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Betreuerwillkür

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So ich hätte da noch zwei Fragen Einmal wie ist das wenn ein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht wer hat ...


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Alt 19.01.2017, 16:40   #11
stephania
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuerwillkür

So ich hätte da noch zwei Fragen

Einmal wie ist das wenn ein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht wer hat Vorrang
Ehrenamtlicher oder Berufsbetreuer?

Dann wenn ein ärztliches Attest besagt das es keinen Grund gibt ihn aus der häuslichen Umgebung zu nehmen was zählt dieses Attest?

Danke nochmal
 
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Alt 19.01.2017, 17:06   #12
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Zitat:
Zitat von stephania Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen

Noch eine Frage :

ist es üblich das keine Anhörung statt findet und man aufs grade Wohl eine Aussage macht und die dann ohne zu prüfen unterschrieben wird?

Zweite Frage:

Ist es üblich ob wohl der Betreute seinen Willen kund tun kann über den Willen hinwegzusehen und diesen nicht zu berücksichtigen da mein Mann zu vier Personen immer wieder seinen Willen äussert das er nach Hause will und weiter dort gepflegt werden will sowie im letztes Jahr?

Danke im vorraus
Zu 1: in welchen Zusammenhang?

zu 2: ein Rechtsanwalt wird Dir zur freien Willensbildung, zum natürlichen Willen, zur Pflegenotwendigkeit und zur Sicherstellung der Pflege hinreichend Auskunft geben können.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 19.01.2017, 17:10   #13
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Zitat:
Zitat von stephania Beitrag anzeigen
So ich hätte da noch zwei Fragen

Einmal wie ist das wenn ein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht wer hat Vorrang
Ehrenamtlicher oder Berufsbetreuer?

Dann wenn ein ärztliches Attest besagt das es keinen Grund gibt ihn aus der häuslichen Umgebung zu nehmen was zählt dieses Attest?

Danke nochmal
Erstens: das dürfte mit Betreuungsbeschluss hinreichend entschieden worden sein.

Zweitens: Auch die Entscheidung obliegt im Zweifelsfall dem Gericht. Attest ist nicht gleich Attest.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 19.01.2017, 17:53   #14
stephania
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuerwillkür

Danke für die spontane Antwort, ich habe mich nun um einen Rechtsanwalt für meinen Mann gekümmert sie kümmert sich nun um alles ein spezieller Anwalt nur für Senioren und Pflegebedürftige und ich denke es geht seinen Gang

MfG/ Stephania
 
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Alt 20.01.2017, 00:43   #15
Neuer Gast
 
Registriert seit: 18.01.2017
Beiträge: 1
Standard Betreuerwillkür

Hallo allerseits, ich habe eure Unterhaltung gelesen und möchte auch was dazu sagen. Ganz ehrlich das was dir widerfährt Stephania ist schon der Hammer aber du kannst sicher sein das ist leider kein Einzelfall. Das Problem an den Betreuern ist das sie nur dem Betreuungsgericht Rechenschaft leisten müssen aber nicht den Angehörigen. Was in meinen Augen falsch ist, Schließlich geht es immer um einen Partner oder Elternteil und da finde ich das die Angehörigen schon mit eingebunden werden müssen. Ich habe auch gelesen das dir der Betreuer die Wohnung kündigen und das Auto weg nehmen will. Das darf ein Betreuer nicht. Ein Betreuer hat immer zum Wohl des betreuten zu handeln was aber so wie ich es raus gelesen habe nicht der Fall ist. Ein Besuchsverbot darf ein Betreuer nicht aus sprechen den ein Betreuer hat immer noch den eigenen Willen des Betreuten zu respektieren und auch so zu handel. Der Betreuer soll nur eine begleitung für den Betreuten sein und nicht dessen Vormund. Ein Betreuer hat alles so zu tun das es dem Betreuten hilft, in jeglicher art sei es Medizinisch und im Privaten Umfeld (§1901 BGB). Mir kommt es fast so vor als würde der Betreuer deinen Mann entmündigen und sich so die Kontrolle über alles zu verschaffen und das nenne ich Amtsmissbrauch. Ein Betreuer sollte sich schon mit Gesetzten auskennen hauptsächlich mit den BGB und dem SGB IX. Wenn ich richtig gelesen habe wurde vom Gericht ein neuer Betreuer dir vor die Nase gesetzt ohne zu prüfen ob nicht ein anderer aus dem Familien/Freundeskreis in frage kommt. Das kann ich nicht glauben, was für ein Betreuungsgericht ist das? Es gilt immer der Grundsatz Ehrenamt vor Berufsbetreuer (§1897 BGB). Das sollte dein Betreuungsgericht aber auch wissen. Zumal du ja auch geschrieben hast das du mehrere Beschwerten geschrieben hast sogar bis an das Landgericht und trotzdem ist nichts passiert. Kann ich echt nicht fassen. Da dein Fall so wie du es beschrieben hast, leider kein Einzelfall ist gebe ich dir eine Adresse von einem Verband der genau diese Misstände bekämpft.(Gelöscht wegen manipulativen Ungenauigkeiten. Hier ist kein Platz für Unsachlichkeiten. Ihr könnt euch gerne per PN austauschen)Wende dich mal an die, ich hab schon viel Positives von denen gehört. Die setzen sich mit Betreuen und Betreuungsgerichten auseinander und Kämpfen um dein Recht bzw. des von deinen Mann. Ich wünsche dir Stephania alles gut für dich und deinem Mann und was ganz wichtig ist gib nicht auf kämpfe weiter um deinen Mann. Und mit Hilfe dieses Verbandes denke ich das du es schaffst. lg Olivia

Geändert von Olivia Schulze (20.01.2017 um 01:57 Uhr)
Olivia Schulze ist offline  
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Stichworte
besuchsverbot, betreuer, kontaktsperre, willkür


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