Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuerin erfüllt ihre Pflicht nicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin erfüllt ihre Pflicht nicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Oma war im Krankenhaus, dort wurde ihr "senile Demenz" diagnostiziert, und alles ging ratzfatz: Psychiater kam, meine Mutter (also ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 20.11.2007, 15:39   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 2
Standard Betreuerin erfüllt ihre Pflicht nicht

Meine Oma war im Krankenhaus, dort wurde ihr "senile Demenz" diagnostiziert, und alles ging ratzfatz: Psychiater kam, meine Mutter (also ihre Tochter) übernahm (mißmutig) Betreuung, Oma kam in ein geschlossenes Heim. So, nach wenigen Tagen klarte meine Oma aber auf und von einer senilen Demenz ist nahezu nichts mehr zu spüren, sie könnte dieses Heim auch verlassen.
Meine Mutter jedoch handelt mit allem wie ein Patriarch. Sämtliche Entscheidungen, die sie trifft, sind entweder nicht mit meiner Oma abgesprochen noch handelt sie so, wie meine Oma dies wünschen würde. Der anstehende neue Heimplatz soll in einer Stadt sein, wo Oma nie war, weil meine Mutter es da nicht so weit zum Besuch hätte, regelmäßiges Haarewaschen wird verweigert, dies koste zuviel Geld, Fußpflege sei nicht nötig (die Nägel waren ihr schon eingewachsen und mußten von mir geschnitten werden), Kleidung/Lebensmittel wird zu klein gekauft bzw. das gekauft, was Oma nicht ißt, weil sie nicht mal die Größe, Wünsche und Bedürfnisse ihrer eigenen mutter kennt - wie soll sie da eine ordentliche BETREUERIN sein? Bei Ämtern ist sie hoffnungslos überfordert, bei anderen Rat einholen will sie nicht, denn sie weiß schließlich selbst, was zu tun ist. Das "Beste" ist ja, das meine Mutter und meine Oma sich zeitlebens eh nie verstanden haben und Oma von ihrer Tochter nicht betreut werden will, ihre Tochter sich zeitlebens auch nie um ihre mutter gekümmert hat.
Frage: Wäre eine Beschwerde beim Vormundschaftsgericht unter Angabe der o.g. Gründe evtl. sinnvoll? Was ich erreichen möchte ist, dass meine Oma die Zeit, die sie noch zum Leben hat und die ihr nun noch bleibt wenigstens so leben kann, wie SIE SELBST es sich vorgestellt hat und nicht eine andere Person meint dass es richtig wäre. Die Vorstellung, dass meine Mutter über ihre Mutter selbstherrlich bestimmt, finde ich entwürdigend und unmenschlich.
Markus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 15:50   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
Standard

Hallo Markus,

Zitat:
Was ich erreichen möchte ist, dass meine Oma die Zeit, die sie noch zum Leben hat und die ihr nun noch bleibt wenigstens so leben kann, wie SIE SELBST es sich vorgestellt hat und nicht eine andere Person meint dass es richtig wäre.
So sollte es eigentlich sein, und das ist es auch, was der Betreuer sicherstellen sollte.

Wenn es nicht so ist, ist es sicher sinnvoll, das Vormundschaftsgericht in Kenntnis zu setzen.

Wenn Deine Oma noch "fit" ist, sollte Sie das am Besten selber machen und einen anderen (geeigneten) Betreuer vorschlagen.

Zitat:
Der anstehende neue Heimplatz soll in einer Stadt sein, wo Oma nie war, weil meine Mutter es da nicht so weit zum Besuch hätte, regelmäßiges Haarewaschen wird verweigert, dies koste zuviel Geld, Fußpflege sei nicht nötig (die Nägel waren ihr schon eingewachsen und mußten von mir geschnitten werden), Kleidung/Lebensmittel wird zu klein gekauft bzw. das gekauft, was Oma nicht ißt,
So sollte es eigentlich nicht sein und man sollte davon ausgehen, daß die eigene Tochter das anders regeln kann.

Freundliche Grüße

Wolfgang Rütten
BB_AACHEN ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 21:57   #3
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Markus
Meine Mutter jedoch handelt mit allem wie ein Patriarch. Sämtliche Entscheidungen, die sie trifft, sind entweder nicht mit meiner Oma abgesprochen noch handelt sie so, wie meine Oma dies wünschen würde.
Das Grundrechdes Betreuen auf Selbstbestimmung darf nicht mehr als unbedingt nötig eingeschränkt werden. Betreuer sollten nur für Betreute entscheiden, wenn diese nicht selbst entscheiden können. Dabei ist im Grundsatz ist immer so zu entscheiden, wie der Betreute selbst entscheiden würde, wenn er entscheidungsfähig wäre. Gegen den Willen des nicht zur freien Willenbestimmung fähigen Betreuten, also des juristisch nicht entscheidungsfähigen Betreuten, darf im Grundsatz aber nur gehandelt werden, wenn eine erhebliche Gefahr nicht anders abgewendet werden kann, es sei denn es ist sicher, dass der Betreute im Nachhinein zustimmt. Gegen den Willen eines einwilligungsfähigen (entscheidungsfähigen) Betreuten, der Art, Bedeutung und Tragweite einer Entscheidung erfassen kann, darf ein Betreuer nicht handeln. Der Betreuer muss Entscheidungenmit dem Betreuten besprechen.
Zitat:
Zitat von Markus
Der anstehende neue Heimplatz soll in einer Stadt sein, wo Oma nie war, weil meine Mutter es da nicht so weit zum Besuch hätte,
Kein wirklicher Grund, ggf. muss ein anderer Betreuer bestellt werden, wenn der Betreuten es wichtiger ist in der gewohnten Umgebung zu bleiben und der Betreuerin der Besuch nicht zumutbar wäre.
Zitat:
Zitat von Markus
regelmäßiges Haarewaschen wird verweigert, dies koste zuviel Geld, Fußpflege sei nicht nötig
Wenn genug Geld da ist, darf die Betreuerin selbt unnütze Ausgaben nicht einfach verweigern.
Zitat:
Zitat von Markus
(die Nägel waren ihr schon eingewachsen und mußten von mir geschnitten werden), Kleidung/Lebensmittel wird zu klein gekauft bzw. das gekauft, was Oma nicht ißt, weil sie nicht mal die Größe, Wünsche und Bedürfnisse ihrer eigenen mutter kennt - wie soll sie da eine ordentliche BETREUERIN sein?
Die Betreuerin ist eine rechtliche Verterterin, zum Einkaufen ist sie nicht verpflichtet, sie muss aber dafür sorgen, dass eingekauft wird.
Zitat:
Zitat von Markus
Bei Ämtern ist sie hoffnungslos überfordert, bei anderen Rat einholen will sie nicht, denn sie weiß schließlich selbst, was zu tun ist.
Wenn sie sich keien Rat holt, obwohl sie ihn benötigt, ist sie ungeeignet.
Zitat:
Zitat von Markus
Das "Beste" ist ja, das meine Mutter und meine Oma sich zeitlebens eh nie verstanden haben und Oma von ihrer Tochter nicht betreut werden will,
Die Oma oder eine von ihr bevollmächtigte Person oder nahe Verwandte kann/können per Beschwerde bei Gericht beantragen, dass eine andere geeignete Person zum Betreuer bestellt wird. Das Gericht kann auch einen Betreuer anweisen Handlungen vor zu nehmen oder zu unterlassen.
Zitat:
Zitat von Markus
Frage: Wäre eine Beschwerde beim Vormundschaftsgericht unter Angabe der o.g. Gründe evtl. sinnvoll?
Ja
Zitat:
Zitat von Markus
Was ich erreichen möchte ist, dass meine Oma die Zeit, die sie noch zum Leben hat und die ihr nun noch bleibt wenigstens so leben kann, wie SIE SELBST es sich vorgestellt hat und nicht eine andere Person meint dass es richtig wäre. Die Vorstellung, dass meine Mutter über ihre Mutter selbstherrlich bestimmt, finde ich entwürdigend und unmenschlich
Das gesetzgeberische Ziel der Reform des Vormundschaftsrechts war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem möglichst weitgehend frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden sich z.B. hier
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2007, 01:27   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 2
Standard

Danke, das klingt ja alles schon mal garnicht so schlecht.
Nur: Kann es denn dann nicht heißen, Oma habe eh senile Demenz und wisse nicht, was sie redet, weshalb die Tochter ja dann sagen kann, was Oma sagt, sei eh nur z.B. wirres Zeug? Oder wird sie bei einer Beschwerde, z.B. jetzt von mir, auf jeden Fall gehört, auch bei dieser ursprünglichen Diagnose? Oder anders gefragt: Richtet sich das Gericht ausschließlich nach der Diagnose, oder wird hinterfragt, inwieweit diese tatsächlich so richtig ist???
Markus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2007, 12:47   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Markus
Danke, das klingt ja alles schon mal garnicht so schlecht.
Nur: Kann es denn dann nicht heißen, Oma habe eh senile Demenz und wisse nicht, was sie redet, weshalb die Tochter ja dann sagen kann, was Oma sagt, sei eh nur z.B. wirres Zeug?
Selbst wenn es wirres Zeug ist, darf nicht gegen den Willen der Oma gehandelt werden, wenn es nicht verhältnismäßig ist, also in der Regel nur bei erheblicher Gefahr.
Zitat:
Zitat von Markus
Oder wird sie bei einer Beschwerde, z.B. jetzt von mir, auf jeden Fall gehört, auch bei dieser ursprünglichen Diagnose?
In bestimmen Fällen hat das Gericht den Betreuten zu hören, meines Erachtens in der Regel auch dann, wenn ein Betreuerwechsel von einem Verwandten verlangt wird. Schließlich soll vorrangig der Betreuer bestellt werden, für den sich der Betroffene aussprichst. Es macht ja keinen Sinn jemand zum Betreuer zu bestellen, den der Betreute nicht leiden kann.
Zitat:
Zitat von Markus
Oder anders gefragt: Richtet sich das Gericht ausschließlich nach der Diagnose, oder wird hinterfragt, inwieweit diese tatsächlich so richtig ist???
Die Diagnose muss nicht hinterfragt werden, denn egal ob richtig oder falsch, das Leben eines falsch diagnostizierten Betreuten darf nicht stärker eingeschränkt werden als das eines nicht Betreuten.
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, beschwerde, betreueraufgaben, demenz, heim

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hausverkauf durch Betreuer - Ist ein Makler Pflicht? lacarpe Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 2 06.08.2007 16:24
Betreuerin loswerden? JoernJanssen Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 7 23.08.2006 00:15


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40