Hallo Martina,
nur ein paar Richtigstellungen/Anmerkungen:
1. Ein Berufsbetreuer wird nicht von der Stadt bezahlt sondern - sofern kein Vermögen vorhanden ist aus dem die Betreuungskosten gezahlt werden müssen (von dem zu Betreuenden) - werden die Kosten vom jeweiligen Bundesland gezahlt.
2. Auch wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind gibt es immer einen Erben.
3. Ob das Grundstück entschädigungslos an die jeweilige Stadt übergeht - weil diese weiter Eigentümerin des Grundstückes ist und "nur" den Erbpachtzins erhält - kann ich trotz der Grundstückslage in einem "neuen" Bundesland nicht sagen - glaube es aber eher nicht.
4. Mit Insiderwissen hat der Fall nicht das geringste zu tun, jeder dritte hätte sich auch an den Verkäufer (Stadt) wenden können, z.B. Nachbarn, die ja auch wussten, dass die Besitzerin verstorben ist und wahrscheinlich auch, dass keine Abkömmlinge vorhanden sind - sollte man bei einer normalen Nachbarschaft eigentlich wissen.
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