Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerechtigkeit... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen!
Folgender Fall (Kurzform): Mein Bruder und ich sind seit kurzem Betreuer unseres Vaters geworden. Er liegt seit 9 ...
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#1 |
Gesperrt
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Beiträge: 1
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Hallo zusammen!
Folgender Fall (Kurzform): Mein Bruder und ich sind seit kurzem Betreuer unseres Vaters geworden. Er liegt seit 9 Jahren im Wachkoma. Unsere Stiefmutter hatte ihn bis zu ihrem Tod durch Krebs (Anfang des Jahres) zu Hause gepflegt. Da es sich bei unserem Vater um einen Berufsunfall handelte, bekam/bekommt er relativ viel Geld jeden Monat. Zu Lebzeiten der Stiefmutter hat sie ihren beiden Kindern SEHR viel Geld von diesem Konto zukommen lassen (Stiefmutter und ihre beiden Kinder haben ihr Leben lang noch NIE etwas gearbeitet!!!!) Sie finanzierte ihnen Autos, Motorrad, Laptops, Wohnungseinrichtung, monatl. Taschengeld von 500 €, etc.... und zu guter letzt jedem 40.000 € für je ein Häuschen. Da uns das logischerweise irgendwann aufviel, was die beiden arbeitslosen Kinder sich denn plotzlich so alles leisten können, haben wir sie mal zur Rede gestellt. Seit dem haben wir kein gutes Verhältnis mehr zu ihnen... Verständlicherweise. Nun sind mein Bruder und ich die Betreuer. Unser Vater ist bestens versorgt. Die BG bezahlt den kompletten Heimaufenthalt und es gehen zusätzlich jeden Monat ca. 2.500 € auf seinem Konto ein (eine Lebensvers. und Sterbegeldvers. existieren auch). Da laut Berliner Testament alle 4 Kinder zu gleichen teilen erben werden, im Falle dass er irgendwann stirbt, würden wir gerne ein Hauch von Gerechtigkeit walten lassen und wenn möglich zumindest einen Teil des Geldes auf unsere Seite bringen. Gibt es hier Möglichkeiten? Bsp. Im Sinne unseres Vaters überweisen wir uns von der großen Summe jeden Monat je 500 € Taschengeld oder zu Weihnachten und Geburtstag? Ist sowas möglich? Wir wollen uns nicht übermäßig bereichern, wir wollen nur nicht, dass die beiden Stiefgeschwister sich noch mehr von dem Geld unseres Vaters bereichern als sie es schon in großem Stil getan haben. (Bei der Übergabe der Daten waren die Konten so gut wie leergeräumt) Ist soetwas gerecht?? Viele Grüße, Marcel |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Die Geldgeschenke der ehemaligen Betreuerin an ihre Kinder waren nicht wirksam, weil Schenkungen aus dem Vermögen des Betroffenen nicht (bzw. bedingt -> Anstandsschenkungen) möglich sind.
Die gewünschte Herbeiführung von "Gerechtigkeit" durch Zahlungen von Geld an die jetzigen Betreuer ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Schenkung handelt. Da die Betreuer den Betroffenen vertreten, können sie die Schenkung - so sie denn wirksam gemacht werden könnte - nicht selbst vornehmen, da es sich um ein Insichgeschäft handelt. Ist alles ein wenig blöde gelaufen. An Ihrer Stelle würde ich ggfs. die Rücksprache mit dem sachbearbeitenden Rechtspfleger und evtl. mit einem Rechtsanwalt führen. Gerechtigkeit heißt manchmal auch, dass alle gleich schlecht behandelt werden 8) |
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Stichworte |
angehörige, betreuerwechsel, schenkung |
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