Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wie bekomme ich erwachsenen Sohn ins Heim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie bekomme ich erwachsenen Sohn ins Heim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Alle, hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin. Ich habe einen erwachsenen Sohn (25) dessen ehrenamtlicher Betreuer ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.05.2016, 15:18   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.10.2013
Beiträge: 8
Standard Wie bekomme ich erwachsenen Sohn ins Heim

Hallo Alle,
hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin. Ich habe einen erwachsenen Sohn (25) dessen ehrenamtlicher Betreuer ich bin.
Er hat eine gut eingestellte Epilepsie. Ausserdem leidet er an ungesteuerten Impulsdurchbrüchen, dissozialem Verhalten, und ADHS.
Er wohnte schon in zwei Wohnheimen, wo er aufgrund seines Verhaltens gekündigt wurde, hatte auch eine Freundin, mit der er zusammenlebte bis es durch sein Verhalten gar nicht mehr ging. Daraufhin nahmen wir Ihn bei uns zu hause auf. Aber auch hier wird das Zusammenleben immer schwieriger. Er geht nicht arbeiten und versucht uns gegenüber immer seinen Willen durchzusetzen. Manchmal auch mit ganz üblen Tricks. Er bekommt Grundsicherung nach SGBXII, hat aber Einwilligungsvorbehalt lt. Betreuungsurkunde, das heißt, die Verwaltung seiner Finanzen habe ich übernommen nebst Postangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht. Meine Frage wäre, da das Zusammenleben mit Ihm fast unerträglich ist, gibt es die Möglichkeit, Ihn per richterlichem Beschluss einweisen zu lassen,
da er durchaus für andere eine Gefahr darstellt (Freundin verprügelt). Selbst ich wurde schon in körperliche Auseinandersetzungen mit ihm gezwungen,
wo ich mich mehr schlecht als recht verteidigte, will heißen, habe den kürzeren gezogen und dank dem Eingreifen meiner Frau konnte ich mich der Situation entziehen. Aber nun geht es wirklich nicht mehr.
Ich hatte schon mal einen gesetzlichen Betreuer ins Auge gefasst, aber als ich hörte, was der alles nicht machen wollte, habe ich davon abgesehen. Wäre für meinen Sohn nicht gut gewesen und da kann ich es auch weiterhin selbst machen.
Wer kann mir hier einen Rat geben?
Wie kann ich vorgehen.
bastibusti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2016, 22:28   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin moin

Wenn Dein Sohn (und Betreuter) aggressiv und fremdgefährdend ist, dann mußt Du ihn nicht zu Hause wohnen lassen. Du kannst ihn rauswerfen und ein Hausverbot erteilen. Am ehesten in einer Situation, wenn er wieder jemand verprügeln will.
Polizei anrufen und ih vor die Tür setzen lassen. Gleichzeitig vor den Augen der Polizei das Hausverbot erteilen.

Dein Sohn wird dann zwar sicherlich stressig werden, wenn wenn Du der Polizei sagst, dass er auch psychisch krank ist, dann organisieren die auch einen Arzt und ggf. eine Einweisung nach em Psych KG.
Wenn er im Krankenhaus ist, kannst Du als Betreuer Dich wieder um einen Heimplatz für ihn kümmern. Oder notfalls - wenn das nicht schnell genug geht - um eine Notunterkunft.

Grundsätzlcih solltest Du aber schon überlegen, ob Du die Betreuung icht leiber abgeben willst. Als Angehöriger ist das immer ein großes Problem, wenn man da Abstand finden will und z.T. harte Entscheidungen treffen muss.

sollte Dein Sohn einen Berufsbetreer bekommen, dann muss der sich um den weiteren Verbleib des Sohnes kümmern.
Vorausgesetzt, Du wirfst ihn tatsächlich raus. Vorher nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2016, 09:52   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.10.2013
Beiträge: 8
Standard

Danke Imre für deine Antwort.
Jetzt weiss ich wenigstens, wie ich vorgehen muss. Werde ihm das auch mal unterbreiten, so als Abschreckung vielleicht. Er müsste meiner Meinung nach dann in eine geschützte Umgebung.
Mit Berufsbetreuern, so leid es mir tut, hab ich schlechte Erfahrungen gemacht. Als mein Sohn in den Heimen war, hab ich einiges, was Berufsbetreuer betrifft, mitbekommen. Auch als ich selbst einen für meinen Sohn vorsehen wollte. Der hat mir dann erst mal erzählt, ohne meinen Sohn zu kennen, was er alles nicht macht. Das hat mich dann abgeschreckt.
Aber das ist ja hier nicht das Thema. Werde auf jeden Fall bei seinem nächsten Ausraster nach deinem Vorschlag handeln.
MfG
Peter
bastibusti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2016, 22:32   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin bastibusti

Biete Deinem Sohn nur das an, was Du auch tatsächlich durchzuziehen bereit bist. Du machst Dich sonst unglaubwürdig und er spielt mit Dir Pingpong.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2016, 23:31   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

hast du als Betreuer die Gesundheitssorge? Wird das ADHS behandelt?
Medikamente, Verhaltenstherapie, Psychoedukation ...?

LG, Annegret
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2016, 19:47   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.10.2013
Beiträge: 8
Standard

Hallo Annegret, sorry, dass ich erst jetzt antworte. ADHS wurde als Kind diagnostiziert in der Uniklinik Bonn und auch behandelt. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wurde Ritalin nicht mehr verschrieben.
Seine Medikation sieht heute so aus: Valproat, Risperidon, und Haloperidol. Ausserdem als Bedarfsmedikament Tavor expidet. Das nimmt er jedoch nur, wenn er ziemlich aus dem Häuschen ist und dann auch nur, wenn er selbst meint, er bräuchte es jetzt. Auf unser Bitten hin nimmt er es aus tTrotz nicht. Es wurden zwischendurch mal einige andere Medikamente probiert, hat aber nix gebracht. Laut derzeit behandelten Arzt bräuchte er Verhaltenstherapie, er konnte mir jedoch keinen Therapeuten nennen. Es muss wohl jemand sein, der auch speziell mit geistig Behinderten arbeiten kann, so dass sie auch verstehen, was der Therapeut will, und da gibt es wohl nicht viele.
Viele Grüße,
Peter
bastibusti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2016, 22:22   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Hallo bastibub,

Zitat:
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wurde Ritalin nicht mehr verschrieben.
Es ist wahrscheinlich nicht das vorrangige Problem, aber bei ADHSlern greifen manchmal Hilfen nicht, wenn das ADHS nicht behandelt wird. Oft wurde Ritalin ab 18 nicht mehr verschrieben, weil es für Erwachsene keine Kostenübernahme der Krankenkasse gab. Seit ein paar Jahren gibt es das. Halte doch mal Rücksprache mit einem auf ADHS spezialisierten Psychiater, um sicher zu stellen, dass er gut medikamentiert ist.

Zitat:
Laut derzeit behandelten Arzt bräuchte er Verhaltenstherapie, er konnte mir jedoch keinen Therapeuten nennen. Es muss wohl jemand sein, der auch speziell mit geistig Behinderten arbeiten kann, so dass sie auch verstehen, was der Therapeut will, und da gibt es wohl nicht viele.]
Was mir jetzt unklar ist ... hat dein Sohn zusätzlich zum ADHS eine "geistige Behinderung", die es ihm erschwert, Gesprächsinhalte kognitiv zu verstehen? Ncht jeder ADHSler ist aufgrund seiner mangelndenden Konzentrationsfhäigkeit automatisch geistig behindert, deshalb die Nachfrage.

Ich hatte neulich einen Fallbericht von einer Kollegin ... der Betreute war straffällig, wohl auch aufgrund seiner ADHS-bedingten eingeschränkten Impulskontrolle. Das war ausschlaggebend, ihm endlich ADHS-Medikamente zu geben und ihn verhaltenstherapeutisch zu unterstützen.

LG Annegret
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2016, 10:14   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.10.2013
Beiträge: 8
Standard

Hallo Annegret,
ja , du hast recht, er ist geistig behindert. Beispiel: Rechnen im Zahlenraum bis 20. Schreiben mit großen Schwieigkeiten. Texte kann er sich erlesen, ebenfalls sehr holprig. Er war auf einer Förderschule mit dem Schwerpunkt "Ganzheitliche Entwicklung.
Ordnung halten in seinem Zimer nur unter Anleitung, ebenso wie Ankleiden und Körperpflege, zu welcher er immer angehalten werden muss. Er hat einen Betreuer nach dem Teilhabeplan, der einmal die Woche was mit Ihm unternimmt. Arbeiten verweigert er gänzlich.
LG
Peter
bastibusti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40