Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag MUSS angespart werden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wo kann ich nachlesen
das ein Schonverögen von € 2.600 zwingend anzulegen ist?
Aus diesem Grund wird kein Taschengeld ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2015
Beiträge: 11
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Hallo,
wo kann ich nachlesen das ein Schonverögen von € 2.600 zwingend anzulegen ist? Aus diesem Grund wird kein Taschengeld gezahlt. Die Betroffene erhält Sozialhilfe und es sind erst ca. € 2.250 angespart worden; auf Sparbuch und Girokonto Danke George50Cologne |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Es ist ja nun auch nicht so, dass der Staat dafür aufkommen muss damit für evtl. Erben etwas übrig bleiben kann. Der Rest der Beantwortung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2015
Beiträge: 11
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Herzlichen Dank
bringt meine "zu Betreuende" hoffentlich bald weiter George50Cologne |
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