Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht gefunden im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin alle zusammen, ich habe meine Frau am 15.12.2005 geheiratet. Damit hatte Katja kurz darauf eine alles umfassende Vollmacht auf ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
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Moin alle zusammen, ich habe meine Frau am 15.12.2005 geheiratet. Damit hatte Katja kurz darauf eine alles umfassende Vollmacht auf ihre Schwester und mich verfasst. Meine Schwägerin weiß davon und soll nun ihre Aufgabe übernehmen. Ich selber stehe ja selbst unter Betreuung. Wie beeinflusst das die Vollmacht mich betreffend?
Katja will seit einem Jahr die Betreuerin abgesetzt haben, aber das scheint niemanden beim Betreuungsgericht zu interessieren. Was können wir jetzt noch machen? Wir wollen für uns ein gemeinsames Konto einrichten, da wir unsere Finanzen selbst regeln können und die Schwester von Katja soll Bevollmächtigte werden, bis zumindest ich wieder meine Dinge für uns regeln kann. Ab nächste Woche habe ich evtl. wieder einen Arbeitsplatz, was sich heute nachmittag herausstellen wird. Wünscht mir bitte viel Erfolg!!! Ich freue mich immer über eure Antworten. Viele Grüße Franz |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Das Original der Vollmacht zum Gericht bringen, dort eine Kopie fertigen lassen und den Antrag der Betreuten auf Aufhebung der Betreuung abgeben.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
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DANKESCHÖN
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#4 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
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Zitat:
Die Grundsicherung hat die Vorsorgevollmacht von mir bekommen, will aber nicht mit mir zusammenarbeiten. Wir haben Donnerstag um einen Vorschuss gebeten, aber nicht erhalten. Ich habe einen Minijob über 160 Euro und bei denen sind 30% von 160,- Euro soviel dass 52 Euro übrigbleiben. Bei mir sind 30% von 160 Euro aber 48,- Euro und es bleiben 112 Euro über. Was ratet ihr mir? LG Franz |
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#5 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Der Betreuerin kannst Du keine Vollmacht entziehen, da sie nicht aufgrund Vollmacht, sondern aufgrund gerichtlicher Bestellung handelt. Da kann das Gericht allenfalls die Betreuung auf Antrag wegen vorliegender Vollmacht die Betreuung aufheben.
Zum zweiten: Rechnen und wenn es nicht passt: zum Amt gehen und Rechtsmittel einlegen. Zum einen findet hier keine Rechtsberatung statt, zum anderen weiß ich nicht, was "bei denen" noch alles vorliegt.
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
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Der Antrag auf Aufhebung der Betreuung ist ja gestellt. Vor der Betreuung hatte ich auch die Vollmacht für das Konto. Also ist die Vollmacht schon sinnvoll und wirksam?
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#7 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
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Zitat:
Also abwarten bis das Gericht entschieden hat und dann handeln. ![]() Hat Fara doch schon geschrieben.
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#8 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Du musst unterscheiden zwischen Betreuung und Vollmacht.
Die Vollmacht kann wirksam sein (davon gehe ich jetzt einfach mal aus, weil mir nichts anderes bekannt ist - wirksame Erteilung, Geschäftsfähigkeit etc.). Aber die Betreuerin ist aufgrund gerichtlichen Auftrags unterwegs. Nur weil die Aufhebung beantragt ist, endet das Amt nicht. Das Gericht hebt die Betreuung nach Prüfung durch Beschluss auf. Erst dann ist die Betreuerin raus.
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
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Sorry. War ja schon
Geändert von Franz (17.10.2016 um 14:21 Uhr) |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
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So. Heute hat Katja über die Betreuerin einen Brief bekommen, worin bezweifelt wird, ob mir die Vorsorgevollmacht überhaupt zugesagt wird und dass die Betreuer zu einer Stellungnahme gebeten werden. Ich habe gelesen, dass Betreuern kein Widerspruch zusteht.
Stimmt das oder nicht? Nun haben wir auch die damals geschriebene Generalvollmacht gefunden. Das ist keine Wohngemeinschaft sondern eher ein Pflegeheim und das haben wir nicht gewollt. Die Genehmigung für ein Pflegeheim existiert nicht. Bitte helft uns! Wir werden total unterdrückt. Mir, Franz wird regelmäßig mit Rauswurf gedroht, wenn ich etwas wegen der Pflege von Katja sage. Franz und Katja Geändert von Franz (02.11.2016 um 12:21 Uhr) |
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