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Entlastungerklärung

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Hallo, folgende Situation: meine Schwester und ich hatten vom 02.02.2015 bis 02.08.2015 die vorläufige Betreuung meiner Mutter. Es gab viel ...


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Alt 01.12.2015, 09:17   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
Standard Entlastungerklärung

Hallo, folgende Situation: meine Schwester und ich hatten vom 02.02.2015 bis 02.08.2015 die vorläufige Betreuung meiner Mutter. Es gab viel Krach, insbesondere, weil meine Schwester von vorneherein befürchtet hat, dass ich mich übervorteilen würde: jede von uns hat ein Haus, in dem meine Mutter noch Nießbrauch hat. Beide Häuser sind in einem miserablen Zustand, wobei meines noch desolater ist, weil meine Mutter im Haus meiner Schwester wohnt und in meinem Haus seit Jahren nicht mehr war.
Das Betreuungsgericht hat es nicht geschafft pünktlich eine neue Betreuung zu bestellen, meine Schwester wurde dann 4 Wochen später zur gesetzlichen Betreuerin bestellt, weil ich es abgelehnt habe - obwohl der Rechtspfleger mich beim Richter empfohlen hat. Da das überhaupt nicht funktioniert hat wurde meine Schwester am 13.10.2015 entlassen und ich bestellt. Ich habe die Betreuung angenommen. Also gab es nach der vorläufigen Betreuung vier Wochen keine Betreuung, dann meine Schwester 4 Wochen und dann jetzt ich seit sieben Wochen.
Zum Ende der vorläufigen Betreuung hat mir meine Mutter eine Entlastungserklärung unterschrieben.
Irgendwann habe ich mal versucht die für uns zuständige Rechtspflegerin zu erreichen da teilte man mir mit, dass sie noch neu und oft auf Schulungen sei.
Die Vermögensaufstellung zur Übernahme der Betreuung habe ich noch nicht gemacht, weil mir noch Bankauszüge fehlen. Meine Mutter ist vermögend.
Jetzt bekomme ich von ihr ein Schreiben, dass ihr bei Durchsicht der Unterlagen aufgefallen sei, dass meine Mutter noch Kosten für das Betreuungsverfahren zu bezahlen habe. Deshalb soll ich ihr den aktuellen Stand der Nettomieten der Immobilien mit Nießbrauch schicken und Rechnungen der Instandhaltungsmaßnahmen.
Normalerweise würde ich ihr das jetzt einfach schicken, aber zum einen sind da richtig viel Rechnungen, weil zwei Wasserschäden waren, die die Versicherungen bezahlt haben, zum anderen möchte ich mich nicht schikanieren lassen und sie sollte ihren Job doch richtig machen: sie bekommt doch sowieso noch eine Vermögensaufstellung von mir und mich würde schon mal interessieren, was sie mit den Rechnungen zu den Instandhaltungsmaßnahmen überhaupt will. Ich habe nämlich den Verdacht, dass meine Schwester dahinter steckt....
Meine Mutter hat mir zum Ende der vorläufigen Betreuung eine Entlastungserklärung unterschrieben, insofern muss ich ihr doch gar nichts mitteilen, oder? Und wie haben die überhaupt das Vermögen ermittelt, um die Kosten für das Betreuungsverfahren zu ermitteln? Damals sind ja auch schon Aus- und Einzahlungen gewesen, die sie nicht kennen kann - vielleicht die von meiner Schwester (sie redet nicht mehr mit mir), aber zumindest nicht meine.
Liege ich richtig?
wenzlein ist offline  
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Alt 01.12.2015, 11:07   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
Standard

Noch eine Nachtragsfrage: welcher Zeitpunkt liegt für die Ermittlung für die Gerichtskosten zugrunde? Anfang der Betreuung (bei uns 02.02.2015) oder Ende des Jahres? Und das Betreuungsverfahren wurde zwischendurch an ein anderes Amtsgericht weiter gegeben - teilen sich die beiden Gerichte den Betrag oder wird das doppelt erhoben?
wenzlein ist offline  
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Alt 01.12.2015, 11:19   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Liege ich richtig?
Nein

Die Rechtspflegerin fordert wahrscheinlich diese Unterlagen an um zu ermitteln nach welchem Vermögenswert die Gerichtsgebühren für die Einrichtung und Führung der Betreuung festzulegen sind. Oder sind schon Gebühren an die Justizkase gezahlt worden?
Hier kannst du dich über die anfallenden Gebühren informieren
Amtsgericht Karlsruhe - FAQ Betreuung

Ich würde dir auch empfehlen nicht hinter jedem Brief vom Amtsgericht eine Attacke deiner Schwester zu vermuten. Ich kenne keinen Rechtspfleger, der sich vor den Karren eines Angehörigen spannen lässt um den Betreuer zu schickanieren. Da fehlt die Zeit und das Motiv. Familiäre Querelen interessieren da nicht.

Was dagegen sehr interessiert ist die Zusammenarbeit des Betreuers mit dem Gericht und wie er den Bitten um Auskunft gegenüber dem Gericht nachkommt. Sollte es auf diesem Gebiet zu Problemen kommen, wird der Betreuer auch schon mal wegen Nichteignung zur Führung der Betreuung ausgetauscht. Dann entscheidet man sich letztendlich für einen Berufsbetreuer der keine persönlichen Probleme damit hat Unterlagen beizubringen.

Also ruhig bleiben, Unterlagen zusammen stellen und ab damit ans Gericht
Salei ist offline  
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Alt 01.12.2015, 11:45   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
Standard

Hallo, danke für Deine Antwort. Mir ist schon klar, dass der Rechtspfleger die Unterlagen zur Ermittlung der Gerichtsgebühren anfordert. Meine Frage war ja nur, was er mit den Rechnungen zu Instandsetzungsmaßnahmen will - er braucht die monatlichen Einnahmen und eine Vermögensaufstellung - in beiden Fällen bringen ihm Rechnungen über Instandsetzungsmaßnahmen nicht weiter. Oder ? Wenn er alle Rechnungen haben wollte, könnte ich das ja noch nachvollziehen - aber nein - warum die von Instandsetzungsmaßnahmen? Ich kann mir halt einfach keinen anderen Grund, als die Ängste meiner Schwester vorstellen.
Ich wäre übrigens sehr froh, wenn es ein Berufsbetreuer machen würde. Mit meiner Mutter kommt keiner zurecht - deshalb hat es meine Schwester ja auch wieder entzogen bekommen. Aber der damalige Rechtspfleger für das Verfahren zur Betreuerbestellung an sich (also ein Rechtsanwalt) sagte mir, dass wenn meine Mutter keinen Berufsbetreuer will, auch keiner eingesetzt werden wird. Hier im Forum lese ich das anders - war aber bei meiner Mutter so. Ich glaube auch nicht, dass ein Berufsbetreuer lange durchhalten würde - vielleicht hat der Rechtspfleger das damals so gemeint. Und der Richter hatte so viel Ärger mit meiner Mutter - ich glaube der fässt dieses Verfahren freiwillig nicht mehr an. Komme was wolle. Würde ich an seiner Stelle auch nicht machen. Alle wollen keinen Kontakt mit ihr - ich am liebsten auch nicht.
Kann mir noch jemand meine Fragen beantworten?
wenzlein ist offline  
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Alt 01.12.2015, 15:15   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
Standard

Kosten die für den Erhalt der Immobilie entstehen mindern den Gewinn aus den Mieteinnhamen. Und wenn bekannt ist, dass ein größerer Schaden vorlag möchte der Rechtspfleger halt diese Ausgaben berücksichtigen bei der Berechnung.

Da du ja ehrenamtlicher Betreuer bist kannst du aber auch ganz nett nachffragen warum er gerade diese Dinge benötigt. Schließlich möchtest du ja nichts tun ohne den Hintergrund zu wissen und für die weitere Betreuung zu lernen.
Ich glaube nicht, dass dir dann eine Auskunft vom Rechtspfleger verweigert wird.
Salei ist offline  
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