Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsrecht Kündigen! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Ich stehe jetzt Zeit einen halben Jahr unter Betreuung! Ungewollt...
Bevor es zu diesem Recht kam, kam zu ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.01.2008
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
Ich stehe jetzt Zeit einen halben Jahr unter Betreuung! Ungewollt... Bevor es zu diesem Recht kam, kam zu mir nach Hause ein Prüfer, der auch meinte das ich das ganicht bräuchte und ich bin auch jetzt noch der meinung das ich das nciht brauche! Eingetargen wurde es für 2 Jahre! Doch die Betreurin ist meine Mutter! Mir geht es auf dem Geist, ständig wenn ich Geld brauche, muss ich sie mit schleppen nur wegen ne unterschrift und da und da muss ich sie mitnehmen! Mir ist es ganze Zeit bewusst: ich brauche es nicht, es ist überflüssig. Aber meien Mutetr scheint es nicht zu begreifen! Jetzt wollte ich fragen: ob ich eigenständig das Recht kündigen darf? Oder muss meine Mutter sagen: das ich es nicht mehr brauche? Gruß, derric |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
dass Amtsgericht entscheidet ob Sie einen Betreuer brauchen oder nicht. Wenn Sie der Meinung sind, Sie brauchen keinen Betreuer, dann stellen Sie beim Amtsgericht den Antrag auf Aufhebung des Betreuungsverfahrens. Das Amtsgericht wird sodann überprüfen ob das Verfahren aufgehoben werden kann oder alles so bleibt, wie es momentan ist. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 3
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hallo,
mir geht es ähnlich, habe ein gesetzlichen Betreuer, weiß aber nicht wie und was für anträge man wo stellt (?): wo bekomme ich die Adresse (Amtsgericht??) her. (gibts da postfächer?) |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
wenn eine Betreuung angeordnet wurde dann bekommt man als Betreuter davon Nachricht, nämlich den Beschluss ebenfalls übersandt. Da steht die Adresse drauf- und vor allem das Aktenzeichen. Ansonsten im Internet- den Weg ins Forum hat man ja auch gefunden- nach dem Amtsgericht Deiner Stadt googeln und dann dazu schreiben: Betreuungsgericht. Das Aktenzeichen bleibt weiterhin wichtig, sollte man gar nichts dazu finden wenigstens das Geburtsdatum dazu schreiben. Gruss Michaela |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 3
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habe das aktenzeichen gefunden.
Brauch ich ein Attest vom Arzt das ich dazulege oder würde das von selbst geprüft? |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin Braekel
Schreibe einen Brief an das Betreuungsgericht mit der Bitte die Betreuung zu prüfen und nach Möglichkeit aufzuheben. Das ärztlihe Attest kann mit beigefügt werden. Das Gericht entscheidet dann, ob das Attest ausreicht, oder ob noch mal ein Gutachter herangezogen wird. Für die Einrichtung der Betreuung reicht ein einfaches Attest üblichweise auch nicht aus und es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 3
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war heute beim psychologen und der gibt kein Attest, der meint das sei aufgabe des Gerichts. -also nur die "Bitte"
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo braekel,
was meint der Psychologe wenn er sagt, die Attestaustellung sei Sache des Gerichts? Richter stellen keine Atteste aus. Kann er gemeint haben, dass er nuir nach Aufforderung des Gerichts etwas ausstellt? Dann wäre das um abrechnen zu können. Trotz allem kann man/DU dem Gericht mitteilen warum man der Meinung ist keine Betreuung mehr zu benötigen und darum bitten den Sachverhalt zu prüfen bzw. die Betreuung aufuzuheben. Es hängt von der Vorgeschichte ab wie es dann weitergeht. Gruss Michaela Geändert von michaela mohr (12.08.2010 um 07:10 Uhr) Grund: geändert wegen Schreibfehlern |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Er muss ja kein ausführliches Gutachten schreiben, das kostet dann tatsächlich eine ganze Stange Geld + macht auch nicht jeder.
Gibt aber Psychologen / Psychiater, die erstellen für Klienten, die sie schon länger kennen, kurze Einschätzungen (wird glaub ich auch als Attest bezeichnet), einfach kurz + auf einer Seite zusammengefasst, das kann dann auch über Kasse abgerechnet werden. Hab ich zumindest häufiger erlebt, ging dann allerdings nicht um Betreuung Grüße!!! |
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| Diskussion Betreuungsrecht | Roy | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 2 | 22.09.2006 15:56 |