Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine Fragen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
bei meiner Vorstellung im März hatte ich, wer sich vielleicht erinnert, gehofft Fragen klären zu können um zu ...
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Hallo zusammen,
bei meiner Vorstellung im März hatte ich, wer sich vielleicht erinnert, gehofft Fragen klären zu können um zu einer Entscheidung über eine freiwillige gesetzlichen Betreuung in Behördenangelegenheiten zu kommen. Seitdem hat sich nichts daran geändert, sodass ich noch immer verunsichert bin. An meiner Situation aber änderte sich folgendes. Die Unterstützung durch meine soziale Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung hatte ich in Absprache mit dem Kostenträger ab dem 1. Juni unterbrochen. Das geschah aus dem Grund, da ich mich in meinem Lebensalltag äußerst überfordert fühle und mich verstärkt auf meine gesundheitliche Rehabilitation konzentrieren wollte, wodurch ich eine bessere Voraussetzungsbasis für die Weiterführung der Assistenz erlangen würde, da ich behinderungsbedingt erheblich eingeschränkt bin. Zum 1. August wollte ich die soziale Assistenz wieder aufnehmen. Aufgrund meines veränderten Hilfebedarfs wurde die weitergehende Assistenzbetreuung jedoch abgelehnt. Die Begründung war, dass neben verhaltenstherapeutischen Angelegenheiten meines Hilfebedarfs auch die Begleitung des Behördengangs zu meinem Sachbearbeiter für die Bewilligung von ALG II, zu dem ich ein schlechtes Verhältnis habe und die Unterstützung im behördlichen Briefkontakt nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe sei. Letzten Sommer befand ich mich in einer akuten psychischen Krise und war dermaßen mit allem überfordert, dass ich Zuhause weinend zusammenbrach. Ich hatte zu der Zeit einen lieben Menschen aus meinem Leben verloren. Dieser Mensch bot mir immensen Halt. In meinem Minijob lief es auch nicht gut. Mein Arbeitgeber äußerte mir gegenüber in einer Unterredung Unzufriedenheit über meine Arbeitsleistung und teilte mir mit, dass man bei keiner Besserung mich entweder in der Vergütungsklasse herunterstufen, oder sich von mir als Arbeitnehmer trennen müsse. Zur selben Zeit verstärkten sich auch die Symptome meiner psychischen Erkrankungen. Und unter all dieser Last vernachlässigte ich gegenüber der Behörde meine Mitteilungspflicht, sodass es im weiteren Verlauf zu Betrugsvorwürfen kam und der vorgenannte Sachbearbeiter eine Strafanzeige gegen mich stellte und ich jeden zweiten Tag einen bösen Brief zwecks Anhörung oder zum Widerruf vorheriger Bescheide usw. erhielt. Sobald ich meinen Briefkasten öffnete und auf dem Absender sah, dass der Brief von meinem Sachbearbeiter war, bekam ich Panik. Trotzdem öffnete ich den Brief dann, aber ich las meistens nur den Betreff und die ersten zwei Sätze. Ich fühlte mich schon terrorisiert, da ich über Monate wöchentlich ein bis drei Briefe erhielt. Das Verfahren wurde glücklicherweise eingestellt, da ich nachweisen konnte, dass infolge der schweren Krise in der ich mich befand alles drunter und drüber ging. Mittlerweile ist die Krise mithilfe meines Facharztes und meiner Psychotherapeutin überstanden, aber ich bin in extremer Weise antriebslos und fühle mich erschöpft und übermüdet. Den menschlichen Verlust habe ich größtenteils, jedoch noch immer nicht ganz überwunden. Der Mensch ist immer noch in meinen Gedanken präsent. Ich komme meinen Verpflichtungen man eben so gerade nach. Dennoch schiebe ich den Großteil meiner Angelegenheiten vor mir her, da ich mich schwer bis nicht aufraffen kann. Meinen Minijob musste ich aufgeben wegen der Verschlechterung meines Gesundheitszustands, Mobbing und der fehlenden Aussicht auf eine langfristige Beschäftigung. Wenn ich zurzeit etwas Arbeit hätte, würde ich vermutlich wieder früher oder später Sachen aus dem Auge verlieren. Gegen die Ablehnung über die Fortsetzung der Sozialen Assistenz habe ich Widerspruch eingelegt - Ausgang noch offen. Denn es gibt noch andere Baustellen, die in den Bereich der Eingliederungshilfe fallen. Nun zu meinen Fragen: FRAGE 1: Ist in meinem Fall eine gesetzliche Betreuung übertrieben oder sinnvoll oder notwendig, wenn man bedenkt das eine Soziale Assistenz nicht für ihren Klienten rechtlich handeln kann und Behördenangelegenheiten nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe sind? FRAGE 2: Ist es ungewöhnlich eine gesetzliche Betreuung für sich selbst in Erwägung zu ziehen und freiwillig unter Betreuung gestellt zu werden zu wollen bzw. diese für sich selbst anzuregen? FRAGE 3: Würden meine Eltern und Geschwister von dem Antragsverfahren oder der eingerichteten Betreuung Kenntnis erhalten? FRAGE 4: Wenn für mich feststeht, dass ich mir kein en Familienangehörigen als Betreuungsperson wünsche, würden meine Angehörigen dann trotzdem von dem Verfahren oder der eingerichteten Betreuung Kenntnis erhalten? FRAGE 5: Ist es möglich meine Familienangehörigen auf meinem Wunsch vom Betreuungsverfahren auszuschließen bzw. Sie darüber in Unkenntnis zu lassen? FRAGE 6: Warum verschafft sich das Gericht oder die Betreuungsstelle im Antragsverfahren einen Überblick über die Familienverhältnisse? FRAGE 7: Sind die familiären Verhältnisse bei einer Selbstanregung eigentlich relevant? FRAGE 8: Welche Stellen würde die Einrichtung einer Betreuung in Behördenangelegenheiten mitgeteilt werden? (Einwohnermeldeamt, Polizei, Krankenkasse, Arbeitsamt/Agentur für Arbeit, Arbeitgeber) FRAGE 9: Muss ich im Anregungsformular meinen Hausarzt angeben? Mein Hausarzt hat verfügt nur über wenig Informationen zu meiner psychischen Verfassung, denn dafür gibt es ja einen Facharzt. Wird das Gericht oder die Betreuungsstelle doese und andere fehlende Angaben selbst recherchieren? FRAGE 10: Muss ich meinen gesamten Schriftverkehr und Bescheide zur Renten- und Sozialversicherung, Versicherungsscheine, Verdienstabrechnungen auch aus früheren Beschäftigungsverhältnissen, dem Betreuer übergeben? Oder nur Dokumente die für die aktuelle Angelegenheit relevant sind? FRAGE 11: Werden meine Behördengänge vom Betreuer allein erledigt oder gemeinsam mit mir? FRAGE 12: Würde ich weiterhin meine Post erhalten oder nur der Betreuer? Ich habe gelesen, dass Betreuer einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen. Lässt sich ein Nachsendeauftrag auch für nur bestimmte Absender beschränken? Also Absender die im Betreuungsfall relevant sind? FRAGE 13: Wenn ich für mich selbst eine Betreuung anrege, lässt sich diese dann auch, wenn ich mich wieder im Stande fühle meine Angelegenheiten sebst zu übernehmen, ohne weiteres aufheben? Liebe Grüße Matthias Geändert von Schiffbrüchiger (05.11.2016 um 02:22 Uhr) |
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Gesperrt
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Antwort zu 1:
Das kann hier keiner aus der Ferne beurteilen. Betreuungen werden eingerichtet wenn der Betroffene an einer Krankheit leidet die ihn alleine in verschiedenen Lebensphasen nicht adäquat reagieren lässt. Zu2) Nein, das ist vernünftig Zu 3) Nicht unbedingt, du kannst sie davon ausschliessen (lassen) zu4) Nein Zu 5) kommt auf den Einzelfall an. zu 6) es muss geprüft werden ob evtl. andere Hilfen als eine gesetzliche Betreuung vorrangig sein könnten. Zu 8) was soll die Betreuung wenn keine offizielle Stelle wie z.B. das Jobcenter davon weiss? Gerade dort hast du erehbliche Probleme die ma evtl.. zusammen mit eine m Betreuer in der Krise besser hätte lösen können. Zu der Frage lies dich mal bitte quer durch das Forum, da findest du viele Antworten und Ausnahmen dazu. zu 9 bis 12) auch hier kommt es wieder auf deine persönlichen Verhältnisse an.Zu 13) die Einrichtung einer Betreuung geschieht auf Antrag und mit ärztlichem Attest. Ebenso geht sie zu Ende. Mal eben rufen: halt, jetzt will ich gerade keine mehr, funktioniert nicht. Das Gericht ist kein Selbstbedienungsladen. Ich befürchte, dass wir dir hier im Forum derart detaiiliert nicht wirklich weiterhelfen können werden. Nimm den Rat erst mal quer zu lesen ernst und gehe zu deiner zuständigen Betreuungsstelle und lasse dich zu deinen Fragen bitte dort, örtlich aktuell hinsichtlich der Gepflogenheiten, ausührlich beraten. |
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