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George50Cologne 26.10.2015 16:13

Schonbetrag MUSS angespart werden?
 
Hallo,
wo kann ich nachlesen
das ein Schonverögen von € 2.600 zwingend anzulegen ist?

Aus diesem Grund wird kein Taschengeld gezahlt.

Die Betroffene erhält Sozialhilfe
und es sind erst ca. € 2.250 angespart worden;
auf Sparbuch und Girokonto

Danke
George50Cologne

michaela mohr 26.10.2015 16:22

Zitat:

wo kann ich nachlesen
das ein Schonverögen von € 2.600 zwingend anzulegen ist?
Nirgendwo weil das nicht so ist.

Zitat:

Aus diesem Grund wird kein Taschengeld gezahlt.

Die Betroffene erhält Sozialhilfe
und es sind erst ca. € 2.250 angespart worden;
Wenn der Verbrauch des Barbetrags, nicht Taschengeld!, nicht mehr gewährleistet ist dann kann der Kostenträger schon auf Einsparungsideen kommen.
Es ist ja nun auch nicht so, dass der Staat dafür aufkommen muss damit für evtl. Erben etwas übrig bleiben kann. Der Rest der Beantwortung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

George50Cologne 26.10.2015 16:28

Herzlichen Dank
bringt meine "zu Betreuende"
hoffentlich bald weiter
George50Cologne


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