Dies ist ein Beitrag zum Thema Schei*e gebaut im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich mache momentan ziemlichen Mist. Ich habe jede Menge Kram
gekauft von Geld, das ich nicht habe. Jetzt gibt es ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
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Ich mache momentan ziemlichen Mist. Ich habe jede Menge Kram
gekauft von Geld, das ich nicht habe. Jetzt gibt es einen Schuldenberg um die 25.000 Euro. Ich hab den Überblick verloren. Derzeit bin ich in teilstationärer psychiatrischer Behandlung. Ich habe auch das Thema finanzieller Betreuer angesprochen. Ich habe nun Angst, dass mir das gegen meinen Willen aufs Auge gedrückt wird, weil mein ganzes Leben so ausgeufert ist. Es sind letztlich Sachen dabei, die den Strafbestand "Betrug" erfüllen. Momentan ist noch nichts am Laufen, da ich bisher alles bezahlt habe. Nur kriege ich demnächst Krankengeld und dann siehts echt düster aus. Ich hab Angst, im Knast zu landen und meine Selbständigkeit komplett zu verlieren. Wie gesagt, bisher gibts keine Mahnungen und so einen Kram. Aber das wird kommen. Wahrscheinlich wäre ich in einem Schuldenforum besser, aber hier bezieht es sich eher auf Betreuung. Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Verminderte Schuldfähigkeit? Ich hab halt den Krempel weiterverkauft, um an neues Geld zu kommen (das ich natürlich direkt wieder investiert habe) Das Problem ist, ich brauche die Sachen natürlich nicht, aber ich will sie auch nicht zurück geben. Da hindert mich der Zwang dran ![]() Help! |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Ach du scheisse!! da haste aber echt was an der BAcke!!! Möcht jetzt nicht so unbedinbgt mit dir tauschen.
Du schreibst du bist in tagesklinischer Behandlung. wissen die da von deinen Probs? Ich wat auch mal tagesklinisch und soviel ich weis sind die da auch für diese Probs zuständig. bzw sie könne dir wege aufzeichen zb schukldnerbreartung etc. Hm oder ist es so das du es dene shcon gesgat hats und jetzt angst hast das sie dir einen Betreuer aufs auge drücken? HM.. kan ich jetzt nicht soviel zu sagen kan shcon eventuel passieren. mus aber nicht unbedingt schlecht sein denn ein guter betreuer kann eine grosse hilfe sein... hm wie da smit einer verminderten schuldfähigkeit aussieht weis ich auch nicht aber wen sie das annehmen dan krisgte bestimmt nen betreuer oder? abe rich dneke das Heinz ode rdie anderen dir hierzu mehr sagen können lg MOMO |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
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Ja ich hab das schon in der TK angesprochen. Es liegt halt in MEINEM
Entscheidungsspielraum, das Kaufen sein zu lassen und die Sachen, soweit möglich, zurück gehen zu lassen. So wirklich wissen sie das Ausmaß aber nicht, weil es mir peinlich ist. Ich sage zwar, dass ich wieder "gekauft" habe, aber lösen kann nur ich alleine das. Nur ich habe das Gefühl, das alles zu brauchen, weil wenn ich in die Insolvenz gehe (was unvermeidlich ist) kann ich mir ja nix mehr leisten. Deswegen auch noch schnell neuen PC hier, anderes da... Ich habe ja selber die Geschichte mit dem Betreuer ins Gespräch gebracht. Ich kriege nach der Entlassung auch betreutes Wohnen. Da meinte meine Ärztin halt, dass sie nicht weiß, in wie weit sich das mit einer gesetzlichen Betreuung überschneidet. |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Zitat:
deine ärztin wies nicht inweiweit sich bewo mit eine rgesetzlichen betreung überschneidet? hm..das wundert mich jetzt aber müsste die eigentlich wissen. sicher wird sich das auch in einigen Punkten überschneiden der unterscheid zwischen bewo und einer gesetzlichen Betreung ist aber der das bewo immer freiwilluig ist. das heist das bewo kanst du jederzeit kündigen ne gesertzliche betreung das sit shconn schwieriger. Auch das kan ich nachvolzieghen das du wen du soweiso in die insolvenz gehen must dir jetzt noch shcnel all das kaufen wilst was du dir wünscht!!! Ja siche rist es dein ENtscheidungsspielraum wie sie ime rso shcön sagen, aber es gibt auch situationen und da sprehc ich jetzt aus eigener erfahrung da sist es einem eben nicht so klar das mann das selbe rin der hand hat, oder besser gesagt es ist einem dann wohl wegen der umstände einfach egal, Ich weis die poxcchen ime rsehr auf die eigenverantwortung das ist im grunde auch gut so, abe rich dneke doch da sman das abwägen muss inwieweit man da in manchen fälen überhauprt noch von eigenvernatwortung sprehcen kann, also ich habe das damals bei mir völlig aus den augen verloren was ich da gemahct habe. Kla rjetzt wo e smir besser geht da kann ich auch nur noch sagen oh man was haste da blos gemacht aber in der damaligen situation war nicht mehr viel mit dneken. vileicht soltest du denne die ganze wahrheit sagaen wie es aussieht.Und versuchen mit dneen zusammen einen weg zu finden daraus zu komen so das auch du damit leben kannst. lg MOMO |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
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So, nach den letzten Kauf - Katastrophen hatte ich ein Gespräch mit
meiner behandelnden Ärztin. Ich soll mich konkret hinsichtlich Betreuung äußern. In Anbetracht meiner Sucht und auch, dass ich diese ganze Verfahrensweise mit Schulden usw. fühle ich mich dann alleine schon schwer überfordert. Ich habe also gesagt, dass ich den Weg über Betreuung gehen möchte. Morgen macht sie den Kram fertig und dann gehts hin zum Amtsgericht. *angst* |
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#6 | |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Zitat:
HI sufenta JA klar das macht auch Angst. hoffe das du dan jemanden gutes kriegst. MAnchmal ist es einfach besser so, wenigstens für ne weile. HIHI ,iss ich grad sagen wo ich doch fast ime rim dauerkampf mit meinen Betreuern liege:O)))) Halt uns mal auf dem laufenden ja? lg MOMO |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
Nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu § 104 Nr. 2 BGB liegt ein Ausschluss einer freien Willenbestimmung und damit eine Geschäftsunfähigkeit vor, wenn der Wille nicht frei und unbeeinflusst von einer Geistesstörung gebildet und nach zutreffend gewonnen Einsichten nicht gehandelt werden kann. Entscheidend ist, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des für und Wieders bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa, weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH, NJW 1996, 918 (919)) . Die Anforderungen an die Geschäftfähigkeit sind nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig zu stellen. In dem Fall BGH, NJW 1996, 918 (919) hatte das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung aufgehoben wurde, argumentiert, dass aufgrund der abzulehnenden relativen Geschäftfähigkeit, der geistig behinderte Bauhelfer geschäftfähig sei, da er ja sonst im Geschäftsverkehr auch klar käme. Der BGH hat dies verneint. Für juristisch Interessierte: Eine relative Geschäftfähigkeit aus Gründen der Rechtsicherheit abgelehnt. Jeder Geschäftfähige kann also jedes Geschäft wirksam abschließen, es sei denn, es wäre sittenwidrig oder verstößt gegen andere gesetzliche Regelungen. Jeder Geschäftsfähige kann also theoretisch einen Industriekonzern leiten. Praktisch kann das natürlich nicht jeder Geschäftsfähige. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird es jedoch abgelehnt, die Geschäftsfähigkeit auf Geschäfte zu begrenzen, die ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten, z.B. die Summe von 100,-- oder 1000,-- oder 10.000,-- Euro. Aber der Bauhelfer, der nicht geschäftig ist, da er aufgrund seiner geistiger Behinderung in der Regel nicht in der Lage ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen, kann ja dennoch im Einzellfall einen freien Willen bilden. Wenn ihm etwa auf der Arbeit ein Stein auf den Fuß fällt, wird er die Einwilligung in die notwendige ärztliche Behandlung geben können. In dem Fall ist er also einwilligungsfähig. Nun könnte man meinen, die Einwilligungsfähigkeit im Einzellfall könne doch auch den normalen Geschäftsverkehr angewandt werden. Wenn der geistig behinderte Bauhelfer zwar einen Fernseher kaufen oder Reise buchen, aber keine Wohnung kaufen könnte, würde dies aber zu einer zu großen Rechtsunsicherheit führen. Denn niemand weiß dann genau, wo die Grenze ist. Daher ist eine relative Geschäftfähigkeit abzulehnen. Allerdings ist ein Geschäft auch dann nichtig, wenn der geschäftfähige Betreute unter Einwilligungsvorbehalt steht und der Betreuer nicht zustimmt. Hingegen sind Geschäfte des täglichen Bedarf auch wirksam, wenn sie durch Nicht-Geschäftsfähige getätigt werden. § 105a BGB ist juristisch jedoch eine Fiktion. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
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Also ich wollt nur sagen, dass der Antrag auf Betreuung jetzt wohl bei
Gericht ist. Aber mal eine Frage. Wenn es sich um Betreuung für Vermögensangelegenheiten handelt, kümmert sich der Betreuer dann auch um die Schulden, die ich habe oder ist das weiterhin mein Ding? Bei mir steht Privatinsolvenz an und ich weiß nicht, ob ich dann noch drin bin oder der Betreuer alles regelt..??? |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Hallo,
wenn der Betreuer die Vermögenssorge hat, kümmert er sich drum. W. Rütten Berufsbetreuer, Aachen |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
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