Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung Berufsbetreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich besuche eine ältere Dame, die einen Berufsbetreuer hat. In zeitlichen Abständen kommen Kostenforderungen (Vergütungen)ohne einen Nachweis über die erbrachten ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 05.12.2015
Beiträge: 1
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Ich besuche eine ältere Dame, die einen Berufsbetreuer hat. In zeitlichen Abständen kommen Kostenforderungen (Vergütungen)ohne einen Nachweis über die erbrachten Leistungen. Diese Vergütungen werden auch von dem Betreuer selber abgebucht. Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat der Betreute nicht das Recht, eine Auflistung über die erbrachten (oder auch nicht erbrachten Leistungen) zu bekommen?
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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![]() Zitat:
die Berufsbetreuervergütung wird pauschal berechnet. Eine Aufzeichnung von Tätigkeiten findet bereits seit 2005 nicht mehr statt. Zu jedem Vergütungsantrag des Betreuers macht das Gericht auch einen entsprechenden Beschluss, dieser müsste der Betreuten auch entsprechend übersandt werden. Einfach so kann ein Berufsbetreuer sich seine Vergütung nicht entnehmen. Ansonsten lese hier noch mal nach.
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