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Hallo, habe für meinen Vater beim Vormundschaft eine Bestellung eines Betreuers beantragt.
Zu meiner Geschichte:
Habe in meiner Familie einen ...
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28.01.2008, 14:41 | #1 |
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Hilfe - Betreuung nicht erforderlich!?!
Hallo, habe für meinen Vater beim Vormundschaft eine Bestellung eines Betreuers beantragt.
Zu meiner Geschichte: Habe in meiner Familie einen schweren Stand, mein 15 Jahre alter Bruder war immer der Liebling in der Familie, männlich, berufstätig. Ich bin seit 5 Jahren in Rente, da ich an MS leide. Mein Bruder hasst mich seit ich klein bin und wir haben keinen Kontakt zueinander. Nun ist vor knapp 2 Jahren meine Mutter gestorben, mein Vater ist danach psychisch ziemlich zusammengebrochen. Mein Bruder hat sich daraufhin die Bankvollmacht von meinem Vater geben lassen. Mein Vater hat das Wohnrecht in dem Haus, dass sie mir vor Jahren überschrieben haben (Gott sei Dank!!!). Hat den Dauerauftrag für die Nebenkosten storniert, der an mich ging. Hat sämliche Sparbücher verschwinden lassen, selbst das meiner Tochter. Auch das Auto meines Vaters ist weg, samt Brief, das fährt jetzt jemand anderes, wurde schon mehrmals gesehen, aber mein Vater bezahlt die Kosten. Mein Vater darf ausserdem selbst kein Geld mehr abheben, hat er ihm verboten. Die Rente verschwindet auch, kriege aber keinerlei Auskunft, weil ich keine Kontenvollmacht habe. Mein Vater kann sich gegen meinen Bruder nicht wehren, da er ihn in Grund und Boden redet, ausserdem ist er ja der Liebling, dessen worte man niemals anzweifelt. Spreche ich meinen Vater auf die Sachen an, krieg ich nur die Antwort: " Das glaub ich nicht...!!!" Man muss dazu sagen, dass mein Vater noch nie eine besondere Leute war, ausserdem ist ihm eh alles egal, früher hat meine Mutter sich um alles gekümmert. Habe daraufhin eine Bestellung eines Betreuers beantragt, im Februar letzten Jahres. Es kam dann auch recht schnell ein Arzt vom Sozialamt und hat meinen Vater gesprochen und hat auf jeden Fall eine Betreuung empfohlen, da er damals ziemlich durch den Wind war und innerhalb kürzester Zeit ständig alles vergessen hatte. Dann hat sich erst laaange gar nicht getan, auf ständiges Nachfragen beim Vormundschaftsgericht, ob mündlich oder schriftlich ,wurde ich immer wieder vertröstet. Jetzt habe ich den Beschluss bekommen, dass das Betreuungsverfahren eingestellt wurde und eine Bestellung eines Betreuers abgelehnt hat. Ausserdem hab mein Vater seinen Sohn als seinen Betreuer bestimmt. Das Sachverständigengutachten stammt vom 5.12.07, angehört wurde er schon am 14.06.07!!! Habe in letzter Zeit mit mehreren Leuten unterhalten, die mit Betreuungen zu tun haben und die meinten, dass da etwas nicht stimme, bzw. gemauschelt wurde. Ausserdem fehlt auf dem Beschluss diese Rechtsbelehrung. Kann ich da noch was machen??? Auch wenn es meinem Vater geistig wieder besser zu gehen scheint, wird er von meinem Bruder beeinflusst und kann sich gegen ihn nicht wehren, er kümmert sich jetzt auch um ihn, da ich mich aufgrund meiner Erkrankung nicht kümmern kann. Das macht er aber auch erst jetzt, da er angst hat, dass er mit dem Zahlen dran ist, sollte mein Vater in ein Pflegeheim, da bei mir nichts zu holen ist. Er ist seine einzige Bezugsperson, da mein Vater keine Freunde hat und die Familie auf meiner Seite steht und nichts mehr mit den beiden zu tun haben will. Würde mich um eine Auskunft sehr freuen! Vielen Dank im Vorraus engelbengel |
28.01.2008, 15:30 | #2 |
Gast
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hallo engelbengel,
das ist ja eine ziemlich verfahrene Angelegenheit. Und ich denke, es wird nicht ohne Schmerzen abgehen. Zum einen musst du dir selbst klar werden, was du zu welchem Preis willst. Und der Preis ist materiell wie immateriell. Soll heißen, gehst du zum Anwalt, wirds dich was kosten und dein Verhältniss zu deinem Vater wird dich ebenso belasten. Außerdem wäre es eine Kriegserklärung gegenüber deinem Bruder, der sich wohl zu wehren weiß. Du meinst, das Haus sei dir. Vertue dich da mal nicht. Du schreibst, dass dein Bruder skrupellos agiert. Es ist durchaus denkbar, dass du mit dem Vermögen (Verkehrswert des Hauses) möglicherweise zum Unterhalt deines Vaters herangezogen werden kannst, wenn dein Bruder seine Leistungsunfähigkeit belegen kann. Ich würde mich behutsam aus der Angelegenheit raus nehmen und mal sondieren, in wie weit das Haus verkaufbar ist. Da du an deinen Vater nicht dran kommst und deinem Bruder nicht das Wasser abgraben kannst, hast du schlechte Karten. Wer weiß, woher deine Erkrankung kommt, schließlich ist MS autoimmun also auch psychisch bedingt. Den Kampf gegen deinen Bruder wirst du wohl kaum durchstehen. Und von der übrigen Familie wirst du nicht ausreichend Unterstützung erhalten. Also - so schmerzhaft es ist, ich würde die Angelegenheit loslassen, als selbst drauf zu gehen. Heinz |
28.01.2008, 16:01 | #3 |
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Hallo Heinz, da hast Du wohl recht, das ganze geht mir ganz schön an die Substanz, habe zudem noch eine schwere psychische Erkrankung, die der Hauptgrund für meine Berentung war, die eindeutig ihre Wurzeln in dieser Familie habt.
Das Haus gehört mir schon mehr als 10 Jahre. Mein Bruder bekam damals ein Grundstück und einiges an Geld zum Bauen. Damals hat er auch meine 90 jährige Oma auf die Strasse gesetzt, die bald darauf an gebrochenem Herzen starb. Er geht über Leichen... Nun verdient er gut und ich bin Rentnerin, die gerade mal um die Runden kommt. Ausserdem hat er eine verdienende Frau, alles im schuldenfreien Haus. Mit seiner Frau ist er übrigens zusammen, nachdem seine 1. Frau 3 Monate unter der Erde war!!! Mir geht es vor allem um meine private Rentenversicherung und um die Aussteuerversicherung meiner Tochter. Da die Verträge blöderweise auf meine Mutter gelaufen sind, hat mein Vater die Hälfte, die andere Hälfte mein Bruder und ich geerbt. Nach Tod meiner Mutter wollte er gleich an das Geld, da wir aber eine Erbengemeinschaft sind, konnte er das nicht. Der Spruch meines Vaters war natürlich wieder: "Das glaub ich nicht!!!" Als ich vor kurzem bei meinem Vater war, hab ich eine Visitenkarte eines Notars gesehen. Meine Angst ist jetzt, dass er sich ein notarielles Testament machen lassen will. Dann bekommen meine Tochter und ich noch weniger von unseren Versicherungen. Und das obwohl meine Mutter mich und meine Tochter absichern wollte! Mein Vater lässt sich auch so von meinem Bruder aufhetzen, dass er sich nicht mal an unserem Geburtstag meldet. Aber eindeutig wird er von meinem Bruder manipuliert, er plappert einfach alles nur nach, was sein "toller Sohn" sagt. Liebe Grüsse und vielen Dank für Deinen Rat engelbengel |
28.01.2008, 20:05 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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ohne
Hallo,
das sind die üblen Fälle des Lebens. Und in diesem Fall ist der Vater verbohrt und beeinflusst, bei anderen die Mutter oder der Onkel oder Bruder. Aber sollten wir alle nicht gelernt haben, durch eigenes Vermögen (einmal im Sinne von "Können" und einmal auch im finanziellen Sinne) zu leben ? Wir sollten uns frei machen von der Jagd nach fremden Geld, das uns vielleicht eines Tages mal als Erbe gehört. Ich kann mich doch auch nicht hinsetzen und darauf warten, dass Schwiegermutter das Zeitliiche segnet, damit meine Frau endlich etwas erbt. Wir leben hier und heute, und ich kann nur das ausgeben, was ich habe. Natürlich ist alles sehr ärgerlich. Aber ich glaube, der Bruder wird seine Strafe bekommen. Wenn nicht hier, dann im Himmel. So er denn in den Himmel kommt... Gruß Andreas |
29.01.2008, 18:32 | #5 |
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Hallo Andreas,
ich sehe das nicht auf Jagd nach fremdem Geld. Ich kann ganz gut leben, mit dem das ich mir selbst erarbeitet habe, aber für meine Erkrankung kann ich nix, würde auch lieber arbeiten, als krank zu sein. Die Rentenversicherung und die Aussteuerversicherung meiner Mutter war schliesslich für uns gedacht, da meine Mutter der Meinung war, dass mein Bruder schon genug bekommen habe uns sie wollte für UNSERE Zukunft sorgen. Und warum soll ich das Feld kampflos räumen und mein Bruder, der eh schon genug hat, dieses Geld auch noch in den Rachen schmeissen? Sollte man solche Leute nicht auch mal in ihre Schranken weisen, denn an eine Gerechtigkeit glaube ich sowieso nicht mehr! Und ob es überhaupt einen Himmel gibt...??? Schöne Woche wünscht engelbengel |
29.01.2008, 21:58 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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ohne
Hallo Engelbengel,
ich wollte nur darauf hinweisen, dass man gegen manche Ungerechtigkeit machtlos ist und nicht noch seine Energie für etwas verschwendet, was so wie so nicht mehr zu retten ist. Gruß Andreas |
30.01.2008, 12:22 | #7 | |
Gast
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Hallo Engelbengel,
Zitat:
Ohne anwaltliche Beratung, was und wie du geschickterweise unternehmen kannst, um dein Eigentum und auch noch für deine Tochter zu sichern, wirst du wohl nicht vermeiden können. Und du wirst erkennen müssen, ob sich der Kampf für dich lohnt, welche Risiken du eingehen musst um ggfls. vor Gericht zwar Recht zu bekommen, doch letztlich draufzahlst. Ich würde mir den Kampf mit dem Bruder sehr gut überlegen und es auch nicht alleine machen. Zudem musst du bedenken, so fremd ihr euch seid, ihr seid eine Familie. Und innerfamiliäre Konflikte haben noch eine eigene Dimension, die Außenstehende oft übersehen oder nicht angemessen würdigen. Oft kommt dann noch in die rechtliche Auseinandersetzung die Moral und wohl doppelbödige Moralität hinein. Auch darauf musst du dich gefasst machen. Ich wäre sehr vor- und umsichtig. In diesem Sinne Heinz |
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30.01.2008, 16:16 | #8 |
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Beiträge: 5
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Hallo Heinz, vielen Dank für Deine Antwort. Was meinst Du damit, dass mein Bruder mich noch um mein Vermögen bringen kann. Das Haus, indem mein Vater mit Wohnrecht wohnt und das seit 15 Jahren mir gehört, oder die Renten- bzw. Aussteuerversicherung. Ich verstehe nicht, wie er das machen soll, da er doch selbst im schuldenfreien Haus wohnt und er und seine Frau Doppelverdiener sind. Da kann ich doch nicht als chronisch Kranke Rentnerin, die nicht mal die Grundsicherung hat, für den Vater herangezogen werden, oder???
Das ist ja der Grund, warum ich nicht wieder "schlafen" will, wie ich es bei den Vesicherungen gemacht habe. Da war ich auch zu blauäugig, um sie auf unserer Namen übertragen zu lassen. Ausserdem macht mich diese ungewisse Situation eh schon fertig genug. Liebe Grüsse engelbengel PS. Mein Bruder ist nicht schlau, er ist nur eiskalt! |
31.01.2008, 10:17 | #9 |
Gast
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Hallo Engelbengel,
du hast selbst das Stichwort gegeben: Testament. Wenn dein Bruder eiskalt ist und euren Vater beeinflussen, ja nahezu steuern kann - wo ist das Problem? Spätestens nach seinem Tod ist dann das Haus weg,ob ihr im Grundbuch steht oder nicht. Jetzt wohnt er noch darin. Bis zu seinem Lebensende? Wie kann seine Pflegesituation zukünftig aussehen? Dein Bruder ist gutverdienend, da ist es ihm doch ein leichtes sich arm zu machen. Er kauft nur schnell ein anderes Haus oder baut und verschuldet sich. Dann ist er jeder Unterhaltspflicht los und du/ihr hängt mit dem Haus dran. Und wenn nichts an dem Haus gemacht wird, wird es über die Jahre reparaturbedürftig. Wie wollt ihr es machen? Und da dein Bruder die andere Haushälfte hat, kann er den Wert runterrechnen, um dir möglichst wenig auszahlen zu müssen, um deinen Teil zu erhalten. Du solltest dich mit einem Anwalt verständigen. Es gibt die Möglichkeit, auch eine Erbengemeinschaft auflösen zu lassen. Ich bin der Ansicht, die Zeit läuft gegen dich. Tut mir leid. Heinz |
31.01.2008, 12:11 | #10 |
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Beiträge: 5
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Hallo Heinz,
da musst Du was falsch verstanden haben. Mein Bruder hat das alte Haus meiner Oma bekommen, dass meinen Eltern gehört hat. Damals haben sie ihm das Haus meiner Oma überschrieben, und auf Drängen von mir, kurz darauf ihr Haus mir. Das Haus in dem meine Eltern, jetzt mein Vater, wohnt, wurde mir vor 15 Jahren überschrieben, allerdings mit Wohnrecht für meine Eltern. Das Haus gehört mir. Da kann er doch nicht mehr ran??? Und renovierungsbedürftig ist es ausserdem, mein Vater hat sich nie darum gekümmert. Alles in Erstausstattung von 1961 (Fenster etc.). Da ich kein Geld zum renovieren habe, muss ich es nach dem Tod meines Vaters eh verkaufen. Wie kann man denn eine Erbengemeinschaft auflösen? Liebe Grüsse engelbengel |
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Stichworte |
angehörige, einrichtung der betreuung, erbengemeinschaft, testament, unterhalt, unterhaltspflicht |
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