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Betreuungsrecht Kündigen!

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Hallo zusammen, Ich stehe jetzt Zeit einen halben Jahr unter Betreuung! Ungewollt... Bevor es zu diesem Recht kam, kam zu ...


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Alt 06.01.2008, 00:44   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.01.2008
Beiträge: 1
Standard Betreuungsrecht Kündigen!

Hallo zusammen,

Ich stehe jetzt Zeit einen halben Jahr unter Betreuung! Ungewollt...
Bevor es zu diesem Recht kam, kam zu mir nach Hause ein Prüfer, der auch meinte das ich das ganicht bräuchte und ich bin auch jetzt noch der meinung das ich das nciht brauche! Eingetargen wurde es für 2 Jahre! Doch die Betreurin ist meine Mutter!
Mir geht es auf dem Geist, ständig wenn ich Geld brauche, muss ich sie mit schleppen nur wegen ne unterschrift und da und da muss ich sie mitnehmen!
Mir ist es ganze Zeit bewusst: ich brauche es nicht, es ist überflüssig. Aber meien Mutetr scheint es nicht zu begreifen!
Jetzt wollte ich fragen: ob ich eigenständig das Recht kündigen darf? Oder muss meine Mutter sagen: das ich es nicht mehr brauche?

Gruß,
derric
derric ist offline  
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Alt 06.01.2008, 19:38   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi,
dass Amtsgericht entscheidet ob Sie einen Betreuer brauchen oder nicht. Wenn Sie der Meinung sind, Sie brauchen keinen Betreuer, dann stellen Sie beim Amtsgericht den Antrag auf Aufhebung des Betreuungsverfahrens. Das Amtsgericht wird sodann überprüfen ob das Verfahren aufgehoben werden kann oder alles so bleibt, wie es momentan ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 05.08.2010, 22:20   #3
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Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 3
Beitrag

hallo,

mir geht es ähnlich, habe ein gesetzlichen Betreuer, weiß aber nicht wie und was für anträge man wo stellt (?):

wo bekomme ich die Adresse (Amtsgericht??) her. (gibts da postfächer?)
Braekel ist offline  
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Alt 06.08.2010, 06:41   #4
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

wenn eine Betreuung angeordnet wurde dann bekommt man als Betreuter davon Nachricht, nämlich den Beschluss ebenfalls übersandt. Da steht die Adresse drauf- und vor allem das Aktenzeichen.

Ansonsten im Internet- den Weg ins Forum hat man ja auch gefunden- nach dem Amtsgericht Deiner Stadt googeln und dann dazu schreiben: Betreuungsgericht. Das Aktenzeichen bleibt weiterhin wichtig, sollte man gar nichts dazu finden wenigstens das Geburtsdatum dazu schreiben.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.08.2010, 20:37   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 3
Standard

habe das aktenzeichen gefunden.
Brauch ich ein Attest vom Arzt das ich dazulege oder würde das von selbst geprüft?
Braekel ist offline  
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Alt 08.08.2010, 21:57   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
Standard

Moin Braekel

Schreibe einen Brief an das Betreuungsgericht mit der Bitte die Betreuung zu prüfen und nach Möglichkeit aufzuheben. Das ärztlihe Attest kann mit beigefügt werden. Das Gericht entscheidet dann, ob das Attest ausreicht, oder ob noch mal ein Gutachter herangezogen wird.
Für die Einrichtung der Betreuung reicht ein einfaches Attest üblichweise auch nicht aus und es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.08.2010, 20:35   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 3
Standard

war heute beim psychologen und der gibt kein Attest, der meint das sei aufgabe des Gerichts. -also nur die "Bitte"
Braekel ist offline  
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Alt 11.08.2010, 22:41   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo braekel,

was meint der Psychologe wenn er sagt, die Attestaustellung sei Sache des Gerichts? Richter stellen keine Atteste aus. Kann er gemeint haben, dass er nuir nach Aufforderung des Gerichts etwas ausstellt? Dann wäre das um abrechnen zu können.

Trotz allem kann man/DU dem Gericht mitteilen warum man der Meinung ist keine Betreuung mehr zu benötigen und darum bitten den Sachverhalt zu prüfen bzw. die Betreuung aufuzuheben. Es hängt von der Vorgeschichte ab wie es dann weitergeht.

Gruss Michaela

Geändert von michaela mohr (12.08.2010 um 07:10 Uhr) Grund: geändert wegen Schreibfehlern
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.08.2010, 18:05   #9
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Er muss ja kein ausführliches Gutachten schreiben, das kostet dann tatsächlich eine ganze Stange Geld + macht auch nicht jeder.
Gibt aber Psychologen / Psychiater, die erstellen für Klienten, die sie schon länger kennen, kurze Einschätzungen (wird glaub ich auch als Attest bezeichnet), einfach kurz + auf einer Seite zusammengefasst, das kann dann auch über Kasse abgerechnet werden.
Hab ich zumindest häufiger erlebt, ging dann allerdings nicht um Betreuung
Grüße!!!
 
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Stichworte
angehörige, attest, aufhebung betreuung, gutachten

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