Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf der das? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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9,90 € sind da als Bedarf pro Monat für den Friseur einkalkuliert im Regelsatz.
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#11 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Schau mal auf den Link:
![]() 9,90 € sind da als Bedarf pro Monat für den Friseur einkalkuliert im Regelsatz. Wenn du nun rechnest, dass ca. 150 € (und das ist schon aufgerundet) für die Ernährung berechnet sind, bekommst du mit deinen 200,00 € schon mehr, als dein Ernährungsbedarf ist. Damit stehen dir jeden Monat 10,00 € zur Verfügung, um zum Friseur zu gehen und 40,00 €, für Unterhaltung (z.B. Kino) und ähnliche Dinge. Alles andere, was auf das Konto an ALG II geht, verwaltet der Betreuer für die anderen Dinge (Telefon, Strom, usw.). Er muss sogar etwas zur Seite legen, denn im Grundbedarf sind die Kosten für Neuanschaffung und Reparatur von Möbeln und Haushaltsgeräten mit einkalkuliert. Das heißt also, geht mal was kaput, hilft das jobcenter nicht weiter, denn die haben ja bereits bezahlt.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#12 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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was wird denn für Telefon veranschlagt?
Handyvertrag hab ich schon gekündigt, ging aber erst zum nächsten Jahr. Gibts da auch Regelsätze? |
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#13 |
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Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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#14 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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darf ich mir diese "Nachrichtenübermittlungsverträge" selber aussuchen oder dazubuchen? Wie weit kann ich da gehen?
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#15 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Zitat:
ich weiß jetzt nicht so genau was du hier eigentlich erwartest. Du hast selber einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge beantragt, da du in diesem Bereich Probleme hast. Dafür hast du einen Betreuer bekommen. Kläre also bitte deine direkte Geldeinteilung mit deinem Betreuer, hier kann dir niemand etwas dazu sagen, da hier auch niemand deine sonstigen finanziellen Verpflichtungen etc. bekannt sind. Da dein Betreuer im Zweifelsfall sowieso deinen Verträgen zustimmen muss ist dies das einzig sinnvolle. Gruß, Andreas
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#16 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Ich wollte hier eigentlich mehr über meinen Handlungsspielraum innerhalb eines Einwilligungsvorbehalts wissen. Und wann ich den Betreuer fragen muss und wann nicht.
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#17 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Kurz und knackig:
Wenn es um Geld geht, musst Du immer fragen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#18 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Also für Friseur, Fernseher u. andere techn. Geräte. Möbel u. Interieur.
Denn das alles kann ich von dem Taschengeldkonto mit wöchentlich 50 € nicht bestreiten. Das macht nicht gerade lebensfroh. |
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#19 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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§ 105a BGB kann sicher auch ananlog angewandt werden, denn wenn der Geschäftsunfähige Geschäfte des täglichen Lebens abschließen darf, so kann der einwilligungsbedürfte Geschäftsfähige das erst recht. Hier sind aber wirklich Geschäfte des täglichen Lebens gemeint. Also der Kauf des Brötchens oder der Hose. Ausgenommen sind solche Anschaffungen, die im weitesten Sinne nicht alltäglich vorgenommen werden. Dies bezieht sich also nicht auf Dinge, die ich seltener als 1 mal pro Jahr erwerbe (Fernseher, Kühlschrank, ...)
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#20 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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wozu zählen dann solche Geschäfte wie Ebay und amazon? Fallen die noch unter Hobby oder Eigenbedarf. oder muss ich das auch mit dem Betreuer absprechen? Bei einer Auktion wär das schwierig...
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| ebay, einwilligungsvorbehalt |
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