Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag MUSS angespart werden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wo kann ich nachlesen
das ein Schonverögen von € 2.600 zwingend anzulegen ist?
Aus diesem Grund wird kein Taschengeld ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
26.10.2015, 17:13 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2015
Beiträge: 11
|
Schonbetrag MUSS angespart werden?
Hallo,
wo kann ich nachlesen das ein Schonverögen von € 2.600 zwingend anzulegen ist? Aus diesem Grund wird kein Taschengeld gezahlt. Die Betroffene erhält Sozialhilfe und es sind erst ca. € 2.250 angespart worden; auf Sparbuch und Girokonto Danke George50Cologne |
26.10.2015, 17:22 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Es ist ja nun auch nicht so, dass der Staat dafür aufkommen muss damit für evtl. Erben etwas übrig bleiben kann. Der Rest der Beantwortung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||
26.10.2015, 17:28 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2015
Beiträge: 11
|
Herzlichen Dank
bringt meine "zu Betreuende" hoffentlich bald weiter George50Cologne |
Lesezeichen |
Stichworte |
schonbetrag |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|