Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin ist mit ihren geistigbehinderten Kind überfordert im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Bruder 49 Jahre ist seit seiner Geburt geistig behindert und wird allein durch meine geschiedene Mutter (70 Jahre) ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.12.2007
Beiträge: 3
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Hallo,
mein Bruder 49 Jahre ist seit seiner Geburt geistig behindert und wird allein durch meine geschiedene Mutter (70 Jahre) betreut. Meine Mutter ist durch viele schwere Operationen (Krebs, Chemotherapie,..) zu 90% berufsunfähig und wurde deshalb damals auch in Vorruhestand geschickt. Nun mußte ich feststellen das sich der Zustand meiner Mutter weiter verschlechtert hat. Sie fällt einfach um und ist dabei einige Minuten nicht ansprechbar. Desweiteren macht Sie auch immer öffter komische Bemerkungen die mir Angst machen. So habe ich mich mit Ihr über meinen Bruder unterhalten und ihr gesagt das Sie Vorkehrungen treffen sollte, wenn mit Ihr einmal etwas ist, damit ich oder meine Geschwitster uns um Ihn und um Sie kümmern können. Darauf hin hat Sie gesagt, das dies nicht nötig ist, da Sie meinen Bruder vorher mit in den Tod nimmt. Geistig ist Sie aber noch top in Form. Nun meine Fragen: 1.) Was kann ich und meine Geschwister unternehmen um für unseren Bruder die Betreuung zu übernehmen. 2.) Was können wir machen um unsere Mutter vor sich selber zu schützen. Ich bin mir nicht sicher ob Ihre Bemerkungen so gemeint sind, wie Sie es sagt. Wichtig ist uns dabei, das unser Bruder in der Familie bleibt und auf keinen Fall in ein Heim kommt. MfG [/list] |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Donar,
was sagen deine Geschwister? Wer wäre bereit und in der Lage, die Betreuung für euren Bruder zu übernehmen? Würde eure Mutter euch oder einem von euch eine Betreuungsvollmacht unterschreiben? Wer wäre bereit und in der Lage, ggfls. auch die Betreuung für die Mutter zu übernehmen? Heinz |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.12.2007
Beiträge: 3
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Guten Abend,
meine Geschwister sind der selben Meinung wie ich. Die Betreuung meines Bruders könnte im Grunde genommen jeder von uns übernehmen. Beruflich ist bei uns von einer Altenpflegerin bis zur Krankenschwester alles vorhanden. Nur ich persönlich bin als Beamter etwas aus der Art geschlagen. Aber dafür ist meine Frau nicht berufstätig und könnte sich da auch mit einbringen. Jeder von uns würde allein oder auch zusammen die Betreuung übernehmen. Gegebenfalls auch (falls notwendig) für die Mutter. Das Problem ist nur unsere Mutter! Sie ist einfach der Meinung, das sie alles allein bewältigen kann und auf niemanden angewiesen ist. Eine Betreuungsvollmacht bekommen wir von ihr nicht, bei diesen Thema schaltet sie auf stur. Gibt es eine Möglichkeit auch gegen ihren Willen an unseren Bruder heran zukommen. Vieleicht über unseren Vater oder per Gericht ? |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Donar,
was sagt denn der Vater dazu? Und wenn ihr euch alle einig seid, dann fragt doch beim Gericht an, dass jemand von euch die Betreuung für den Bruder übertragen bekommt und evtl. für die Mutter. Das bedeutet zwar, dass der Mopp tanzt, aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Jedenfalls solltet ihr gleich ein ärztliches Attest für den Bruder eurem Schreiben ans Gericht beifügen, dass eine Betreuung erforderlich ist. Dann schildert ihr, wer und warum von euch am besten in der Lage ist, sich um die Belange des Bruders zu kümmern und weshalb die Mutter damit überfordert ist. Hilfreich wäre auch hier eine ärztliche Stellungnahme. Ihr solltet es so schlüssig und rund machen, dass das Gericht nicht auf den Gedanken kommt, jemand Fremdes zu beauftragen. Das wäre der Tod im Topf. Also würde ich das Schreiben ans Gericht von möglichst vielen Beteiligten (Geschwister, Vater, Pflegedienst, Arzt) gegenzeichnen lassen, damit es für das Gericht offensichtlich ist, dass ihr alle an einem Strang zieht. Viel Erfolg Heinz |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.12.2007
Beiträge: 3
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Danke für die Informationen
Ich wünschen allen hier einen guten Rutsch in`s neue Jahr |
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