Dies ist ein Beitrag zum Thema wiederholte Krankenhauseinweisungen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zum Hintergrund: alle Bereiche umfassende VV liegt vor, PV liegt vor.
Meine Mutter, Pflegeheim, 93 Jahre, völlig dement, Pflegestufe 2, ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.06.2016
Beiträge: 5
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Zum Hintergrund: alle Bereiche umfassende VV liegt vor, PV liegt vor.
Meine Mutter, Pflegeheim, 93 Jahre, völlig dement, Pflegestufe 2, Rollstuhl, kann keine hilfreichen Aussagen bzgl. ihrer Person und ihrer Beschwerden machen. Kann auch Personal, Ärzte, Hilfskräfte nicht unterscheiden. In den letzten 2 Jahren wurde sie von diversen Notärzten (vom Heim herbeigerufen) fünfmal ins Krankenhaus eingewiesen. Unklare Diagnose, Infektionen jeweils im Blutbild erkennbar (bin kein Arzt). Weitere Diagnostik wurde von den behandelten Ärzten im Einvernehmen mit mir wg. Alter und schlechter Lebensqualität (Arztbegriff) nicht durchgeführt. Nach 1-7 Tagen jeweils wieder entlassen. Die Einweisungen erfolgten an Wochenenden, Feiertagen usw., d.h. die Hausärztin war nicht erreichbar, das Pflegepersonal (ständiger Wechsel) kannte sie nur unzureichend usw. Ich als Sohn wurde immer erst dann informiert, wenn sie im Krankenhaus war. Fakt ist, die Krankenhausaufenthalte haben ihr geschadet. Kann ich diesen Prozess stoppen? Kann ich verlangen, dass der Notarzt zwingend mit mir Kontakt aufnimmt? Kann ich evtl. einer Einweisung widersprechen? Gibt es Erfahrungen? Danke |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 38
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Hallo Sippeter,
vielleicht hilft ein simpler Wechsel des Pflegeheims. In guten Heimen wechselt das Personal nicht ständig und man kennt deshalb dort auch die Bewohner und ihre Eigenheiten schon nach relativ kurzer Zeit ziemlich schnell; darüberhinaus erfolgt auch eine enge Abstimmung mit dem Betreuer in Gesundheitsfragen. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin Sippeter
Du bist aufgrund der Vorsorgevollmacht befugt, Entscheidungen zu treffen und es gibt eine Patientenverfügung. Anhand der PV und dem langen gemeinsamen Leben mit Deiner Mutter solltest Du eigentlich wissen, wie sie sich ihren Lebensabend vorgestgellt hat. Sprich: Ob sie alle Nase lang wieder in eine Krankenhaus verfrachtet werden möchte oder nicht. Schließlichhat sie auch ein Recht darauf in Würde aus dem leben zu scheiden. Du kannst dem Heim auf jeden Fall klare vorgaben machen, dass Du als allererstes informiert wirst, wenn es mal wieder mit Deiner Mutter kriselt. Und Du kannst darauf hinweisen, dass Du auf jeden Fall mit dem Notarzt sprechen willst, sofern er denn angerufen wird. Lass dazu einen großen Vermerk in dem Cartex des Heimes einfügen, der nicht irgendwo hinten verschwindet, sondern gleich oben auf zusehen ist (Abteilung: Verhalten in Notfällen). In den meisten Fällen wirst Du schon durch das Telefonat mit dem Notarzt erreichen können, dass Deine Mutter nicht ins Krankenhaus muss, da eine Notaufnahme in ganz vielen Fällen die größere Belastung ist, als im Heim zu bleiben. Inzwischen werden es auch immer mehr Ärzte, die dem Krankenhausmarathon für Menschen an ihrem Lebensende durchaus kritisch gegenüberstehen. Sofern in der PV etwas zu Behandlungen am Lebensende stehen sollte, kannst Du noch mal extra darauf hinweisen. Es kann damit besser laufen, aber eine Garantie ist ist nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 874
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ich erlebe auch öfter, dass besonders an Wochenenden Notfälle geschehen und Klienten ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Lass Dir unbedingt mal die Dokumentation des Heims zeigen: welche Situation hat konkret dazu geführt, dass Deine Mutter als Notfall eingestuft wurde, was ist anders als an "normalen" Tagen. Sollten sich aus den Krankenhausaufenthalten keine medizinischen Besonderheiten ergeben (die schreiben ja auch Berichte, die Du anfordern kannst, die im Heim und/oder dem Hausarzt vorliegen), dann wäre es angebracht mal bei der Heimaufsicht anzurufen und um Rat zu fragen. Das bewirkt manchmal Wunder... Marsupilami |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.06.2016
Beiträge: 5
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Erst mal vielen Dank für eure Anregungen/Vorschläge/Meinungen. Ohne zu weit ausholen zu wollen folgendes, Heimwechsel immer wieder wegen Nähe des Hauses und ähnlicher Probleme (Fluktuation der Mitarbeiter) in anderen Häusern des Ballungsgebietes Frankfurt verworfen. Mittlerweile hat die Heimleitung in dem erst 4 Jahre alten Heim schon 3mal gewechselt, die jeweiligen Gespräche, die wir geführt haben, verpufften jeweils, bzw. Verabredungen wurden nicht umgesetzt Informationen zu spät weitergegeben. Im jetzigen Zustand meiner Mutter ist ein Heimwechsel nicht mehr sinnvoll.
Ein von uns initiiertes Gespräch mit einem Palliativteam ergab auch keine Lösung, da sie zwar an vielfältigen Erkrankungen, Gebrechen leidet, aber an keiner unmittelbar den Tod bringenden. Wir (meine Frau und ich) werden Imres Anregungen folgen und erneut mit der Leitung des Hauses sprechen (was ist ein Cartex), es geht in der Tat um ein würdevolles Sterben. Bleibt als offene Frage: Als medizinischer Laie würde ich mich wahrscheinlich vom Notarzt überzeugen lassen aber könnte/dürfte ich einer Einweisung durch den Notarzt überhaupt widersprechen? Ist das am Ende auch eine juristische Frage? Wir wissen, dass meine Mutter nicht mehr leben will. |
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#6 | ||
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Zitat:
Zitat:
Bei Unklarheiten dazu kannst du dich auch vor Ort durch die Betreuungsbehörde beraten lassen, die können dich in deiner Entscheidungsfindung unterstützen.
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.06.2016
Beiträge: 5
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Sprengt jetzt wahrscheinlich die Forumsgrenzen, muss ich mich damit ans Amtsgericht wenden? Trotzdem nochmal die Frage
kann ich einer Krankenhauseinweisung widersprechen? Ist die Betreuungsbehörde für mich als Bevollmächtigter Ansprechpartner? § 1904 BGB 5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für einen Bevollmächtigten. Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst und schriftlich erteilt ist. Vorliegende schriftlich erteilte Vollmacht meiner Mutter. Einwilligungen ja, widersprechen? 9) Mein Sohn soll in eine Untersuchung meines Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen dürfen, auch wenn die Gefahr besteht, dass ich dabei sterbe ..... 10)Berechtigung zur Entbindung von der Schweigepflicht 11) Berechtigung Zugang 12)Berechtigung Bewegungsfreiheit Fragestellung ist wahrscheinlich zu konstruiert, zu hypothetisch. Bedanke mich noch mal beim Forum. |
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#8 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Zitat:
Deine Vollmacht wird man sich in Gänze vor Ort anschauen müssen. Auf den ersten Blick scheint das Versagen von medizinischer Behandlung aber nicht von der Vollmacht gedeckt zu sein. Da es aber unglaublich viele, und teils leider grottenschlechte Vorsorgevollmachtsvordrucke gibt, ist das so eher Lesen in der Glaskugel.
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.06.2016
Beiträge: 5
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Danke agw,
ich denke wir können das Thema an dieser Stelle schließen. Wir werden mehrgleisig fahren, für nächste Woche haben wir einen Termin bei der neuen Heimleitung, wir werden versuchen den Hausarzt zu wechseln ( nur einmal pro Monat im Heim), wir werden uns mit der Betreuungsbehörde in Verbindung setzen und wir hoffen und beten dafür, dass unsere Mutter es beim nächsten Mal schafft. Viele Grüße an alle |
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