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gesetzliche Betreuung

 

Viele Fragen! Bitte um Hilfe!

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Heinz schrieb: Die Haltung, dass der/die BetreuerIn nur Gehilfe des/r Betreuten sein soll, geht m.E. auch völlig am Betreuungsrecht vorbei. ...


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Alt 15.11.2007, 23:52   #11
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Heinz schrieb:

Die Haltung, dass der/die BetreuerIn nur Gehilfe des/r Betreuten sein soll, geht m.E. auch völlig am Betreuungsrecht vorbei. Das Wohl der Betreuten indiziert, den Willen der Betreuten auch dort zu übergehen, wenn Entscheidungen statt ihrer oder gegen sie letztlich die Lebenssituation sicherstellt, die sich eigentlich ersehnen.

Heimz das ist ein sehr sehr guter und auch waher satz!!!!!!

lg MOMO
__________________
Momo ist offline  
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Alt 16.11.2007, 07:32   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Wer gibt Dir denn das Recht, dieser Alkoholkranken das Konto zu sperren, wenn sie noch geschäftsfähig ist? So hart das vielleicht klingen mag, aber hat nicht jeder das Recht sich auch selbst zu zerstören?
Zitat:
Ich kenne das Thema Suchtkrankheit auch aus meinem Umfeld und gebe Euch teilweise recht.
Ein Suchtkranker hat schon mal Phasen in denen man mit ihm vernünftig reden kann und er empfänglich ist für Hilfsangebote.
In dieser Phase kann man mit ihm abstimmen, wie man sich verhalten soll, wenn die Sucht ihn wieder übermannt und er zeitweise nicht mehr richtig bei Sinnen ist. Das kann man sich dann u.U. sogar schriftlich bestätigen lassen.
Hallo Peter,

was nutzt mir die schriftliche Bestätigung, wenn das Konto im Vollrausch abgeräumt wurde und kein Geld mehr für Miete und für den Lebensunterhalt bis zum Ende des Monats übrig ist? Sorry, aber eine schriftliche Bestätigung eines Suchterkrankten, in der verfasst ist, dass er kein Geld zuviel abholt, halte ich für völlig nutzlos. Ich halte es genau wie Heinz. Werde ich in so einem Fall auf die Geschäftsfähigkeit hingewiesen, dann mache ich darauf aufmerksam, dass ich mir im Falle einer zeitweisen Geschäftsunfähigkeit das Geld von der Bank zurückhole. Du glaubst gar nicht wie schnell das Konto dann gesperrt wird. Es ist nämlich so, dass z.B. ein Alkoholiker , sofern er betrunken Geld abholt, nicht mehr geschäftsfähig ist. Kann ich beweisen, dass genau zu diesem Zeitpunkt "die Sinne vernebelt" waren, dann sieht es schlecht aus für die Bank.

Also, man muss schon sehr differenzieren. Ich hatte den Fall mit einer drogenabhängigen Frau, die Geld am Automaten abgeholt hatte und vollgepumpt 10 Minuten später ins Krankenhaus kam. Die Bank hatte sich zu Beginn geweigert die Karte zu sperren, weil die Frau ja geschäftsfähig war. Ich habe mir das Geld wieder zurückgeholt. Genauso ging das mit dem Kredit, den eine an Alzheimer Erkrankter 2 Wochen vor Betreuungsbeginn für ihren Sohn aufgenommen hatte.

Heinz hat es wunderbar auf den Punkt gebracht, letzendlich müssen wir Schaden von den Betreuten abwenden und das bedeutet, dass man in so einem Fall die Lebenssituation sicherstellt und nicht dabei zusieht, während sich gerade jemand ruiniert. Was für Betreuer wären wir dann? Es gibt jede Menge Spielraum und nur ein sicherer Betreuer weiß diese richtig anzuwenden, während andere wohlmöglich mit den § unterm Arm herumlaufen und das ausdiskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Tina
Tina L. ist offline  
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Alt 16.11.2007, 08:13   #13
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,764
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Hallo,

kann es sein, dass hier immer wieder eine nutzlose Diskussion entfacht wird, weil der Eine mit seinem theoretischen Rechtswissen meint, den Praktiker belehren bzw. aushebeln zu müssen ?

So interessant der Disput auch mitunter ist, so wenig nutzt es den Betreuern und Betreuten, die hier mitlesen. Kann da nicht mehr untereinander per Mail kommuniziert werden ?

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.11.2007, 08:27   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Andreas,

es nicht unerheblich beide Seiten zu durchleuchten und aufzudröseln, nämlich in wie weit gehen das theoretisches Wissen und Praxis ineinander über. Gerade das ist das Hauptproblem vieler Betreuer und warum sollte das nicht erwähnt werden? Ich habe auch nicht den Eindruck, dass Du das bisher als so nutzlos empfunden hast. Es geht überhaupt nicht ums Belehren, es geht darum Alltagssituationen aufzuzeigen, in denen alle Theorie nix nutzt. Es gibt immer wieder Situationen, in denen sich Betreuer an die blanke Theorie festhalten, weil sie unsicher sind und im Zweifelsfall nichts verkehrt machen wollen. Das ist auch nicht weiter schlimm, aber dafür ist der Austausch umso wichtiger.

Mit freundlichen Grüßen

Tina
Tina L. ist offline  
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Alt 16.11.2007, 09:53   #15
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

>> kann es sein, dass hier immer wieder eine nutzlose Diskussion entfacht wird, weil der Eine mit seinem theoretischen Rechtswissen meint, den Praktiker belehren bzw. aushebeln zu müssen ?

So interessant der Disput auch mitunter ist, so wenig nutzt es den Betreuern und Betreuten, die hier mitlesen. Kann da nicht mehr untereinander per Mail kommuniziert werden ?<<

Dem darf ich entnehmen, dass es für dich nutzlos ist, darüber nachzudenken, wo Gesetz und Rechtssprechung die alltägliche Betreuungsarbeit stützt oder untergräbt? Meinst du mit `der Eine´ jemanden Spezielles hier im Forum? Auch wenn ich immer wieder versuche, all die Verweise auf Rechtssprechung und Paragraphen mit meinen Erfahrungen zu ergänzen oder auch mal zu korrigieren, so ist dieses theoretische Rechtswissen durchaus nützlich und hilfreich.

Wie leicht ist es doch, sein eigenes Ding nach gut Dünken zu machen. Gerade davon zeugen all die Entscheidung, wo eben BetreuerInnen sich einen feuchten Kehricht um die Belange der Betreuten kümmern und meinen, sie könnten die Welt, zumindest die ihrer Betreuten retten.

So sehr manchmal reines Rechtswissen nervt, so unerlässlich ist es, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass es Maßstäbe, Kriterien und Grenzen gibt, zwischen denen wir uns bewegen. Die Versuchung, die Macht zu missbrauchen, ist allzu groß, für EhrenamtlerInnen nicht minder als für Berufstätige.

Insofern erachte ich diese Diskussion überhaupt nicht für nutzlos, sondern gerade für notwendig und freue sehr mich über die anderen Stellungnahmen. Im geschlossenen Forenbereich der Betreuer hatte ich schon mal diese Diskussion Theorie versus Praxis angestoßen, doch leider kam da nichts mehr. Das mag dich bestätigen, dass kein großes Interesse daran besteht. Ich erachte es als erschreckend, dass sowohl das eigene Handeln wie auch die mitunter völlig praxisferne Juristerei nicht hinterfragt wird.

Und über die eigene Positionierung zu Entscheidungen der Gerichte, ob nun die der RechtspflegerInnen oder RichterInnen des Vormundschaftsgerichts oder höhere Instanzen ergibt sich die Möglichkeit, sein eigenes Tun und seine Motivation zu hinterfragen. Wie schnell rutscht ein Betreuer gerade bei Suchtkranken über ein Helfersyndrom in die Co-Abhängigkeit. Und auch hiervon zeugt das Forum ausgiebig. Mitunter ist die Co-Abhängigkeit systemimmanent; soll heißen, es ist mitunter die Aufgabe der Betreuung, den Schaden von Suchtkranken zu korrigieren, wodurch jedoch der Suchtkranke ein Stück aus seiner Verantwortung entlassen wird, von wegen, da ist ja wer, der sich darum kümmert. Dann kann ich ja getrost weitersaufen.

Die Theorie sagt: keine Erziehung, keine Sozialisation, kein Lebenskonzept dem Betreuten überstülpen. Die Suchtberatung sagt: keine Co-Abhängigkeit und wenn der Betreute verreckt. Und das Gericht sagt: kümmern sie sich um die Schulden, um das Mietverhältnis, um evtl. Einweisung, um verlorene Krankenkassenkarte, selbst wenn die Rettungswagen abwinken und sagen, ohne ärztliche Einweisung kein Transport.

Und jetzt kommst du.

Heinz
 
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Alt 16.11.2007, 10:58   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,764
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Hallo,

uups, da bin ich gründlich missverstanden worden. Aber das soll's ja geben. Ich wollte hier nur niemandem auf die Füße treten, vielleicht hätte ich Roß und Reiter nennen sollen. Mache ich sonst ja auch.

Die Beiträge von Roy sind mir eben manchmal arg theoretisch, wärend die von Heinz eben praxisbezogener sind.

Ich merke hier aber auch meine Grenzen. Mit einem Berufsbetreuer kann ich mich eben nicht vergleichen. Als ehrenamtlicher Betreuer habe ich vom Rechtlichen her viel weniger Schwierigkeiten.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 26.11.2007, 17:45   #17
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 2
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VIELEN HERZLICHEN DANK FÜR DIE ANTWORTEN!

sie haben mir sehr weiter geholfen und ich sehe das jetzt klarer....

es besteht leider auch immer eine gefahr wenn ich meinen klienten solches wissen weitergebe. dies ist ein schmalter grad zwischen "recht auf information" und "möglicher daraus resultierender selbstgefährdunG", denn natürlich ist da dieser grundsatz dass jeder sich schädigen darf, nur sind unsere bewohner (teils) durch langjährigen alkoholkonsum so abgebaut, dass sie ihre eigene situation nicht mehr richtig einschätzen können. (beispiel:"ich kann doch wieder in meine wohnung zurück was soll das???" => KEINERELI hauswirtschaftskenntnisse, rückfallgefahr 99%, geistig weit abgebaut vielleicht mit einem geschätzten IQ von 60!!!)

das ist gefährlich...gebe das mit größter vorsicht mal so weiter!

vielen dank!

PASSI
PASSI ist offline  
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selbstbestimmungsrecht, therapie, wohnungsauflösung

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