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gesetzliche Betreuerin ignoriert Recht auf Selbstbestimmung

Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzliche Betreuerin ignoriert Recht auf Selbstbestimmung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 13.07.2016, 00:08   #1
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Beiträge: 3
Frage gesetzliche Betreuerin ignoriert Recht auf Selbstbestimmung

Hallo liebe Forums-Teilnehmer,

ich wende mich heute an Sie mit einer Frage aus meinem beruflichen Alltag als Heilerziehungspfleger. Ich arbeite auf einer Wohngruppe mit sechs Erwachsenen mit Hilfebedarf, die kognitiv eher wenig eingeschränkt sind und alle in einer betreuten Werkstatt arbeiten. Es geht um eine Bewohnerin, die gemeinsam mit ihrem -deutlich stärker behinderten- Bruder aufgenommen wurde, selbst aber über einen Hauptschulabschluss verfügt und somit nicht geistig behindert ist, sondern eher entwicklungsverzögert hinsichtlich ihrer Selbständigkeit scheint. Gleichwohl hat ihre Mutter die gesetzliche Betreuung für sie (und ihren Bruder) übernommen.

Unsere Gruppe arbeitet konzeptionell im Sinne einer zunehmenden Verselbständigung der Bewohner, wir wollen ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Leider zeigte sich schon nach kurzer Zeit, daß die Mutter sich als ein Vormund alter Schule versteht, der in allen Belangen stellvertretend für ihre "Kinder" entscheidet und ihr Leben in allen Bereichen bestimmt.

So erhält unsere Bewohnerin, die täglich arbeiten geht, ca. 10,-€ monatlich direkt von der Mutter, die sie nur "sinnvoll" ausgeben darf (d.h. keine Kuscheltiere z.B.) Wir "dürfen" ihr nichts auszahlen, tun wir es auf Wunsch der Bewohnerin trotzdem (wie allgemein üblich z.B. 20,-€), bekommt die Tochter massiv Ärger und wir die Aufforderung, die Zahlung rückgängig zu machen. Die Tochter soll ihre Haare nicht offen tragen und wir sollen keine Kleider mit ihr einkaufen. Zum Geburtstag soll sie sich keine Röcke/Kleider wünschen (sieht nicht gut aus im Rollstuhl). Sie soll nicht mit Puppen spielen und keine Steine sammeln. Ein gewünschter Kurzurlaub mit einem befreundeten Mitbewohner, den wir mit ihr realisieren wollten, wurde nicht gestattet, da die Mutter nur Reisen mit der ganzen Gruppe befürwortet. Ein Geschenk dieses Mitbewohners (Schokolade) wurde ihm von der Mutter zurückgegeben (zu viele Kalorien). Überlegungen der Tochter, in eine ambulant betreute Wohnform zu wechseln, wurden abgelehnt. Zeigt die Bewohnerin zu Hause autoaggressives Verhalten (Sich-schlagen an die Schläfe), wird dies mit mehrwöchiger Heimfahrtsperre bestraft. Auch gelegentliche Inkontinenz der Tochter wird bestraft. Der Mutter rutscht bei Verärgerung gelegentlich die Hand aus, sie schlägt sie ins Gesicht oder sie zieht ihrer Tochter an den Haaren.

Die Bewohnerin ist häufig verzweifelt wegen der Konflikte, Verbote und Strafen sowie der fehlenden Möglichkeit, eigene Wünsche oder Zukunfstpläne zu entwickeln, doch will sie bisher aus Angst und Loyalität die Betreuung durch die Mutter nicht anfechten. Wir als Mitarbeiter sind frustriert und beschämt, daß wir dem würdelosen Spiel bislang so hilflos zusehen, denn Apelle oder Gespräche zum Thema Selbstbestimmung sind vollkommen wirkungslos. Wir fühlen uns in die 50er Jahre zurückgebeamt und empfinden es als vollkommen absurd, daß so etwas über 20 Jahre nach Abschaffung der Vormundschaft noch möglich ist.

Meine Frage also: Was können wir tun? Müssen wir weiter zusehen, solange die Bewohnerin nicht von sich aus einen Betreuerwechsel anstrebt? Nützt es, das zuständige Betreuungsgericht über die Vorgänge zu informieren? Schließlich verstößt das Verhalten der Mutter klar gegen geltendes Recht. Wir finden es unerträglich, daß ohne Vorliegen geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit eine Betreuung durch eine derart übergriffige Angehörige weiter aufrechterhalten wird.

Über ein paar Hinweise würde ich mich sehr freuen!
SeffKosse ist offline  
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Alt 13.07.2016, 07:52   #2
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Überlegungen der Tochter, in eine ambulant betreute Wohnform zu wechseln, wurden abgelehnt. Zeigt die Bewohnerin zu Hause autoaggressives Verhalten (Sich-schlagen an die Schläfe), wird dies mit mehrwöchiger Heimfahrtsperre bestraft. Auch gelegentliche Inkontinenz der Tochter wird bestraft. Der Mutter rutscht bei Verärgerung gelegentlich die Hand aus, sie schlägt sie ins Gesicht oder sie zieht ihrer Tochter an den Haaren.
Zunächst einmal "Hut ab", es ist schön zu lesen wenn andere/Mitarbeiter sich um die Not eines Bewohners so aktiv kümmern wie es bei dir/euch der Fall zu sein scheint.
Zitat:
Müssen wir weiter zusehen, solange die Bewohnerin nicht von sich aus einen Betreuerwechsel anstrebt?
mNein, das müsst ihr sicher nicht. Letztendlich kann jeder der Mißstände bekannt werden diese zur Abhilfe weiter- bzw bekanntgeben.

Ihr könnt lediglich als Nicht- Beteiligte am Verfahren keine Anträge stellen.
Mein Vorschlag wäre der, wendet euch an die zuständige Betreuungsstelle und tragt dort eure Bedenken zunächst vor und bittet um Hilfe und ein offenes Gespräch.
Die zweite Möglichkeit wäre tatsächlich die das Betreuungsgericht über die Vorfälle schriftlich und emotionslos in Kenntnis zu setzen..
In solchen Angelegenheiten hängt leider viel auch am Engagement des jewiligen Gerichts, das lässt sich von hier nicht einschätzen.

In der Regel werden solche Schreiben dem zuständigen Betreuer zur Stellungnahme vorgelegt, wie die Mutter darauf reagiert oder was sie antwortet bekommt ihr als sog. Aussenstehende zunächst nicht mit.
Die Frage ist auch ob die Tochter dies dann "ausbaden" müsste zu Hause was ja sicher nicht in eurem Sinne ist. Deshalb mein Vorschlag erst einmal zu versuchen den Kontakt zur Betreuungsstelle herzustellen. Wenn diese so arbeitet wie z.B. unsere hier dann könnt ihr zum einen sachkundig zu dem Konflikt beraten werden und zweitens würde schon alleine von dort aus Aktivität entfaltet werden.
Das was du schilderst darf in einer Betreung nicht geschehen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.07.2016, 08:00   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von SeffKosse Beitrag anzeigen
Der Mutter rutscht bei Verärgerung gelegentlich die Hand aus, sie schlägt sie ins Gesicht oder sie zieht ihrer Tochter an den Haaren.
Spätestens an diesem Punkt würde ich das Gericht informieren. Die Tochter kann sich gegen ihre starke Mutter nicht zur Wehr setzen. Außerdem ist sie die Mama und somit eine Person, der man fast immer tiefste Loyalität entgegen bringt. Der Schritt vors Gericht um die Mutter "anzuschwärzen" ist zu schwer für sie.

Aber Bestrafungen jeglicher Art, vor allem auch körperliche Gewalt, gehen nie! Das steht nicht zur Diskussion. Das Gericht muss m. M. n. dringend darüber informiert werden. Was daraus folgt, ist dann Sache des Gerichts. Ob Betreuerwechsel, Aufhebung der Betreuung oder einfach nur mal eine eindringliche Standpauke durch den Richter - das wird sich dann zeigen.

Aber einfach so weiterlaufen lassen darf man das nicht. Zum Schutz der Tochter, die sich selbst nicht zu helfen weiß.
Boomer ist offline  
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Alt 13.07.2016, 13:40   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Man kann bei Tätlichkeiten der Mutter gegen die Tochter auch weitergehen, unabhängig vom Betreuungsgericht: Strafanzeige.
DannyKasche ist offline  
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Alt 13.07.2016, 21:42   #5
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Beiträge: 3
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Vielen Dank für die Antworten, die mir gut die veschiedenen Optionen verdeutlicht haben, je nachdem, wie stark die Intervention sein soll. Daß es zur Beratung "Betreuungsstellen" gibt neben Gericht/Behörde war mir neu. Ich denke, ich bin jetzt ganz gut orientiert. Wir werden kommende Woche in ein Gespräch mit der Mutter gehen und wollen da bereits klare Kante zeigen.
SeffKosse ist offline  
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Alt 14.07.2016, 07:24   #6
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Daß es zur Beratung "Betreuungsstellen" gibt neben Gericht/Behörde war mir neu.
Das ist nicht nur eine Beratungsstelle sondern das ist eine "richtige" Behörde. Schau mal hier:
Zitat:
Wir werden kommende Woche in ein Gespräch mit der Mutter gehen und wollen da bereits klare Kante zeigen.
Bei der geschilderten Sachlage würde ich einen Behördenmitarbeiter unbedingt um Anwesenheit bitten.

Ihr dürft nicht vergessen, dass ihr ausserhalb eurer Werkstattzeit vollkommen machtlos und vor allem nicht mehr hilfreich für eure Werkstattmitarbeiterin, die Betreute, seid.sein könnt. Dieses Risko sie alleine tragen zu lassen wäre mir persönlich zu hoch.
michaela mohr ist offline  
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