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Betreuungsverfahren läuft/Betreuer bestellen

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Hallo, bin neu hier und frage einfach mal ohne lange zu suchen. Ist ja jedes mal ein spezieller Fall denke ...


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Alt 08.11.2007, 09:07   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 2
Standard Betreuungsverfahren läuft/Betreuer bestellen

Hallo,

bin neu hier und frage einfach mal ohne lange zu suchen. Ist ja jedes mal ein spezieller Fall denke ich und vielleicht bekomm ich paar konkrete Antworten.

Der "Ex-Anwalt" meiner Oma hat ein Betreuungsverfahren für meine Oma eingeleitet gegen Ihren Willen. Nun wurde Einspruch nach Einspruch eingereicht, ärztliche Gutachten erstellt usw. Nun war gestern die Anhörung vor Gericht und so wie es aussieht bekommt sie einen Betreuer für finanzielle Angelegenheiten! Es war auch eine Anwältin vor Ort die wohl als Betreuerin bestellt werden soll.

Jetzt die eigentliche Frage! Kann meine Oma jetzt noch mich oder andere Personen als Betreuer vorschlagen!? Hab gelesen, das auf die Wünsche des Betreuten in den Meisten Fällen Rücksicht genommen wird. Ich bin der Enkel, hab ein gutes Vertrauensverhältnis zu meiner Oma und habe eine abgeschlossene Bankausbildung. Das einzige ist, das ich ca. 350km entfernt wohne. Jedoch sehr flexibel bin durch meine Selbstständigkeit und ich innerhalb von 3Std. auch vor Ort sein kann. Ausserdem läßt sich ja auch vieles über Fax, Email, Telefon etc. erledigen!

Würde mich freuen paar Informationen diesbezüglich von Euch zu bekommen! Wir müssen halt schnell reagieren da es alles schon am laufen ist und ich denke in den nächsten 2 Wochen der richterliche Beschluss kommt!
Marcusvw7 ist offline  
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Alt 08.11.2007, 10:31   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Markus,

ich würde an deiner Stelle ganz schnell, aber sowas von schnell eine Betreuungsvollmacht fertigen und sie von deiner Oma unterschreiben lassen und sie selbst unterschreiben und es von ihrem Arzt bestätigen lassen, dass deine Oma im Vollbesitz ihrer geistigen Kräft dich bevollmächten will. Wenn möglich noch heute oder morgen und das Ganze dann dem Gericht zufaxen. Damit kommst du evtl. einem Beschluss auf eine Betreuung zuvor.

Sollte erst die Betreuung angeordnet sein, wird es schwierig. Entscheidend ist, dass deine Oma noch recht gut weiß, was sie will und auch den Eindruck vermittelt, sich auch für ihre Rechte einsetzen zu können. Bei der richterlichen Anhörung ist es oft so, dass der/die Richterin einen Eindruck von der Sachlage hat und für sich entscheidet und die Beteiligten von der eigenen Sicht der Dinge und Verhältnisse zu überzeugen versucht.

Eine gerichtliche Betreuung aus der Welt zu schaffen ist schwierig, wie du hier im Forum nachlesen kannst.

Doch der Wille der Hilfsbedürftigen aber Geschäftsfähigen Person ist zu respektieren. Gleichwohl wird das Gericht die Entfernung als ein großes Handicap werten und meinen, dass eine Betreuung über diese Distanz nicht wirklich geführt werden kann, selbst wenn du versicherst, sehr mobil und flexibel zu sein.

Deshalb wirst du wohl eher nicht die gerichtliche Betreuung deiner Oma bekommen. Wie gesagt, deshalb ist es besser, sie entscheidet vorweg zu deinem Gunsten per Betreuungsvollmacht. Im Internet findest du reichlich Vordrucke. Begehe nicht den Fehler, sie nur auszudrucken, das Erfragte anzukreuzen und bloß unterschreiben zu lassen. Das kann den Eindruck erwecken, als hättest du jetzt die Notbremse gezogen und deine Oma belatschert.

Verfasse anhand eines ausführlichen Vordrucks eine Vollmacht so, als hätte sie deine Oma geschrieben. Also möglichst mit ihrem Vokabular und Schreibstil und ohne einen Hinweis auf irgendeinen Vordruck. Gerade so, als hätte sie dir das in die Hand diktiert also Verfasserin der Vollmacht zu sein. Und wie gesagt, beeil dich.

Ausführlich meint, darin enthalten sollen sein alle wichtigen Aufgabengebiete Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, und Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Und zwar nicht nur die Gebiete benennen, sondern auch was dazu schreiben. Also bei der Gesundheitssorge z.B. Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht. Bei der Aufenthaltsbestimmung ob Heim, wenn ja wo oder doch zuhause. Zur Vermögenssorge was zu der Bankverbindung, Rentenangelegenheit, Sparguthaben pipapo. Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden z.B. Leistungen der Grundsicherung. Du verstehst. Also auf gar keinen Fall was von Generalvollmacht schreiben. Und wenn, dann auch nur diesen Begriff wie beschrieben erläutern.

Viel Glück
Heinz
 
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Alt 08.11.2007, 13:43   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 2
Standard

Puh....danke Dir für Deine ausführliche Antwort! Ist alles doch sehr viel umfassender und komplizierter als ich dachte!
Hätte damit gerechnet, dass Sie nur den Wunsch äussern muß mich als Betreuer zu wählen und ich dann daraufhin geprüft und gefragt werde.

Dann werd ich mich jetzt mal bemühen...Danke!
Marcusvw7 ist offline  
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Alt 09.11.2007, 15:35   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Doch der Wille der Hilfsbedürftigen aber Geschäftsfähigen Person ist zu respektieren.
Keine Betreuung gegen den Willen der Geschäftfähigen (BVerfG 22,180 (219f.); BayObLG FamRZ 1995, 510).


Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Sollte erst die Betreuung angeordnet sein, wird es schwierig. Entscheidend ist, dass deine Oma noch recht gut weiß, was sie will und auch den Eindruck vermittelt, sich auch für ihre Rechte einsetzen zu können.
Zur Wirksamkeit einer Vollmachtserteilung wird argumentieret, es reiche, wenn das Wesen der Vollmacht noch ausreichend bewusst ist (Knittel/Seitz, BtPrax 1/2007, Seite 22).

Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Gleichwohl wird das Gericht die Entfernung als ein großes Handicap werten und meinen, dass eine Betreuung über diese Distanz nicht wirklich geführt werden kann, selbst wenn du versicherst, sehr mobil und flexibel zu sein.
Kommt auf die Sache an. Scheinbar bedarf es Fachwissen zur Führung der Betreuung, was wohl vorhanden ist. Wenn sich nicht täglich um die Betreuung gekümmert werden muss, dürfe die Distanz hier keine Rolle spielen. Grundsätzlich muss das Gericht denjenigen zum Betreuer bestellen, den die Oma vorschlägt, es sei denn er wäre ungeeignet (§ 1897 V BGB). Ehrenamtliche Betreuer sind Berufsbetreuern vorzuziehen (§ 1908b I BGB).

.
Roy ist offline  
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