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sternchen 03.12.2007 17:40

Ehrenamtliche Betreuung?
 
Hallo,

mich würde folgendes interessieren:

Wenn man eine gesetzliche Betreuung haben möchte für einen Teilbereich, aber die Kosten hierfür nicht tragen kann: Welche Alternativen gibt es? Ich habe von einer Art ehrenamtlicher Betreuung gehört, im Sinne einer Bevollmächtigung. Wenn man jetzt aber niemanden hat, dem man diese Bevollmächtigung geben könnte, was dann?

Danke für Tipps,

sternchen

Heinz 03.12.2007 19:36

Hey Sternchen,

du bringst etwas durcheinander: also, an den Kosten für eine Betreuung wird beteiligt oder trägt sie ganz, sofern er/sie vermögend ist. Leute, die von einer Stütze leben, ob Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente, Grundsicherungsleistung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, für die ist die Betreuung durch einen Berufsbetreuer kostenfrei. Den oder die zahlt die Landeskasse.

Wenn du eine ehrenamtliche Betreuung haben möchtest und kennst niemanden, der es machen will, dann frag doch beim örtlichen Betreuungsverein (Caritas, Diakonie, freie Vereine, Sozialdienste) nach. Mitunter vermitteln die ehrenamtliche Betreuungen. Heißt, der oder die wird auch vom Gericht benannt.

Die Vollmacht ist etwas ganz Privates. Also ohne Gericht. Da würdest du jemanden bevollmächtigen, für dich tätig zu werden. Das geht aber nur, wenn du jemanden auch vertrauen kannst.

Heinz

sternchen 03.12.2007 21:42

Hallo Heinz,

Danke für die schnelleAntwort!

Das würde also bedeuten, dass wenn jemand verheiratet ist und weder man selber noch der Ehepartner ist vermögend, die Landeskasse die Kosten für den Betreuer übernehmen würde?
Was ist denn, wenn der dann zu Betreuende noch Verwandte in gerade Linie hat, können die nicht ran gezogen werden? Für die ehrenamtliche Betreuung müsste man nichts bezahlen? Und eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter wird auch anerkannt? Und wie kommt man da an jemanden ran, der so etwas macht und sich auch auskennt? Es soll einem ja helfen und nicht in noch mehr Probleme rein bringen...

Viele Grüße,
sternchen

Heinz 04.12.2007 09:50

Hallo Sternchen,

also wenn der Betreute nicht vermögend ist (mehr weniger als 2600 Euro zur Verfügung hat), zahlt die Landeskasse. Wieviel der Ehepartner hat oder erwirbt, ist zunächst für die Frage, ob der/die Betreuten vermögend ist, nicht entscheidend (keine Sippenhaft). So auch nicht wenn direkte Nachkommen vermögend wären.

Auch die ehrenamtliche Betreuung verursacht Kosten. Es ist eine jährliche Pauschale von ca. 360 Euro. Bei vermögenden Betreuten hat der/die BetreuerIn einen Anspruch gegen die Betreute.

Eine private Vollmacht wird inzwischen weitgehend anerkannt. Wichtig ist, dass eine solche schriftliche Vollmacht detailliert und ausführlich ist. Ein Zweizeiler oder gar mit Bezeichnung Generalvollmacht wird nicht anerkannt. Beispiele von Betreuungsvollmachten gibt es im Netz zuhauf.

Wie gesagt, bei ehrenamtlicher Fremdbetreuung kannst du dich an Vereine und Einrichtungen wenden. Bei privater Vollmacht sagt schon die Bezeichnung privat, solltest du jemanden kennen, dem du vertraust. Mitunter sind aber auch Familienangehörige, die in der Regel bevollmächtigt werden, nicht uneingeschränkt vertrauenswürdig. Aber das weiß jeder wohl selbst am besten.

Heinz


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