Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist das Rechtens? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Heute morgen, 17.01.08, stand ich mit einem Nachbarn und einem Betreuten (nicht meinen) zusammen und erzählten. Der Betreute sagte, ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.01.2008
Beiträge: 3
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Hallo
Heute morgen, 17.01.08, stand ich mit einem Nachbarn und einem Betreuten (nicht meinen) zusammen und erzählten. Der Betreute sagte, da das Auto ist meine Betreuerin, er erkannte es am Kennzeichen, mit der er heute noch nicht gesprochen hatte. Eine weile später kam ein Polizeiauto und hielt vor seinem Aufgang, eine Einrichtung „.. Wohnen e.v“ in der er untergebracht ist. Noch eine weile später kam seine Betreuerin und die beiden Polizisten und holten den Betreuten, Andreas R (40 Jahre)., ab. Andreas kam noch mal wieder und sagte er ist rausgeflogen und solle jetzt nach W., einem Ort der 20 Km entfernt ist. Ich nehme an in ein Obdachlosenheim, ich kenne den Ort. Nun bin ich ein Betreuer der sich nichts gefallen lässt und solche Dinge gerne auf den Grund geht. Andreas R. kann nicht lesen und schreiben und hat dazu ein Problem mit Alkohol. Der Rausschmiss ist vielleicht begründet, ich weiß es nicht. Aber mit Sicherheit hat seine Betreuerin mit Andreas vorher nicht gesprochen und er wurde regelrecht mit der Polizei abgeführt. Nun möchte ich gerne mal wissen was Ihr dazu sagt? Kann man sein Mündel in einem Obdachlosenheim unterbringen? Der Ort ist noch weiter weg von seinem zuhause (80 Km), hier in Mecklenburg. Ich möchte gerne zu Andreas fahren und ihm wenigstens die Aufgaben eines Betreuers vorlesen, die ich ja habe. Ich bin selber seit vielen Jahren Betreuer, von meinem Sohn, und kenne meine Aufgaben eigentlich. Das Sozialamt P. hat auch schon mal versucht mich abzulösen, das Gericht hat mir den Antrag zu gesendet, erfolglos. Ich bin der Meinung, egal was Andreas gemacht hat, man sollte ihn wenigsten über die rechtliche Lage aufklären, zumal er nicht lesen und schreiben kann. Mit freundlichen Grüßen |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
wenn Sie der Meinung sind, dass die Rechte des Betroffenen nicht eingehalten werden, dann übernehmen Sie doch die Betreuung. Hier wird etwas unterstellt, was bei voller Namensnennung der betroffenen Personen u. U. strafbar wäre (Rufschädigung, üble Nachrede). Darüber würde ich mir mal Gedanken machen. Gruss Andreas |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo, nicht so schnell,
@Andreas: du magst Recht haben, dass schnell die Grenze erreicht ist zur üblen Nachrede. Und dein Bremsmanöver ist auch nicht vorschnell, doch muss noch die Möglichkeit bestehen zu überlegen, wie sich das zusammen reimt. Manche Betreuung ist halt für Außenstehende (egal ob ehrenamtlich, beruflich, angehörig oder bekannt) nicht oder schwerlich nachzuvollziehen.Gleichwohl ist hier der Platz, sich Luft zu machen und zu fragen, ob das mit rechten Dingen zugeht. Trotzdem vielen Dank. Heinz @Freischwimmer: Wie du den obigen Zeilen entnehmen kannst, finde ich deine Anfrage durchaus berechtigt. Doch gebe ich zu bedenken, dass eine Betreuung eine nahezu familiäre Beziehung ist. Heißt, zwischen Betreuer und Betreutem läuft soviel ab, was selbst für das Gericht mitunter nicht oder schwerlich transparent ist und auch gemacht werden kann. Das dürftest du als Betreuer ja recht gut wissen. Wenn aber schon das Gericht nicht alle Feinheiten des System über- oder durchblickt, wie denn ein Außenstehender? Weißt du, was die Betreuerin getan oder gelassen hat oder hätte noch tun müssen? Weißt du, was der Betreute getan hat oder verschwiegen hat oder hätte tun sollen? Wir können hier ins Unermässliche spekulieren. Andreas hat einen guten Vorschlag gemacht. Wenn du der Ansicht bist, da läuft etwas schief, dann bespricht dich mit dem Betreuten und (das rate ich dir ganz besonders) auch mit seiner Betreuerin. Und wenn du der Ansicht bist, der Betreute wird nicht zu, sondern gegen sein Wohl betreut, dann stell dich an seine Seite und hilf ihm, sich bei Gericht zu beschweren, einen Verfahrenspfleger zu bekommen oder den Betreuer zu wechseln. Viel Erfolg Heinz |
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