Dies ist ein Beitrag zum Thema Nebenkosten-Nachzahlung bei Grundsicherung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Welche Möglichkeiten hat man als Betreuer, um die Erstattung von Nebenkosten-Nachzahlungen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen zu beantragen und wo kann ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Welche Möglichkeiten hat man als Betreuer, um die Erstattung von Nebenkosten-Nachzahlungen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen zu beantragen und wo kann man das mit Verweis auf welche Grundlagen?
Hintergrund meiner Frage ist, dass zwei Betreute von mir und Empfänger von Grundsicherung Nebenkosten-Nachzahlungen von 550 bzw. 760 Euro für 2015 leisten sollen, die sie in einer Summe keinesfalls aufbringen können und bei deren Ratenzahlung sie nie aus der Verpflichtung herauskommen, denn da sammelt sich von Jahr zu Jahr mehr an. Für Tipps wäre ich sehr dankbar. |
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#2 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du kannst einen Antrag auf Beihilfe für die Nachzahlung beim zuständigen Sozialamt stellen.
Sollten die Nebenkosten den angemessenen Betrag übersteigen, kann eine Bewilligung als Darlehn erfolgen - gegen diesen Bescheid kann man dann mit geeigneter Begründung Widerspruch einlegen. Sollten die hohen Nebenkosten allerdings aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens der zu Betreuenden entstanden sein, wird eine Beihilfe wohl nicht in Betracht kommen und auch ein Widerspruch hätte dann nur geringe Erfolgsaussichten - dann bleibt nur die Möglichkeit der darlehnsweisen Übernahme und eines Einwirkens auf die zu Betreuenden, sich zukünftig wirtschaftlicher zu verhalten. |
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#3 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
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Beantrage unter Beigabe der Abrechnung die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Sollten diese unangmessen hoch ausfallen wird es Rückfragen geben, Aufforderung zur Energieberatung und -einsparung und im Zweifelsfall die Kürzung auf die (ortstypisch) angemessenen Kosten.
Erst wenn das nachvollziehbar und unanfechtbar in die Hose geht, wäre ich bereit über ein Darlehen "zum Erhalt des Wohnraums oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage" zu sprechen. Wäre mal spannend, mit einem Attest über die krankheitsbedingten Unfähigkeit wirtschaftlichen Heizens vor das Sozialgericht zu gehen.
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