Dies ist ein Beitrag zum Thema ambulante Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier. Ich habe noch bis vor etwa einem Monat in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt, da ich auf ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2015
Beiträge: 8
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Hallo, ich bin neu hier. Ich habe noch bis vor etwa einem Monat in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt, da ich auf Grund von meinem Asperger-Syndrom und ADHS sehr schwierig war. Die Einrichtung habe ich nun verlassen. Leider hat ein Betreuer dieser Einrichtung ohne mein Wissen und ohne das Wissen meiner Mutter und auch ohne Absprache mit den anderen Betreuern der Einrichtung eine gesetzliche Betreuung angeregt. Es ist bis jetzt noch nichts gekommen, ich habe noch keinen Termin für die Anhörung. Ich möchte keine gesetzliche Betreuung, daher habe ich eine ambulante Betreuung beantragt. Meine Frage ist jetzt: Reicht das dem Richter, mit der ambulanten Betreuung, oder wird es trotz dem eine gesetzliche Betreuung gegen meinen Willen geben? Habe ich überhaupt wegen meinem Autismus einen freien Willen?
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
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Moin moin
Wenn Du Deine sieben Sachen alle geregelt bekommst oder in der Lage bist, Dir die nötige Hilfe zu beorgen, dann liegt überhaupt kein Grund für eine rechtliche Betreuung vor. Z.B. sich eine ambulante Betreuung zu besorgen, ist eine Äusserung des eigenen Willens, die zeigt, dass Du Dir diese Hilfe auch besorgen kannst. Menschen mit einem Asperger-Syndrom sind üblicherweise alles andere als dumm. Sie haben nur Probleme mit anderen zu kommunizieren - umgekehrt genauso: Otto-Normal-Verbraucher weiß üblicherweise auch nicht, wie er mit Asperger-Betroffenen kommunizieren soll. Nur deshalb die Unfähigkeit zu einem freien Willen zu unterstellen ist schon reichlich weit hergeholt. Wenn Du es bisher geschafft hast irgendeine Kommunikationsbasis zu anderen Personen aufzubauen, die für Dich erträglich ist, dann versuche diese dem Gutachter und auch dem Richter zu vermitteln. Dann werden sie Dich auch verstehen und Deinen Willen als einen freien Willen erkennen können. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2015
Beiträge: 8
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Danke! Jetzt weiß ich mehr.
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Stichworte |
ambulante, betreuung, freier wille |
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