Dies ist ein Beitrag zum Thema Falsches Handeln der Betreuerin? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich kenne mich im Betreuungsgesetz nicht besonders gut aus und wenn man sich davor setzt und es versucht zu ...
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07.09.2016, 07:15 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.09.2016
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 11
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Falsches Handeln der Betreuerin?
Hallo, ich kenne mich im Betreuungsgesetz nicht besonders gut aus und wenn man sich davor setzt und es versucht zu lesen, nun, einfach ist es nicht gerade... Nun zu meinem Fall, wo ich mir Hilfe erhoffe. Freunde von mir betreuen (nicht gerichtlich) schon über bis zu 20 Jahren eine fast 90- jährige Dame. Diese ist im Januar gestürzt, ins KH gekommen und dann in eine sogenannte Kurzzeitpflege. Sie war ihrem Alter entsprechend etwas tüddelig, aber nicht dement. Schon nach ein paar Tagen schaltete sich das Amtsgericht ein und bestellte in allen Belangen einen Betreuer. Die Dame hat nur noch einen Bruder, mit dem sie jedoch keinen Kontakt hat. Die Dame verfügt über eine sehr gute Rente, hat sehr viel gespartes Vermögen und ein Haus! Diese Kurzzeitpflege ist in meinen Augen ein grauenhaftes Haus...Ich habe mit der Betreuerin am Anfang telefoniert und ihr gesagt, dass ihre Betreute dort nicht besonders gut behandelt wird. Sie sagte, sie wolle sich darum kümmern und tat es, meines Erachtens nicht besonders gewissenhaft, denn eigentlich änderte sich nicht viel. Mittlerweile ist folgendes passiert: fast das gesamte Haus der Betreuten wurde ausgeräumt, persönliche Sachen des verst. Mannes (teure Werkzeuge, teure Angelausrüstung), Erinnerungen, alles weg. Auf die Frage hin, wo die Sachen sind, sagte sie, dass sie verkauft wurden. Obwohl genug Geld vorhanden ist? Es wird dort Geld ausgegeben, was nicht Not tut! Die Dame ist immer noch in dieser schrecklichen Einrichtung und soll aber jetzt nach Hause kommen, mit 24- Stunden Pflege! Die Jahrelangen Freunde der alten Dame sind von dieser in ihrem Testament erwähnt. Nach der Frage wo das Testament ist (es befand sich im Haus) gab es keine Antwort. Ist das alles so richtig wie da gehandelt wird? V.G. Claudia
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07.09.2016, 07:57 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo.
Das lässt sich nicht so leicht beantworten. Mir erschließt sich nicht, warum das Haus geräumt wurde und die Dame aber jetzt doch wieder heim soll. Zunächst einmal darf ein Haushalt nicht ohne gerichtliche Genehmigung geräumt werden. Das wird die Betreuerin wohl wissen und wenn sie hat räumen lassen, dann hat sie dafür auch die Genehmigung von Gericht und die Sache hat seine Richtigkeit. Warum es zu dieser Entscheidung kam wenn die Dame wieder heim soll und auch noch genug Geld da ist, das weiß ich allerdings nicht. Trotzdem kann man davon ausgehen dass das Gericht sehr sorgfältig prüft, i.d.R. Auch die Einwilligung des Betroffenen einholt und erst dann die Genehmigung erteilt. Ihr danke daher, dass es wohl doch in diesem Fall einen guten Grund gab, den ein Außenstehender erstmal nicht erkennen kann. Dass bei einer Räumung so viele persönliche Dinge im Container landen, ist eine Tatsache, an der ich bei jeder Räumung zu können knabbern habe. Ein Leben passt in einem Container und ich persönlich mich finde das immer furchtbar schlimm. Aber wenn ein Mensch dauerhaft in ein Heim umzieht, dann muss die vorherige Wohnung aufgelöst werden und die Möglichkeit alles irgendwo einzulagern gibt es fast nie. Zum Thema Testament darf dir die Betreuerin aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben, da du keine Verfahrensbeteiligte bist |
07.09.2016, 07:59 | #3 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
So lange man keinen wirklichen Einblick in die Situation hat kann man immer nur mutmassen und so manches was sich anfangs "so" darstelllte sieht hinterher oft ganz anders aus. Zitat:
Vielleicht beruhigt es dich zu hören, dass Betreuer nicht mal einfach so ins Blaue hinein etwas veranlassen, verkaufen usw. Das Gericht kontrolliert, bei uns auf jeden Fall, die Betreuer in ihrem Handeln sehr genau. Zitat:
Da ist dann wohl einiges schief gegangen oder auch die Betreute ist doch vergesslicher als man annimmt wenn sie an der Stelle nicht sagt: ich habe Freunde, einer von denen soll es machen. Sollte ein Betreuer trotzdemF ehlverhalten gezeigt habe ist er haftbar zu machen. Betreuungen werden, ausser bei Lebensgefahr, nicht von heute auf morgen eingerichtet. Da gehen einige Wochen ins Land in denen man die Übernahme hätte anbieten können bzw. überhaupt mitbekommen können, dss eine Betreuung eingerichtet werden soll. @boomer, sorry wenn ich dich korrigiere aber: Zitat:
Siehe hier z.B. Zusätzlich noch Genehmigung für Wohnungsauflösung?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.09.2016, 09:13 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.09.2016
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 11
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Danke
An euch bei die Dame kommt von der Kurzzeitpflege wieder nach Hause. Dort wurde ein Pflegebett besorgt, die Dusche wurde umgebaut und für das Pflegepersonal ein Zimmer eingerichtet. Aber warum die anderen persönlichen Sachen weggeworfen oder verkauft wurden, ist unerklärlich. Die Dame hatte auch noch die ganze Kleidung ihres Verstorbenen Mannes aufgehoben. Alles weg. Und glaubt mir, das Amtsgericht hat nicht nachgefragt, ob es jemanden im Umfeld gibt, der die Betreuung übernehmen möchte. Ihr Ansprechpartner bei der Bank hätte es auch gemacht! Das alles ging sehr schnell, ca 14 Tage, da war die Betreuerin da! Die Freunde der alten Dame hätten das natürlich gemacht. Ich will hier nicht jemanden angreifen oder ähnliches, aber ich glaube wirklich, dass da einiges nicht richtig läuft. Die 3 Freunde der alten Dame machen sich sehr viele Gedanken darüber...l.G. Claudi
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07.09.2016, 13:48 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.09.2016
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 11
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Neues
Wie ich gerade erfahren habe, hat es sich mit der Bezreuung folgendermaßen verhalten. Die alte Dame ist an einem Samstag ins KH gekommen. Montag war jemand vom Amtsgericht dort und hat sie entmündigt. Dann kam nach ca1-2 Wochen die Nachricht, dass sie jetzt eine Betreuerin hat. Das erste Mal besucht hat die Betreuerin ihre Betreuende nach ca 1,5 Monaten...
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07.09.2016, 13:50 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es gibt zu jeder Zeit die Möglichkeit sich beim Betreuungsgericht zu melden und die Übernahme der Betreuung als Ehrenamtlicher zu erklären.
Das Einverständnis der Betreuten natürlich vorausgesetzt.
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08.09.2016, 10:45 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.09.2016
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 11
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Vielen Dank!
Für die Antworten. Ich werde es so weitergeben.
LG, Claudi |
08.09.2016, 12:10 | #8 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Das mit dem Entmündigen ... da guckt nochmal nach. Das gibt es seit 1992 nicht mehr.
Ansonsten kann sich die Betreute (!) jederzeit an das Amtsgericht wenden.
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08.09.2016, 21:59 | #9 |
Stammgast
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Hinsichtlich des Testamentes sollte man die Sache jedoch nicht auf sich beruhen lassen. Die Betreuerin sollte zumindest insoweit Auskunft erteilen, als dass sie das Testament gefunden hat und dieses in die amtliche Hinterlegung bei Gericht gegeben hat. Da die Dame Geld hat, da sollte dies kein Thema sein. Bei meinen Betreuten, die Vermögen haben und ein Testament errichtet haben, mache ich das immer so. Bei mir dümpelt so etwas nicht in den Akten rum. Ist mir einfach zu heiß, denn sollte es, aus welchen Gründen auch immer, bei mir wegkommen, steht eine Urkundenunterdrückung im Raum. Und die wird mit bis zu 5 Jahren Haft belohnt (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
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23.09.2016, 19:12 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.09.2016
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 11
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Betreuerin läßt Besuch nicht zu
Hallo, ich melde mich nochmal auf mein Thema. Es ist jetzt so, daß die alte Dame seit gestern zu Hause ist. Ihr "zu Hause" nennt sie es nicht mehr, weil ja alle Erinnerungen verkauft oder weggeworfen wurden.
Heute wollten die jungen Leute ihre alte Freundin Besuchen und ihnen wurde der Zugang zu ihr verwehrt! Angeblich hätte die alte Dame panische Angst vor diesen bestimmten Besuchern! Das stimmt garnicht, weil ich selber am Mitzwoch noch von der alten Dame gehört habe, wie sie "ich liebe dich" zu der jungen Frau gesagt hat. Darf die Betreuerin das machen? Die jungen Leute sind außer sich und unendlich traurig. |
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