.

Aber auch das ist alles Stochern im Nebel, solange man nicht sicher die persönlichen Verhältnisse und evtl. bereits bestehende Finanzierung durch Dritte kennt.

P.S.: Ich hab den Titel deines Threads mal geändert da es sich wohl lediglich um einen Bekannten handelte der verstorben ist und nicht um einen Vormund ( den es für Erwachsene auch nicht mehr gibt)

Gruß,
Andreas

michaela mohr 26.08.2015 22:25

Zitat:

Nun ist meine frage, wie geht es weiter mit ihr? Muss ein betreuer bestellt werden?
Nicht immer wenn alles nicht so gut klappt muss gleich ein betreuer her. Der normale Weg wäre, dass du dich an den städtischen Sozialdienst (über die Stadtverwaltung) wendest und dort die Situation schilderst. Die gehen dann los und erkunden die Situation und Lebenslage.
Ob daraus dann wirklich eine rechtliche Betreuung wird steht in den Sternen.

Gruss Michaela

Pflegedienstistdoof 27.08.2015 11:39

Vielen Dank für die Antworten, ich weiß dass alles sehr vage und vermutet ist, aber der Pflegedienst gibt mir keine Auskunft, weil ich ja nichts damit zu tun habe (im Prinzip richtig).

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 89896)
Nicht immer wenn alles nicht so gut klappt muss gleich ein betreuer her.

Bedeutet also, wenn der Verstrobene eine Vollmacht für die Dame hatte (weiß ich!), weil sie nicht mehr für sich selbst sorgen kann, muss nicht automatisch eine neue Person bestimmt werden?

Imre Holocher 27.08.2015 20:03

Moin moin

Zitat:

Zitat von Pflegedienstistdoof (Beitrag 89920)
Bedeutet also, wenn der Verstrobene eine Vollmacht für die Dame hatte (weiß ich!), weil sie nicht mehr für sich selbst sorgen kann, muss nicht automatisch eine neue Person bestimmt werden?

Wie sollte diese Automatik den funktionieren? Für die Bestimmung eines neuen Bevollmächtigten hätte die Dame selber schon vorab einen festlegen müssen. Dann gäbe es einen.

Wenn nicht - und wenn die Dame ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selber regeln kann - dann ist schon die Anregung einer Betreuung beim Gericht notwendig, bevor auch nur irgendetwas passiert. Von alleine Kann das Gericht nichts unternehmen, weil es nichts von der Notwendigkeit dazu weiß.

Falls der städtische Sozialdienst (Vorschlag von Michaela) schon wegrationalisiert sein sollte, dann versuche es mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Schildere die Lage, bitte um einen Besuch bei der Dame und dann mal sehen. Die Leute vom Psychdienst kennen sich mit sowas und vor allem auch mit der Anregung einer Betreuung gut aus.

MfG

Imre


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