Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkonto - wann wird/muss es eingerichtet werden im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ist es eigentlich vorgeschrieben, dass ein Heimkonto zwingend eingerichtet werden muss, unabhängig davon ob ein Bewohner für die ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.08.2016
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
ist es eigentlich vorgeschrieben, dass ein Heimkonto zwingend eingerichtet werden muss, unabhängig davon ob ein Bewohner für die Unterbringung aus eigenen Mitteln aufkommt oder dafür Mittel von anderen Trägern erhält? Vielen Dank für die Antworten |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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hier findet man das wenn man sich an den Links weiterhangelt.
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.07.2015
Beiträge: 8
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Hallo,
ich schließe mir hier mal an.. Habe mir den Link angeschaut und mir folgende Frage gestellt: Kann jemand, der im Heim lebt und bei der die nicht gedeckten Heimkosten durch Sozialhilfe getragen werden, noch per Lastschrift über sein Konto verfügen, wenn sie unter Betreuung steht u.a. mit dem Aufgabengebiet Vermögenssorge ? Das dürfte m.E. nicht sein, ist aber bei meiner Mutter vorgekommen, zumindest hat sie etwas per Telefon bestellt. Ich weiß natürlich nicht, ob die entsprechende Lastschrift eingelöst wurde. Danke! |
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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