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Kontoauszüge werden verweigert

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoauszüge werden verweigert im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Leute, ich bin seit Emde August letzten Jahres unter Betreuung, nicht weil ich etwa verwirrt oder psychisch krank wäre ...


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Alt 17.01.2017, 19:00   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2016
Ort: Schwülper (bei Braunschweig)
Beiträge: 8
Frage Kontoauszüge werden verweigert



Liebe Leute,

ich bin seit Emde August letzten Jahres unter Betreuung, nicht weil ich etwa verwirrt oder psychisch krank wäre oder weil ich etwa was verbrochen hätte, nein, aufgrund meines berechtigten Wunsches nach Transparenz bzgl. der Erbangelegenheiten mit meinem Bruder. Freilich ist mein Bruder allerdings nicht unter Betreuung.

Das Schwierige an der ganzen Sache ist, daß meine Hausbank ja ab dem Betreuungszeitpunkt mein Girokonto als ein "Betreuerkonto" führt. Jetzt kann das Konto nur noch als sog. "Guthabenkonto" geführt werden, d. h. ich kann nicht ins Minus rutschen, was Vorteile hat, aber ggfs. auch Nachteile haben kann. Und ich kann mir keine Kontoauszüge mehr aus dem Automaten ziehen, sondern bekomme einmal im Monat, am Monatsanfang für den vorangegangenen Monat, per Post eine Zweitschrift des Kontoauszuges des gesamten Vormonats.

Das ist außerordentlich lästig, denn ich weiß zwischenzeitlich ja gar nicht, was genau auf meinem Konto los ist, ob da was drauf ist oder eben nicht. Mein Bruder unterstützt mich finanziell (ich bin arbeitslos und arbeitssuchend), indem er mir was von der Erbmasse auf meine Girokonto überweist.

Ist das denn seitens der Bank rechtens, daß die Bank mir die Funktionsfähigkeit des Ausdrucks der Kontoauszüge untersagt?

LG von Michael111
Michael111 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 19:42   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Lieber Michael111,

Zitat:
Ist das denn seitens der Bank rechtens, daß die Bank mir die Funktionsfähigkeit des Ausdrucks der Kontoauszüge untersagt?
Das hängt davon ab ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht und / oder Geschäftsunfähigkeit vorliegt. In beiden Fällen erhalten die Betreuten bei den meisten Banken und Sparkassen keine Kontokarte mehr.

Du kannst aber doch auch deinen Betreuer fragen wenn du Auskunft über Kontoumsätze wissen möchtest.

Grüße


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 17.01.2017, 19:44   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo Michael.

Ist Vermögenssorge angeordnet? Falls ja benötigt der Betreuer die Originale. Er ist zur Rechnungslegung gegenüber dem Gericht verpflichtet und hier werden nur die original Kontoauszüge akzeptiert . Keine Kopien, kein PDF Ausdruck. Nur original Auszüge.
Das mit der Zweitschrift idt doch eine super Lösung. Bieten leider nur wenige Banken kostenlos an. Entweder kostet das dann richtig viel oder es geht gar nicht. In diesen Fällen erstelle ich auf Wunsch meiner Leute Kopien und übergebe diese an sie. Die Originale erhalte ich einmal monatlich und die wandern direkt in den Ordner für die Rechnungslegung.

Da gibt's leider keine andere Lösung.
Boomer ist offline  
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Alt 17.01.2017, 20:14   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2016
Ort: Schwülper (bei Braunschweig)
Beiträge: 8
Beitrag Keine Geschäftsunfähigkeit....

Zitat:
Zitat von gabyhp Beitrag anzeigen
Lieber Michael111,

Das hängt davon ab ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht und / oder Geschäftsunfähigkeit vorliegt. In beiden Fällen erhalten die Betreuten bei den meisten Banken und Sparkassen keine Kontokarte mehr.

Du kannst aber doch auch deinen Betreuer fragen wenn du Auskunft über Kontoumsätze wissen möchtest.

Grüße


gabyhp

Nun, ob ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt oder nicht, das weiß ich bislang nicht, ich werde meinen Betreuer aber mal danach fragen. Eine Geschäftsunfähigkeit liegt nicht vor, denn Bargeld abheben am Geldautomaten kann ich sehr wohl sowie auch per Karte bezahlen. Es wäre auch furchtbar umständlich, wenn das anders wäre, weil mein Betreuer nicht in meiner Nähe wohnt.
Michael111 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 20:22   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2016
Ort: Schwülper (bei Braunschweig)
Beiträge: 8
Unglücklich Vermögenssorge

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Hallo Michael.

Ist Vermögenssorge angeordnet? Falls ja benötigt der Betreuer die Originale. Er ist zur Rechnungslegung gegenüber dem Gericht verpflichtet und hier werden nur die original Kontoauszüge akzeptiert . Keine Kopien, kein PDF Ausdruck. Nur original Auszüge.
Das mit der Zweitschrift idt doch eine super Lösung. Bieten leider nur wenige Banken kostenlos an. Entweder kostet das dann richtig viel oder es geht gar nicht. In diesen Fällen erstelle ich auf Wunsch meiner Leute Kopien und übergebe diese an sie. Die Originale erhalte ich einmal monatlich und die wandern direkt in den Ordner für die Rechnungslegung.
Ja, eine Vermögenssorge ist angeordnet. Und das mit der Zweitschrift ist freilich in der Tat eine gute Lösung. Ich behaupte ja freilich auch gar nicht, das die ganze Angelegenheit eine Katastrophe wäre, das ist sie nicht.
Michael111 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 21:02   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin Michael

Üblicherweise bekommst Du auch den Gerichtsbeschluss zu der Betreuung. Da stehen auch die Aufgabenbereiche drin, und ob irgendwo ein Einwilligungsvorbehalt beschlossen wurde. Dafür mußt Du nicht Deinen Betreuer fragen.
Aber ein Gespräch (noch besser: sogar regelmäßig) über den Umgang mit den Auszügen bzw. Zweitschriften und überhaupt mit der Geldeinteilung und was in der Betreuung laufen soll und kann, ist auf jeden Fall sinnvoll.
Wie sollest Du Dich sonst so weit entwickeln, dass die Betreuung auch wieder aufgehoben werden kann?

Bis dahin kannst Du mit Deiner Kontokarte zumindest auch den jeweils aktuellen Kontostand abfragen können. Dann weißt Du den schon mal.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.01.2017, 21:27   #7
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Ausrufezeichen Kontakt mit meinem Betreuer



Also freilich (und das habe ich auch schon gemacht, u. a. auch heute) kann ich kann ich mit meiner Kontokarte meinen aktuellen Kontostand abfragen.

Und Du mußt mich übrigens auch gar nicht belehren, wo, wie weit und in Bezug auf welche Dinge ich meinen Betreuer fragen soll und werde. Denn ich weiß 1. was in dem Gerichtsbeschluß steht und 2. was dort nicht steht.

Und der Betreuungsstatus kann und wird dann auch bald irgendwann auch wieder aufgehoben, und während dieser Zeit bin ich mit meinem Betreuer in regelmäßigem intensiven Kontakt, der auch fruchtbar und zielführend ist. So weit dazu, was ich dazu sagen kann.
Michael111 ist offline  
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Alt 18.01.2017, 20:22   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin Michael

Dann weiß ich eigentlich nicht mehr, was Du eigentlich willst?

Wenn Dein Bruder dich unterstützt, dann hoffe mal, dass er nichts überweist (das würde vom JobCenter als Einkommen angesehen und verrechnet werden - und weg isses) sondern Dir Geld lieber in bar gibt.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.01.2017, 20:43   #9
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Pfeil Klar überweist er das.....!!!

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Michael

Dann weiß ich eigentlich nicht mehr, was Du eigentlich willst?

Wenn Dein Bruder dich unterstützt, dann hoffe mal, dass er nichts überweist (das würde vom JobCenter als Einkommen angesehen und verrechnet werden - und weg isses) sondern Dir Geld lieber in bar gibt.

MfG

Imre

Mein Gott, wie begriffsstutzig ist Du denn??? Ich bekomme doch eh kein Hartz 4, weil ich Vermögen geerbt habe!!! Das habe ich aber hier im Forum bereits geschrieben! Da kann mein Bruder mir die Beträge doch freilich auf mein Girokonto überweisen, und das tut er ja auch in regelmäßigen Abständen.
Michael111 ist offline  
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Alt 18.01.2017, 21:03   #10
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Hallo Michael

Lass mal Luft ab, zieh den Stöpsel raus.

Dass Du ordentlich geerbt hast, steht zwar in Deinem ersten Beitrag, nicht aber das Du aber von der Substanz lebst.
Vielleicht bin ich ja begriffssstutzig, ein Hellseher bin ich allerdings auch nicht.

Ich weiß immer nich nicht bzw. nicht mehr, was Du eigentlich willst.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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