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Martina023 25.09.2016 19:22

Betreuer kauft privat Grundstück der Betreuten, um es teuer wieder zu veräußern
 
Liebe Foristen,
ich bin neu hier und weder selbst betreut noch betreuend, sondern nur ein Mitmensch, der den Verfall eines Betreuten (Nachbarn) mitverfolgt hat und dem Tun / Nichttun der Betreuer in diesem speziellen Fall etwas skeptisch gegenübersteht. Was nicht meine generelle Hochachtung gegenüber diesem Personenkreis schmälert... Bitte nicht falsch verstehen!

Die Geschichte:
Betreuer 1 (öffentlich bestellt, kein Familienmitglied) wollte ein Grundstück des Betreuten (schizophren, ohne Familie oder Erben) um die laufenden Kosten zu decken für ca. 1/20 seines Wertes verscherbeln, was zum Glück von mir bemerkt wurde und nach Einspruch bei der zuständigen Stelle wurde ein Gutachten eingeholt und der Verkauf wurde gestoppt.

Das ist aber nicht DER Fall, den ich hier vortragen möchte.

Der zweite Betreuer (Nachfolger von Nr. 1, ebenfalls öffentlich bestellt, kein Familienmitglied) des gleichen betreuten Nachbarn hat - nachdem der Betreute im Pflegeheim gestorben war - das (im Eigentum der Stadt befindliche, im Osten war das möglich) Grundstück auf welchem sich das Einfamilienhaus des Betreuten befindet für sich privat gekauft. Das war für ihn offenbar einfach, da er über alle Infos und Ansprechpartner verfügt.
Kurz darauf hat der Betreuer (aus welchen Gründen auch immer) das Grundstück an eine Familie verkauft, die nun dort ein Haus bauen will (bzw. das bestehende sanieren). Wenn man bedenkt, wieviel tausend Menschen händeringend nach solch einem Grundstück suchen und welche Preise dafür gezahlt werden, würde es mich nicht wundern, wenn dieser Betreuer einen äußerst guten Schnitt bei diesem Geschäft gemacht hätte. Aber das ist eine Vermutung, die nur durch allgemeine Lebenserfahrung gedeckt ist.

Meine Frage nun an die Foristen:
Darf ein Betreuer privat den Besitz seines Betreuten kaufen und (mit Gewinn) weiterveräußern, obwohl er ganz offensichtlich über Insiderinformationen verfügt?

In meinen (unbedarften) Augen grenzt das an Insiderhandel, Vorteilsnahme, Korruption und Unterschlagung. Ein "In-sich-Geschäft" liegt nicht vor, da das Grundstück ja nicht dem Betreuten gehörte (nur Erbpacht).
Ob dieser ganze Vorgang von Gerichten genehmigt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ist das auch alles ganz legal, es fühlt sich nur nicht so an.

Was sagt Ihr dazu?

Viele Grüße
Martina

AndreasLübeck 25.09.2016 21:50

Hallo,

a) gibt es hier keine Rechtsberatung

b) die Betreuung endet mit dem Tod. Was danach geschieht, ist höchstens Sache der Zivilgerichte, hier kann wohl nicht geholfen werden.

Gruß

Andreas

agw 26.09.2016 11:42

Zitat:

Darf ein Betreuer privat den Besitz seines Betreuten kaufen und (mit Gewinn) weiterveräußern, obwohl er ganz offensichtlich über Insiderinformationen verfügt?
wenn ich deinen Post richtig verstanden habe handelt es sich nicht um ein Grundstück eines Betreuten sondern um einen Verkauf durch die Gemeinde (als Eigentümer) an den ehemaligen Betreuer eines Vornutzers des Grundstücks.

Zitat:

In meinen (unbedarften) Augen grenzt das an Insiderhandel, Vorteilsnahme, Korruption und Unterschlagung. Ein "In-sich-Geschäft" liegt nicht vor, da das Grundstück ja nicht dem Betreuten gehörte (nur Erbpacht).
Da sehe ich gar keinen der Punkte. Selbst wenn der ehemalige Betreuer das Grundstück kennt verschafft ihm das ja keine Vorteile bei den Verhandlungen mit der Gemeinde. Diese ermittelt den Grundstückswert mit einem Gutachten und wird zu diesem Preis verkaufen.

Zitat:

Ob dieser ganze Vorgang von Gerichten genehmigt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das Betreuungsgericht hat mit dieser Geschichte überhaupt nichts mehr zu tun, da es hier keine Betreuung mehr gibt.

Martina023 26.09.2016 16:20

Vielen Dank für Eure Antworten. Das klingt alles einleuchtend.

Wenn der Betreuer das Grundstück für sich selbst genutzt hätte, wäre es zu keinem Grummeln in der Magengegend bei mir gekommen. Er hat es jedoch gekauft, um es kurz darauf wieder zu veräußern, was darauf hindeutet, dass er dies in Gewinnerzielungsabsicht tat. Es ist auch vollkommen unklar, ob die Stadt das Grundstück auch anderen Interessenten anbot oder ob ein Wertgutachten erstellt wurde.
Wie auch immer: Er war clever und bewegte sich im Rahmen der Gesetze. Danke Euch!

der_andre 26.09.2016 16:26

Hallo !

das gezogene Resumee ist falsch. Der Betreuer veräußert nicht mal "schnell" ein Grundstück um damit einen persönlichen "Gewinn" zu generieren.

Wenn der Betreuer ein Grundstück veräußert ist er immer dem Gericht ggü. verpflichtet Zahlen vorzulegen. Eine Veräußerung muss bei Gericht beantragt werden. Rechtspfleger prüfen dann, ob alles den gesetzlichen Weg gegangen ist. Darunter fällt vorallem die Wertermittlung!

Betreuer arbeiten nicht nach eigenem Gusto, sondern nach gültiger Gesetzgebung.

MfG
der_andre

Martina023 26.09.2016 17:03

@ der _Andre
Hättest du den ganzen Post gelesen, wäre klar, dass das Resumee richtig ist. Denn der Betreuer handelte bei Grundstückskauf und -verkauf nicht als Betreuer, sondern als Privatperson, die einfach viel Insiderwissen durch seine Berufsbetreuertätigkeit hatte und dies zum persönlichen Vorteil ausnutzte --> clever.

Grüße
Martina

Imre Holocher 26.09.2016 21:58

Moin Martina

Ok, wenn mann das Drumherum kennt, dann kann schon ein Geschmäckle aufkommen, auch wenn alles ganz rechtmäßig abgelaufen ist.

Wenn Du Dich im Immobilienwesen auskennst, dann weißt Du aber auch, dass das ganze Gewerbe auf dem Verkauf mit Gewinn basiert und in den allermeisten Fällen auch so abläuft. Allerdings machen die Immobilienmakler und Banken den Löwenanteil der Gewinner aus. Ganz ohne dass man ein Geschmäckle wittert.
Wer mit Verlußt verkauft, wird gelegentlich bedauert, meistens aber eher als Depp verschrieen.

Laß Dich doch mal überraschen, ob der zweite Betreuer seinen Gewinn versteuert. Das muß er nämlich, wenn er nicht eine bestimmte Zeit in der Immobilie selber wohnt oder eine noch längere Zeit mit dem Verkauf wartet.

MfG

Imre

Martina023 26.09.2016 23:58

Guten Abend Imre,
gleich vorweg: ich denke, ich soll deinen Beitrag nicht so verstehen, dass ein Berufsbetreuer automatisch auch Immobilienmakler ist, der nach Ableben des Betreuten dessen Eigentum bzw. Besitz in bare Münze verwandelt bzw. verwandeln lässt?! Oder war dein Hinweis auf die (nicht verwerfliche) Gewinnerzielungsabsicht von Immobilienmaklern doch in diese Richtung gemeint? Das würde zugegebenermaßen meinen Glauben an altruistisches, solidarisches Handeln und verlässliche Verantwortungsübernahme durch Berufsbetreuer etwas beschädigen und mit dem von dir erwähnten Geschmäckle dauerhaft verbinden...
Und dass der Grundstückshändler Steuern auf sein Einkommen bezahlt, das erwarte ich als normaler Steuerzahler ganz stark.

Schönen Abend wünscht
Martina

michaela mohr 27.09.2016 08:01

Guten Morgen,

irgendwie ist das ein ziemlich irrer Thread meiner Meinung nach.
Gehts um das Absetzen eines Heiligenscheins den Betreuer gar nicht aufhaben oder um was geht es?

Fast jeder in bestimmten Positionen hat etwas was anscheinend verfälschend "Insiderwissen" genannt wird. Bei dem Begriff "Insiderwissen" denkt jeder zunächst an Börsenhandel im grossen Rahmen usw. usw.
Über solches Wissen verfügt aber gleichzeitig auch jeder Sparkassenmitarbeiter, jeder Postbeamte, jeder Klinikarzt usw. Sogar meine Wohnungsnachbarn sind "Insider" wenn ich ihnen erzähle, dass ich umziehe und dass meine Wohnung frei wird.

Betreuer gehören zur arbeitenden Bevölkerung wie alle anderen Menschen auch. Sie legen ihr weniges Geld an und versuchen es zu vermehren. Das ist weder verwerflich noch sonst etwas und schon gar nicht in diesem Fall meiner Meinung nach.

Zitat:

Das würde zugegebenermaßen meinen Glauben an altruistisches, solidarisches Handeln und verlässliche Verantwortungsübernahme durch Berufsbetreuer etwas beschädigen und mit dem von dir erwähnten Geschmäckle dauerhaft verbinden...
Der_Andre hat das schon richtig gelesen und kommentiert. Betreuerhandeln wird vom Gericht kontrolliert so dass "Geschmäckle" weder aufkommen noch durchsetzbar sind.

Wenn ein Betreuter verstirbt dann gibt es Erben. Ob das nun Privatmenschen sind oder die Gemeinde bleibt sich gleich. Diese Erben legen einen Preis für ihre Ware fest und wer diesen Preis zahlt bekommt das Grundstück. Ende. Was er danach macht ist völlig ihm überlassen.

Es ist regelrecht absurd anzunehmen dass Betreuer sich nicht wirtschaftlich sondern altruistisch zu verhalten hätten. Auf welcher Grundlage bitte?
Solche Ideen fördern lediglich einen Nimbus um das Berufsbild den viele, auch Verbände, seit langem versuchen auszurotten.

Zur Klarstellung bevor das Geschrei losgeht: ich beziehe mich in diesem Beitrag lediglich auf den geschilderten Fall. Hier sind weder In Sich Geschäfte, sog. Insiderhandel und auch keine Korruption usw. erkennbar.:nein:

Martina023 27.09.2016 10:51

Hallo Michaela,
es kann schon sein, dass der Faden in den Augen eines Berufsbetreuers irre erscheint, er spiegelt aber die (vielleicht weltfremde) Sicht von außen auf diesen Berufsstand wider.

Ich glaube auch du hast die Problemtik nicht richtig gelesen: Ein von der Stadt bezahlter Berufsbetreuer kauft nach dem Ableben des Betreuten privat das städtische Grundstück auf dem das Haus des Betreuten steht und verkauft es sofort wieder. Wie ich darlegte, gibt es keine Erben oder einen anderen Zugang / Verbindung zum freien Markt.

Was mir wirklich aufstößt, sind deine irren und relativierenden Vergleiche: Wie bitte kann man das Profitschlagen aus dem Tod eines Betreuten vergleichen mit dem Tipp, dass eine Wohnung freigeworden ist? Mit dem Finger auf andere Berufsstände zu zeigen - diese machten es doch genauso - ist nix anderes als relativierend und somit irrelevant. Es geht hier nur um Berufsbetreuer.

Was ich aus allen Wortmeldungen gelernt habe ist, dass Betreuer auch nur einen Job machen und es legitim ist, Informationen, die sie dadurch erhalten privat zu Geld zu machen.

Viele Grüße
Martina


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